Fischer: SwissDRG – Swiss Diagnosis Related Groups.

Z I M   «DRGs und verwandte PCS» (Version 1.24) Kapitel H.9       August 2011
Letzte Ergänzung: 14.10.2015 – in Bearbeitung


H.9
SwissDRG
Swiss Diagnosis Related Groups

Wolfram Fischer

Zentrum für Informatik und wirtschaftliche Medizin
CH-9116 Wolfertswil SG (Schweiz)
http://fischer-zim.ch/


Kapitel H.9 aus:
Diagnosis Related Groups (DRGs) und verwandte Patientenklassifikationssysteme
Kurzbeschreibungen und Beurteilung

      
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DRGs und verwandte PCS
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Inhaltsverzeichnis

 

 

H.9 SwissDRG – Swiss Diagnosis Related Groups 1

 

H.9.1 Zweck 2

 

H.9.2 Besondere Systemmerkmale 4

 

H.9.3 Abkürzungen 8

 

H.9.4 Kurzbeschreibung 10

 

H.9.5 Verwendbare Codierungssysteme 18

 

H.9.6 Zur SwissDRG-Entwicklungsgeschichte 22

 

H.9.6.A Vorgeschichte 23

 

H.9.6.B 2012 – SwissDRG-System 1.0: Adaptation von GDRG 2008 27

 

H.9.6.C 2013 – SwissDRG-System 2.0: Weitere Lokalisierung und Verselbständigung 34

 

H.9.6.D 2014 – SwissDRG-System 3.0: InEK-unabhängige Weiterentwicklung 40

 

H.9.6.E 2015 – SwissDRG-System 4.0: Einbezug der Anlagenutzungskosten 46

 

H.9.6.F 2016 – SwissDRG-System 5.0 Viele neue DRG-Splits 54

 

H.9.7 Hauptkategorien 58

 

H.9.8 An­zahl Behandlungsfallgruppen und weitere Kennzahlen 60

 

H.9.9 Codierungsschema 72

 

H.9.9.A Codierungsschema für DRGs 73

 

H.9.9.B Codierungsschema für Zusatzentgelte 89

 

H.9.10 Ökonomische Homogenität 96

 

H.9.11 Ausgewählte Internet-Adressen 98

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H.9

 

SwissDRG – Swiss Diagnosis Related Groups

1

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H.9.1

 

Zweck

2

1 Art. 49 Abs. 1 KVG.

2 Verhandlungspartner für «Tarifverträge» sind Versicherer und Krankenhäuser oder deren Verbände. Die Tarifverträge sind durch die Kantone, bei Bedarf durch den Bundesrat zu genehmigen. (Art. 46 Abs. 1 und 4 KVG)

SwissDRG

 

  • Krankenhausfinanzierung mit schweizweit einheitlicher Tarifstruktur1 und in Einzelverträgen auszuhandelndem Basispreis.2

3

   

 

 

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H.9.2

 

Besondere Systemmerkmale

4

3 Nicht übersetzbare Codes sind im Gruppierungsalgorithmus mit «XX.CH» eingetragen. Eine SwissDRG der Version 1.0, die nicht erzeugt wird, ist z. B. K77Z («Komplexbehandlung bei multiresistenten Erregern bei endokrinen, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten»). – SwissDRG [SwissDRG 1.0 Band 1, 2011]: 16.

SwissDRG

 

  • Das SwissDRG-System ist eine helvetisierte Version des GDRG-Systems mit ca. 1000 DRGs.
  • Es gab zu Beginn SwissDRGs, welche aufgrund der Codes nicht erzeugt werden können, da vereinzelte deutsche Prozedurencodes (aus OPS-301) keine Entsprechung unter den schweizerischen Prozedurencodes (CHOP) hatten.3
  • Es gibt eigene Kostengewichte für Geburtshäuser.
  • Es gibt viel weniger Zusatzentgelte als im GDRG-System.

5

4 Vgl. Fischer [GDRG-Verständlichkeit, 2007].

   

Aus dem GDRG-System stammende Besonderheiten:

  • Es ist ein sehr differenziertes DRG-System.
  • Pro Basis-DRG gab es zunächst bis zu 8 CC-Kategorien («A» bis «H»). Seit der SwissDRG-Version 4.0 sind es bis zu 10 CC-Kategorien.
  • Zwar sind Basis-DRGs benennbar; da das Konzept jedoch nicht konsequent angewandt wird, sind sie nur beschränkt nutzbar.
  • Die DRG-Codes widerspiegeln nicht mehr – wie im ARDRG-System – konsequent die hierarchische Gliederung.
  • DRG-Inhalte sind zum Teil komplex und schwer nachvollziehbar.4

6

   

Aus dem ARDRG-System stammende Besonderheiten:

  • Die CC-Einstufung pro Behandlungsfall wird aufgrund aller vorhandenen Diagnosen berechnet. Dazu wird die «Klinische Fallkomplexität» (PCCL = «Patient Clinical Complexity Level») und daraus anhand der CCL-Matrix die CC-Stufe (= CCL = «Complication and Comorbidity Level») berechnet.

7

   

 

 

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H.9.3

 

Abkürzungen

8

Tafel 1:
Abkürzungen zum SwissDRG-System

Abk. Bezeichnung
ANK Anlagenutzungskosten
ANQ Nationaler Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken
AP-DRG All Patient Diagnosis Related Groups
AR-DRG Australian Refined Diagnosis Related Groups
CCL Complication and Comorbidity Level
CHOP Schweizerische Operationsklassifikation
GDRG German Diagnosis Related Groups
GPH Groupes de patients hospitalisés
H+ H+ Die Spitäler der Schweiz
HCFA-DRG Diagnosis Related Groups der Health Care Financing Administration
ICD-10 Internationale Klassifikation der Krankheiten, 10. Revision
ICD-10-GM ICD-10, German Modification
KVG Krankenversicherungsgesetz vom 18.3.1994
OPS-301 Operationsschlüssel nach § 301 SGB V
PCCL Patient Clinical Complexity Level
SQLape Striving for Quality Level and Analysis of Patient Expenditures
SwissDRG Swiss Diagnosis Related Groups
VESKA Vereinigung Schweizerischer Krankenhäuser
ZE Zusatzentgelt

9

   

 

 

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H.9.4

 

Kurzbeschreibung

10

5 Die Helvetisierung ging ursprünglich aus vom GDRG-System 2006; SwissDRG 1.0 basiert auf dem GDRG-System von 2008. – SwissDRG [SwissDRG 1.0 Band 1, 2011]: xi. – Die GDRG-Entwicklung begann 2003 auf der Basis des australischen AR-DRG-Systems.

SwissDRG

Adaptation des GDRG-Systems

Das SwissDRG-System ist eine helvetisierte Version des GDRG-Systems mit gut 1000 DRGs.5 Ziel dabei war es nicht, ein GDRG-kompatibles System zu schaffen, sondern ein DRG-System, das an die Schweizer Verhältnisse angepasst ist. Damit sollen die Schweizer Akutbehandlungen abgebildet und gewichtet werden können, möglichst ohne auf landesexterne Daten zugreifen zu müssen.

11

6 Im DRG-Code ist der Schweregrad aus dem vierten Zeichen, einem Buchstaben («A», «B», usw.) ersichtlich. Der Code von SwissDRGs ohne explizit definierte Schweregradkategorien endet mit einem «Z».

   

Nicht alle Basis-SwissDRGs sind nach Schweregrad der Nebendiagnosen unterteilt. Aber wenn dies der Fall ist, dann wird wie bereits im ARDRG-System nicht nur die schwerwiegendste, sondern jede Nebendiagnose nach ihrer Ressourcenintensität gewichtet. Die Aggregation der Gewichtungen der Nebendiagnosen führt zur DRG-spezifischen Schweregradkategorie.6

12

7 http:// www.sqlape.com /. Vgl. auch http:// fischer-zim.ch / text-pcssa / t-ga-H8-System-SQLape-0003.htm.

8 http:// www.lpz-um.eu / che / lpz / allgemein /.

9 Vgl. ANQ Messplan 2011–2015 in: ANQ [2011]: 25 (Anhang 7).

 

Qualitätsmessung

Parallel zur Einführung der Vergütung nach SwissDRGs wird die Qualität von der Organisation ANQ («Nationaler Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken») im Auge behalten. Dabei werden u. a. die potentiell vermeidbaren Zweitoperationen und die potentiell vermeidbaren Rehospitalisierungen mit dem System SQLape7 ermittelt. Ausserdem gibt es eine Prävalenzmessung (der Pflege) zu Sturz und Dekubitus mit dem niederländischen System "Landelijke Prevalentiemeting Zorgproblemen" (LPZ)8. Weitere Themen für das Jahr 2011 waren postoperative Wundinfektionen und Patientenzufriedenheit.9

13

 

Kostendeckung inkl. Investitionskosten

Angestrebt wird eine Kostendeckung von 100 %, d. h. die Vergütungspauschalen sollen auch die Anlagekosten abdecken. Infolge unterschiedlicher Kostenkalkulation und Datenqualität wurde zunächst ein prozentualer Zuschlag zur Deckung der Anlagekosten vereinbart. Bezahlt wird nach der Anzahl Fälle; eine Defizitgarantie entfällt.

14

10 SwissDRG [SwissDRG4-Info, 2014]: 11–23.

   

Bei den Kalkulationen für Version 4.0 (2015) wurde festgestellt, dass die Anteile der Anlagekosten DRG-abhängig sind. Infolgedessen wurden die Anlagenutzungskosten ab dieser Version in die Kostengewichte der einzelnen DRGs einberechnet.10

15

11 Gemäss Gesetz gehört zu den gemeinwirtschaftliche Leistungen nebst Forschung und Lehre insbesondere auch «die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen». Art. 49 Abs. 3 KVG.

 

. . .  exkl. gemeinwirtschaftliche Leistungen

In der pauschalen Vergütung nicht enthalten sind Kostenanteile für gemeinwirtschaftliche Leistungen, u. a. Forschung und Lehre.11

16

   

 

 

12 (Art. 49a Abs. 2 KVG). Bisher lag der minimale Kantonsanteil bei 50 % der anrechenbaren Betriebskosten, d. h. die Anlagekosten wurden bisher separat finanziert: bei öffentlichen Krankenhäusern vom Kanton, bei Privatkrankenhäusern durch sie selbst. – Für Kantone mit Anteilen unter 55 % gilt ab 2012 eine Übergangsfrist von fünf Jahren. – Der Kantonsanteil kann auch als Gesamtbetrag (z. B. in Form eines Globalbudgets) festgelegt werden. (Art. 51 Abs. 1 KVG).

13 Art. 41 Abs. 1bis KVG.

14 Art. 39 Abs. 1 lit. e KVG; Art. 58e KVV.

15 Art. 39 Abs. 1 lit. d KVG; Art. 58b KVV.

16 Art. 39 Abs. 2 KVG; Art. 58d KVV.

17 Art. 22a KVG.

 

SwissDRGs als Teil der neuen Spitalfinanzierung

Die Einführung der SwissDRGs sind Teil der Reform der Spitalfinanzierung, die schrittweise ab 2009 in Kraft trat.

  • Die Finanzierung ist weiterhin dual, d. h. die Vergütung wird aufgeteilt zwischen Krankenkassen und Kantonen. Die Kantone haben mindestens 55 % der Vergütungen zu übernehmen; sie können ihren Anteil auch höher ansetzen.12
  • Der Kantonsanteil wird neu auch bei Behandlungen in Privatspitälern fällig. Privatversicherungen haben infolgedessen bei Privat- und Halbprivatpatienten nur die Zusatzleistungen gegenüber den obligatorisch (gemäss KVG) versicherten Leistungen zu übernehmen.
  • Die Versicherten können sich neu auch ausserhalb des Wohnkantons in einem auf der «Spitalliste» aufgeführten Krankenhäuser behandeln lassen. Es werden aber höchstens Kosten in der Höhe des Tarifs des Wohnkantons übernommen.13
  • Die kantonalen Spitallisten14 müssen überarbeitet werden.
  • Die kantonalen Spitalplanungen15 sind zu koordinieren.16
  • Vom BFS sollen Daten zur Beurteilung von Wirtschaftlichkeit und Qualität erhoben werden.17

17

   

 

 

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H.9.5

 

Verwendbare Codierungssysteme

18

18 Für SwissDRG 1.0 werden die für das Jahr 2009 gültigen Versionen benötigt: ICD-10-GM 2008 und CHOP 11. Im Jahr 2011 ist ICD-10-GM 2010 und CHOP 2011 anzuwenden. (Dies ist die erste CHOP-Version, die mit der neuen Versionsnummeriung bezeichnet ist.)

SwissDRG

 

Diagnosen werden mit der deutschen ICD-10-GM und Prozeduren mit dem schweizerischen CHOP codiert.18

19

19 Die für SwissDRG 1.0 und die Jahre 2009 und 2010 gültige CHOP Version 11.0 umfasste 3552 vier-, 53 fünf- und 375 sechsstellige Codes. Die nächste CHOP-Version 2011 wurde systematisch ausgebaut auf insgesamt 11'349 Codes.

   

Um die Gruppierungsalgorithmen aus dem GDRG-System übernehmen zu können, wurde die ursprünglich vierstellige Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP) schrittweise auf sechs Stellen erweitert.19

20

Tafel 2:
Codierungssysteme im SwissDRG-System

  Codierungssystem Bezeichnung
Diagnosen ICD-10-GM ICD-10, German Modification
Prozeduren CHOP Schweizerische Operationsklassifikation

21

   

 

 

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H.9.6

 

Zur SwissDRG-Entwicklungsgeschichte

22

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H.9.6.A
 
Vorgeschichte

23

20 Paccaud et al. [DRG, 1990]; Schweiz. Arbeitsgemeinschaft PCS [PCS-Projekte, 1994].

21 Vgl. Fekete et al. [GPH, 1991] und Depelteau [Finan­zierung VD, 1995], zitiert in: Fischer [PCS, 1997]: 207 f.

SwissDRG

Erste DRG-Test
in den 80er-Jahren

Bereits in den späten 80er-Jahren wurden in der Schweiz die ersten DRG-Studien durchgeführt.20 Im Kanton Waadt wurde ein System namens «Groupes de patients hospitalisés» (GPH) publiziert und getestet. Es basierte auf den 470 HCFA-DRGs der Version 2. Weil in kleineren Krankenhäusern viele DRGs schlecht belegt waren, wurde die Anzahl DRGs zunächst auf 119 reduziert und später auf 260 gesetzt.21

24

22 http:// www.apdrgsuisse.ch /.

23 Vgl. Krüger [2001]; APDRG-CH [TAR APDRG, 2001].

 

Verein APDRG-Schweiz

1998 formierte sich unter dem Namen «Verein APDRG-Schweiz»22 eine privat organisierte Gruppe von Krankenhäusern, Versicherern und Kantonen, die sich die Einführung des APDRG-Systems in der Schweiz zum Ziel setzte. Sie machte Übersetzungen und Anpassungen der APDRG-Version 12.0, berechnete Kostengewichte aufgrund der Daten der Krankenhäuser unter den Mitgliedern und publizierte im Jahr 2001 erstmals auch ein Handbuch zur (potenziellen) Tarifierung unter APDRG.23 Das APDRG-System verbreitete sich in der Folge und wurde in mehreren Kantonen auch zur Budgetierung oder Finanzierung verwendet.

25

24 Das GDRG-System befand sich nicht direkt unter den evaluierten Systemen, da die Schweizer Daten nicht damit gruppiert werden konnten und da man davon ausging, dass das GDRG-System ein modifiziertes ARDRG-System war. Allerdings war das GDRG-System schon damals im Begriff, sich zu einem eigenständigen System zu entwickeln. Vgl. Fischer [Relative klinische Homogenität, 2005]: 17 f. – Vgl. zur Systemwahl auch: Schenker [Grouper-Wahl, 2005].

 

Entscheid für das GDRG-System

Nach einer Evaluation von sechs Patientenklassifikationssystemen entschieden sich die Schweizer Tarifpartner Ende 2005, das GDRG-System als Basis für ein schweizweites Tarifierungssystem zu verwenden.24

26

   

 

 

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H.9.6.B
 
2012 – SwissDRG-System 1.0: Adaptation von GDRG 2008

27

25 Vgl. SwissDRG [Gründung SwissDRG AG, 2008].

SwissDRG

SwissDRG-Pauschalen
ab 2012

Anfangs 2008 wurde die gemeinnützige Aktiengesellschaft «SwissDRG AG» zur Systemanpassung und -entwicklung von schweizerischen Krankenhaus-Pauschaltarifen gegündet.25

28

26 Die folgenden Informationen stammen hauptsächlich aus: SwissDRG [SwissDRG 1.0 Band 1, 2011] ff; Hergeth/Schmidt [SwissDRG1-Entwicklung, 2011]; Vuilleumier/Weber [SwissDRG1-Datengrundlagen, 2011].

   

Nach einem umfangreichen «Helvetisierungsprozess» des deutschen GDRG-Systems wurde im Mai 2011 das SwissDRG-System der Version 1.0 publiziert.26 Ab dem Jahre 2012 wurde es zur Vergütung eingesetzt. Zur DRG-üblichen einheitlichen Liste von Kostengewichten können individuelle, Einzelvertrags-bezogene Basispreise ausgehandelt werden.

29

   

 

 

27 Es gibt 3 bewertete Zusatzentgelte für Dialyseleistungen sowie je ein unbewertetes Zusatzentgelt für «Kunstherzen» und für Behandlungen von Hämophilepatienten mit Blutgerinnungsfaktoren.

28 Für die total 1052 (1134) DRGs in SwissDRG-Version 1.0 (0.3) wurden 804 (567) Kostengewichte aufgrund von Schweizer Kostendaten kalkuliert, 232 (511) deutsche Kostengewichte «helvetisiert» und 16 (56) SwissDRGs unbewertet gelassen.

 

Helvetisierung

Die «Helvetisierung» umfasste:

  • Die Verwendung der schweizerischen Operationskataloges CHOP.
  • Eine Überarbeitung der CCL-Matrix.
  • Der Aufbau einer schweizerischen Liste von Zusatzentgelten.27
  • Der Zusammenzug («Kondensation», s. u.) von DRGs mit ähnlichem Ressourcenverbrauch.
  • Helvetisierte Kostengewichte: Die Verwendung von angepassten deutschen Kostengewichten für schwach und nicht besetzte SwissDRGs.28

30

 

Kondensation

Die Zusammenlegung von zwei oder mehreren aufwandähnlichen DRGs wurde «Kondensation» genannt. Beispiele aus SwissDRG 1.0 sind:

  • Die DRGs E36Z, G36Z, H36Z, I26Z, L36Z, R36Z wurden zusammengefasst zu A36A («Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1104 Aufwandspunkte bei bestimmten Krankheiten und Störungen») und A36B («Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 552 Aufwandspunkte bei bestimmten Krankheiten und Störungen»).
  • Es wurde eine neue SwissDRG A93Z eingeführt, in welcher MDC-übergreifend definiert ist: «Strahlentherapie, mehr als 8 Bestrahlungen, ausser bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems». Dies ermöglichte die Aufhebung der DRGs D19Z, E08B, G17A, G17B, H15Z, I39Z, J17Z, M10A, N15Z, R05Z, R06Z.

31

29 BasisGDRG (2008) A13: «Beatmung >&NBSP;95 und <&NBSP;250&NBSP;Stunden».

30 GDRG (2009) Q02B: «Verschiedene OR-Prozeduren bei Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe und des Immunsystems ohne äußerst schwere CC, Alter < 6 Jahre».

 

Weitere Anpassungen

Ausgewählte weitere Anpassungen:

  • Pädiatrie: Weil die pädiatrischen Behandlungen in Basis-GDRG A1329 mit einem Split bei «Alter < 16 Jahre» aufgewertet wurden, wurde der Split «Alter < 6 Jahre» aus GDRG (2008) Q02B30 in SwissDRG (1.0) Q02B zu «Alter < 16 Jahre» verschoben.

32

31 Informationen der SwissDRG_AG, notiert anlässlich der 4. Informationsveranstaltung SwissDRG vom 28.6.2011 in Bern.

32 Vgl. dazu auch Fischer [Grafiken zur PCS-Beurteilung, 2008].

33 Vgl. dazu auch Fischer [DRG+Pflege, 2002].

 

Geplante Entwicklungsschwerpunkte

Ins Auge gefasste Entwicklungsschwerpunkte für SwissDRG 2.0 waren:31

  • Definition «Früh-Rehabilitation», die in allen Sprachregionen anerkannt wird.
  • Pädiatrische DRGs.32
  • Einbezug von Aussagen der Pflege.33
  • Verbesserung der Kostendatengrundlage: Vollerhebung, evtl. Zertifizierung der Kostenträgerrechnung in den Krankenhäusern.

33

   

 

 

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H.9.6.C
 
2013 – SwissDRG-System 2.0: Weitere Lokalisierung und Verselbständigung

34

34 Die folgenden Informationen stammen hauptsächlich aus: SwissDRG [SwissDRG2-Entwicklung, 2012] und SwissDRG [SwissDRG 2.0 Band 1, 2012] ff.

SwissDRG

Von SwissDRG 1.0 zu SwissDRG 2.0

Das SwissDRG-System 2.0 wurde nochmals einen Schritt weiter vom zugrundeliegenden GDRG-System gelöst und an die schweizerischen Versorgungsstrukturen angepasst.34

Die Fallgruppenzahl sank um -61 Gruppen auf 991 SwissDRGs. (973 davon sind mit Kostengewichten bewertet.) Diese deutliche Reduktion entstand insbesondere deshalb, weil eine Reihe von aufwandsähnlichen DRGs zu einzelnen DRGs zusammengelegt («kondensiert») wurden. Einzelne DRGs wurden auch – wegen zu geringer Fallzahlen, zu kleinen Kostenunterschieden bei Splits oder zu undeutlichen Splitbedingungen (z. B. «PCCL > 2») – entfernt. – Es sind 5 Zusatzentgelte definiert. (3 davon sind bewertet.)

35

35 Diagnosen nach ICD-10-GM 2008, Prozeduren nach CHOP 11.

36 Für SwissDRG 1.0 (Datenjahr 2009) lieferten 42 Krankenhäuser Kosten- und Leistungsdaten, für SwissDRG 0.3 (Datenjahr 2008) 34 Krankenhaüser.

   

Die medizinischen Daten35 standen von allen 161 Schweizer Akutkrankenhäusern zur Verfügung. Kosten- und Leistungsdaten zum Datenjahr 2010 hatten 50 Krankenhäuser geliefert.36

36

   

 

 

37 Die Bezugsgrösse für SwissDRG 2.0 beträgt SFr. 8'953. Für SwissDRG 1.0 betrug sie SFr. 8'860. – Vgl. SwissDRG [SwissDRG2-Entwicklung, 2012]: 19+15

38 Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat am 7.9.2012 beschlossen, einen «Normkostenzuschlag» zur Abgeltung der Anlagenutzungskosten von 11 % für 2013 (und 12 % für 2014) «des jeweiligen Basispreises» beim Bundesrat zu beantragen. – Vgl. http:// www.swissdrg.org / de / 07 _ casemix _ office / Beschluesse _ des _ VR.asp [2012-09].

39 Vgl. SwissDRG [SwissDRG2-Entwicklung, 2012]: 33. – Problematisch ist die Kalkulation allein auf der Basis von Schweizer Daten insbesondere bei komplexen SwissDRGs, denn sie sind aus klinischer Sicht oft recht inhomogen, und für DRGs, die in Deutschland zwar ordentlich, in der Schweiz aber völlig ungenügend belegt sind.

40 Der «Helvetisierungsfaktor» lag für das SwissDRG-System 2.0 bei 2.08. Für das SwissDRG-System 1.0 lag er bei 1.86.

   

Wesentliche Änderungen von SwissDRG-System 1.0 zu SwissDRG-System 2.0 waren:

  • Die von den DRG-Zusammenlegungen hauptsächlich betroffenen Hauptkategorien waren die Prä-MDCs (-17 DRGs), Neugeborene (-11 DRGs) sowie Hämatologische und solide Neubildungen (-10 DRGs).
  • Als Bezugsgrösse für die Berechnung der Kostengewichte (= Kosten für Kostengewicht 1.0) wurden nicht mehr wie bei SwissDRG 1.0 die durchschnittlichen kalkulierten Kosten aller Behandlungsfälle (ohne Ausreisser) verwendet. Die neue Bezugsgrösse wurde so gewählt, dass die Gesamtcasemix für die Daten aus dem Jahr 2010, gruppiert mit SwissDRG 2.0 gleich hoch wird wie bei einer Gruppierung nach SwissDRG 1.0.37
  • Anlagenutzungskosten wurden zwar erhoben, der Anteil an den Gesamtkosten variierte aber so stark, dass entschieden wurde, einen Normkostenzuschlag von 11 % vorzuschlagen.38
  • Um die (m. E. problematische) Vorgabe des Bundesrates, dass die Kostengewichte schnellstmöglich allein aufgrund von Schweizer Daten kalkuliert werden sollen,39 umzusetzen, wurde die Anzahl «helvetisierter» Kostengewichte von 232 auf 161 reduziert.40

37

41 SwissDRG (2.0) A01A: Lebertransplantation mit Beatmung > 59 Stunden oder mit Transplantatabstossung oder mit bestimmter anderer Organtransplantation.

42 Dazu wurden die Codes für «Totale Resektion von Karpalia und Metakarpalia» aus der Basis-DRG I20 («Eingriffe am Fuss») gestrichen.

43 In SwissDRG 1.0 sind die GDRGs der Version 2008 übernommen worden; ab GDRG 2009 gab es dann F03A bis F03F.

44 Eine weitere Umcodierung erfolgte u. a. bei den Herzschrittmacher-Implantationen: F12Z, F24A, F24B, F25Z, F40Z wurden zu F12A bis F12E umcodiert. (In GDRG 2008 war auch F25 noch gesplittet; in GDRG 2009 gab es F12A bis F12H; in GDRG 2012 gibt es F12A bis F12I.)

 

Weitere Änderungen

Ausgewählte weitere Änderungen:

  • Multiviszeraltransplantationen zusammen mit einer Lebertransplantation sind neu explizit definiert (A01A).41
  • Unlogische Zuordnungen wurden korrigiert. Zum Beispiel wurden Eingriffe an der Hand nicht mehr Fuss-DRGs zugeordnet.42
  • Es erfolgten einige sachlogische Zusammenfassungen von Basis-DRGs. (Dies geschah oft in Anlehnung an die GDRG-Systeme 2009 und 2010.) Zum Beispiel wurden die Herzklappeneingriffe mit Herz-Lungen-Maschine, die als F03Z, F04Z, F07Z, F11A, F11B und F22Z definiert waren, in F03A bis F03E43 zusammengezogen.44
  • Nebst Kosten für universitäre Lehre und Forschung sowie Anlagenutzungskosten wurde nun auch der Mehraufwand der Honorarkosten für die privaten und halbprivaten Fälle aus den anrechenbaren Kosten ausgeschieden.

38

45 Vgl. SwissDRG [SwissDRG2-Entwicklung, 2012]: 27+71.

 

Geplante Entwicklungsschwerpunkte

Ins Auge gefasste Entwicklungsschwerpunkte für SwissDRG 3.0 waren:45

  • Einbezug der Kosten- und Leistungsdaten aller Akutkrankenhäuser.
    (Bisher waren nur die vom BFS erhobenen medizinischen Falldaten von allen Akutkrankenhäuser verfügbar.)
  • Obligatorische Statistik zu teuren Medikamenten und Blutprodukten.
  • Unterscheidung der Kostenstellen «Operationssaal» und «Anästhesie».
  • Möglichst eigenständige Weiterentwicklung.
    (Ab 2014 voraussichtlich ohne Unterstützung der GDRG-Entwickler des InEK.)
  • Anregungen zum CHOP:
    • Unterscheidung zwischen offenen und interventionellen chirurgischen Eingriffen.
    • Unterscheidung von Prozeduren mit und ohne Operationssaalbenutzung.

39

   

 

 

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H.9.6.D
 
2014 – SwissDRG-System 3.0: InEK-unabhängige Weiterentwicklung

40

46 Die folgenden Informationen stammen hauptsächlich aus: SwissDRG [SwissDRG3-Info Teil 1, 2013], SwissDRG [SwissDRG3-Info Teil 2, 2013] und SwissDRG [SwissDRG 3.0 Band 1, 2013] ff.

SwissDRG

Von SwissDRG 2.0 zu SwissDRG 3.0

Die Entwicklungszusammenarbeit mit dem deutschen InEK lief auf Ende 2012 aus. Die SwissDRG AG entwickelt das SwissDRG-System ab nun selbständig weiter.46

Die Fallgruppenzahl sank um -3 Gruppen auf 988 SwissDRGs. (968 davon sind mit Kostengewichten bewertet.) Es sind 28 Zusatzentgelte definiert. (26 davon sind bewertet.)

41

47 Diagnosen nach ICD-10-GM 2010, Prozeduren nach CHOP 2011.

   

Die medizinischen Daten47 standen von allen 204 Schweizer Akutkrankenhäusern zur Verfügung. Kosten- und Leistungsdaten zum Datenjahr 2011 hatten 68 Krankenhäuser geliefert.

42

   

 

 

48 Helvetisierte Kostengewichte sind Kostengewichte, welche von den deutschen Kostengewichten über den sogenannten Helvetisierungsfaktor abgeleitet wurden. Der Helvetisierungsfaktor betrug für die aktuelle Kalkulation 2.28 (im Vorjahr: 2.08). Der «Warenkorb», welcher zur Berechnung des Helvetisierungsfaktors benutzt wurde, umfasste folgende (fallzahlstarken) DRGs: F62C, G67C, H08B, I47Z, I68C, O60D, P67D. -- SwissDRG [SwissDRG3-Info Teil 1, 2013]: 22.

49 Für die DRG-spezifische Kalkulation von Langliegerzuschlägen ausgewählt wurden DRGs mit erhöhtem Langliegeranteil, auffälliger Kostenverteilung zwischen Normal- und Langliegern oder bei ungleichmässiger Verteilung über die Krankenhäuser. -- SwissDRG [SwissDRG3-Info Teil 1, 2013]: 28.

50 Die Seitenzahl im ersten Band des Definitionshandbuches stieg beispielsweise von 367 auf 610 Seiten.

   

Wesentliche Änderungen von SwissDRG-System 2.0 zu SwissDRG-System 3.0 waren:

  • Die Anzahl DRGs mit helvetisierten Kostengewichten48 wurde nochmals und diesmal sehr stark reduziert, nämlich von 161 auf 48 DRGs. (Damit dies möglich wurde, wurden u. a. auch 26 DRGs aufgrund von 2 Datenjahren kalkuliert.)
  • Für 165 DRGs gibt es erhöhte, DRG-spezifische Langliegerzuschläge.
    Sie wurden aufgrund der tatsächlichen Kostensituation berechnet.49 (Im Vorjahr gab es nur 8 DRG-spezifische Langliegerzuschläge.)
  • Die Anzahl Zusatzentgelte nahm deutlich zu: Von 5 auf 28.
    Es gibt nun bewertete Zusatzentgelte für: Blutprodukte (z. B. Erythrozytenkonzentrate), medikamentöse Wirkstoffe (z. B. Humanimmunoglobuline), teure Medizinprodukte (z. B. Kunstherzen), aufwändige therapeutische Verfahren (z. B. Nierenersatzverfahren).
    Die Zusatzentgelte für bestimmte Gerinnungsfaktoren bei Hämophiliepatienten sind nach wie vor unbewertet. Definiert sind sie über eine abschliessende Diagnosenliste.
  • Die DRG-Definitionen des Groupers wurden differenzierter.
    Die Zahl der Codes stieg mit der Version CHOP 2011 stark an: von 4'114 auf 11'349 terminale Codes. Dadurch wurde teilweise eine sachgerechtere Zuordnung möglich. Die Neuzuordnung ist noch nicht abgeschlossen. Die Verwendung der nun sechsstelligen CHOP-Codes anstelle der bisherigen meist nur vierstelligen Codes zeigte sich auch am Umfang der Handbücher, der sich beinahe verdoppelte.50
  • Die DRG P60A gilt neu für: «Neugeborenes, verstorben, ein Belegungstag, ohne bestimmte Prozedur und nicht zuverlegt». Die Fälle der bisherigen P60A, P60B, . . .  werden neu mit P60B, P60C, . . .  codiert. (Solche Umcodierungen sind im Hinblick auf jahresübergreifende Analysen problematisch, da sie unnötige Verwirrung schaffen können.)

43

 

Weitere Änderungen

Ausgewählte weitere Änderungen:

  • Überarbeitung der CCL-Matrix: Veränderungen bei 106 Diagnosen.
  • Es werden keine jahresübergreifenden (und damit versionübergreifenden) Fallzusammenführungen mehr vorgenommen.
  • Aufwertung aufwändiger intensivmedizinischer Komplexbehandlungen bei Kindern.
  • Abbildung hochteurer Behandlungsfälle.
    Zum Beispiel: Extrakorporale Lungenunterstützung (Aufnahme in die Spitkriterien von A07, A11 und A13). Neue DRG A18Z für Langzeitbeatmung ab 1000 Stunden (∼ 42 Tage; Damit diese DRG kalkulierbar wurde, wurden auch Fälle mit komplexer Vakuumbehandlung darin aufgenommen, das sie einen ähnlichem Ressourcenverbrauch haben.) Berücksichtigung von mikrovaskulären Lappenplastiken. Berücksichtigung von bestimmten vierzeiten Eingriffe (z. B. I02A, N33Z).
  • Einführung eines Splits bei multimodalen Schmerztherapie bei 20 Tagen in A92 und U42.
  • Überarbeitung diverser Splitkriterien zur Berücksichtigung von Eingriffen an mehreren Lokalisationen. (Betrifft: I02, I08, I13A, I22Z, W02Z, X01A.)

44

51 SwissDRG [SwissDRG3-Info Teil 1, 2013]: 12.

52 SwissDRG [SwissDRG3-Info Teil 1, 2013]: 10 ff.

 

Ungelöste Themenbereiche

Noch ungelöste Themenbereiche sind:

  • Die Tarifpartner tun sich schwer, sich bezüglich der Abgeltung der Anlagenutzungskosten zu einigen. Eine einheitliche Berechnungsweise ist auf SwissDRG-Version 5.0 für 2016 vorgesehen.51
  • Die Erhebung der Kosten von teuren Medikamenten und Implantaten verlief noch sehr unbefriedigend.52

45

   

 

 

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H.9.6.E
 
2015 – SwissDRG-System 4.0: Einbezug der Anlagenutzungskosten

46

53 Die folgenden Informationen stammen hauptsächlich aus: SwissDRG [SwissDRG4-Info, 2014]. und SwissDRG [SwissDRG 4.0 Band 1, 2014] ff.

SwissDRG

Von SwissDRG 3.0 zu SwissDRG 4.0

Nebst erneuten, z. T. wesentlichen Umbauten und einer weiteren Verringerung der Anzahl SwissDRGs wurden in dieser Version die Anlagenutzungskosten differenziert in die Kostengewichte pro DRG einberechnet.53

Die Fallgruppenzahl sank um -14 Gruppen auf 974 SwissDRGs. (959 davon sind mit Kostengewichten bewertet.) Es sind 49 Zusatzentgelte definiert. (48 davon sind bewertet.)

47

54 Für die Grupperentwicklung standen Daten von 924'050 und für die Kostengewichtskalkulation von 614'806 Behandlungsfällen zur Verfügung.

   

Die medizinischen Daten standen von allen 197 Schweizer Akutkrankenhäusern zur Verfügung. (Im Vorjahr waren es noch 204 Akutkrankenhäuser.) Kosten- und Leistungsdaten zum Datenjahr 2012 hatten 102 Krankenhäuser geliefert (Vorjahr: 68). Die Anzahl der verwendbaren Fälle stieg erneut deutlich, im Vergleich zum letzten Jahr um über 50 %.54

48

   

 

 

55 SwissDRG [SwissDRG4-Info, 2014]: 11–23.

56 Für «palliativmedizinische Komplexbehandlungen» wurden folgende Zusatzentgelte definiert:
– ZE-2015-50.01 (8 – 14 Tage): SFr. 2'827,
– ZE-2015-50.02 (15 – 21 Tage): SFr. 4'626,
– ZE-2015-50.03 (22 Tage und mehr): SFr. 6'939.

57 SwissDRG [SwissDRG4-Info, 2014]: 58.

   

Wesentliche Änderungen von SwissDRG-System 3.0 zu SwissDRG-System 4.0 waren:

  • Im Kostengewicht sind die Anlagenutzungskosten enthalten. Bei Kurz- oder Langliegern werden darauf keine Ab- oder Zuschläge berechnet.55
  • Die Anzahl der Zusatzentgelte nahm ein weiteres Mal deutlich zu: Von 28 auf 49 (bzw. von 516 differenzierten Zusatzentgelten auf 834). Bei 13 Medikamenten wurden auch Kinderdosisklassen eingeführt.
  • Mehrere wesentliche Änderungen betreffen rehabilitative Massnahmen während der Akutphase. (Vgl. nächste Aufzählung.)
  • Für palliativ-medizinische Behandlungen ab acht Tagen wurden in Abhängigkeit der Behandlungsdauer drei differenzierte Zusatzentgelte berechnet mit Beträgen zwischen SFr. 2'800 und SFr. 6'900.56
  • Einige kostenintensive und bisher unbewertete DRGs sind nun mit einem Kostengewicht versehen worden (weitere derartige DRGs mit Reha-Leistungen sind in der nächste Aufzählung aufgeführt):57
    – A16A: «Transplantation von Darm oder Pankreas»: (Kostengewicht: 5.649).
    – A16B: «Injektion von Pankreasgewebe»: (Kostengewicht: 2.655).
    – Z02Z: «Leberspende (Lebendspende)»: (Kostengewicht: 3.423).

49

58 A95A bis A95E, differenziert nach nach Aufenthaltsdauer (ein oder zwei Wochen), Art der OR-Prodedur, intensivmedizinischer Komplexbehandlung, mit oder ohne schwerer motorischer Fähigkeitseinschränkung, mit oder ohne akutem Schlaganfall. – Bei «verschiedenen Eingriffen» bei Diabetes gilt: K01Z. – SwissDRG [SwissDRG4-Info, 2014]: 26–31.

59 B61A: «Bestimmte akute Erkrankungen und Verletzungen des Rückenmarks, mit komplexem Eingriff, bis 13 Belegungstage, verlegt».
B61B: «Bestimmte akute Erkrankungen und Verletzungen des Rückenmarks, ohne komplexen Eingriff oder mehr als 13 Belegungstage oder nicht verlegt».
Die Kostengewichte unterscheiden sich aber momentan noch kaum: Sie liegen bei 3.221 bzw. 3.126.

60 SwissDRG [SwissDRG4-Info, 2014]: 58.

 

Reha-Änderungen

Änderungen, welche rehabilitative Behandlungen während der Akutphase betreffen:

  • Die «geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlungen» wurden zu fünf nach Schweregrad differenzierten Prä-MDC-DRGs unter A95 zusammengezogen. (Bisher waren sie in zehn MDCs meist als Z-DRG geführt worden.) Die Kostengewichte liegen zwischen 4.260 und 1.588.58
  • «Neurologische Komplexbehandlungen des akuten Schlaganfalls» werden umfassender abgebildet, weil neu auch der CHOP-Code 89.13.A «Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls ausserhalb einer spezialisierten Einheit» gruppierungsrelevant ist.
  • Die in der Hauptkategorie «A» (Prä-MDC) geführte DRG B61Z: «Bestimmte akute Erkrankungen und Verletzungen des Rückenmarks» wurde aufgeteilt nach dem Splitkriterium: «mit komplexem Eingriff und Verweildauer unter 13 Tagen und verlegt».59
  • Neu ist A43Z: «Frührehabilitation bei Wachkoma und Locked-in-Syndrom» bewertet, und zwar mit einem Kostengewicht von 13.819.
    Ebenfalls neu bewertet ist B11Z: «Frührehabilitation mit Kraniotomie, grosser Wirbelsäulen-Operation, bestimmter OR-Prozedur oder aufwändiger Operation am Nervensystem mit Beatmung > 95 Stunden»: mit einem Kostengewicht von 8.315.60

50

61 B63A: «Demenz und andere chronische Störungen der Hirnfunktion mit äusserst schweren CC» (Kostengewicht: 1.639).
B34B: «Demenz und andere chronische Störungen der Hirnfunktion ohne äusserst schwere CC» (Kostengewicht: 0.920).

62 B64A: «Delirium mit äusserst schweren CC» (Kostengewicht: 1.887).
B64B: «Delirium ohne äusserst schwere CC» (Kostengewicht: 1.005).

 

Weitere Änderungen

Ausgewählte weitere Änderungen:

  • Für «Demenz und andere chronische Störungen der Hirnfunktion» wurde eine eigene Basis-DRG (B63) geschaffen.61
  • Das bisher in B70E und B64Z eingruppierte «Delirium» wird neu zwei DRGs von B64 zugeteilt.62
  • Für «anthroposophisch-medizinische Komplexbehandlungen» wurde ein eigene DRG A96Z geschaffen. (Kostengewicht: 1.079.)
  • Die CCL-Matrix wurde überarbeitet. Es gab Veränderungen bei 46 Diagnosen.

51

63 SwissDRG [SwissDRG4-Info, 2014]: 45.

64 SwissDRG [SwissDRG4-Info, 2014]: 7.

65 SwissDRG [SwissDRG4-Info, 2014]: 57.

66 SwissDRG [SwissDRG4-Info, 2014]: 63.

 

Ungelöste Themenbereiche

Noch ungelöste Themenbereiche sind:

  • Die Qualität der Daten zu den Zusatzentgelten ist ungenügend. Besonders Verfahren sind schwer kalkulierbar.63
  • Zwar erhoben mehr Krankenhäuser als im Vorjahr die Kosten von teuren Medikamenten und Implantaten. Die Erhebung ist aber immer noch sehr unbefriedigend, da die Informationen selten vollständig waren.64
  • Nach wie vor unbewertet sind zwölf Frühreha-DRGs, denn es fehlen Kosten- und Leistungsdaten.65
  • Als herausfordernd wird auch die Abgrenzung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen angegeben.66

52

67 Vgl. SwissDRG [SwissDRG2-Entwicklung, 2012]: 64.

 

Geplante Entwicklungsschwerpunkte

Ins Auge gefasste Themen und Entwicklungsschwerpunkte für SwissDRG 5.0 sind:67

  • Innovationen.
  • Extremkostenfälle.
  • Frührehabilition.
  • Verbesserung der Datenqualität.
  • Neonatologie.

53

   

 

 

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H.9.6.F
 
2016 – SwissDRG-System 5.0 Viele neue DRG-Splits

54

68 Die folgenden Informationen stammen hauptsächlich aus: SwissDRG [SwissDRG5-Info, 2015]. und SwissDRG [SwissDRG 5.0 Band 1, 2015] ff.

SwissDRG

Von SwissDRG 4.0 zu SwissDRG 5.0

Nachdem von der ersten zur zweiten SwissDRG-Version die Anzahl SwissDRGs um etwa 60 DRGs reduziert wurde, senkte sich diese Anzahl in den darauf folgenden Jahren nur noch leicht. In der neuen Version wurde es als nötig erachtet, die Anzahl wieder zu erhöhen: In der Version 2016 gibt es 57 DRGs mehr als im Vorjahr. Insgesamt sind es nun 1'031 SwissDRGs. Zwar hat die Anzahl Basis-DRGs erneut abgenommen: Deren Anzahl sank von 523 auf 517. Dafür gibt es umsomehr neue DRG-Splits.68

Von den 1'031 SwissDRGs sind 1'018 mit Kostengewichten bewertet. Es sind 58 Zusatzentgelte definiert. (57 davon sind bewertet.)

55

69 Für die Grupperentwicklung standen Daten von 827'711 und für die Kostengewichtskalkulation von 622'042 Behandlungsfällen zur Verfügung.

   

Die medizinischen Daten standen von allen 190 Schweizer Akutkrankenhäusern zur Verfügung. (Im Vorjahr waren es noch 197 Akutkrankenhäuser.) Kosten- und Leistungsdaten zum Datenjahr 2013 hatten 112 Krankenhäuser geliefert (Vorjahr: 102).69

56

   

 

 

70 SwissDRG [SwissDRG5-Info, 2015]: 56.

71 Als Beispiel wurde bei der SwissDRG-Präsentation I13 aufgeführt. Die neue Bezeichnung von I13E in der Version für 2015 lautet: «Eingriffe an Humerus, Tibia, Fibula und Sprunggelenk». In der Version für 2014 lautete die Bezeichnung für I13C: «Eingriffe an Humerus, Tibia, Fibula und Sprunggelenk, ohne Mehrfacheingriff, ohne bestimmten beidseitigen Eingriff, ohne komplexe Prozedur, ohne komplexe Diagnose, ohne komplizierenden Eingriff».

72 SwissDRG [SwissDRG5-Info, 2015]: 21–27.

73 37 zusätzliche Splits bei «Alter < 16 Jahre», Die Verweildauer bei Kindern ist oft geringer, trotzdem sind die Fallkosten oft höher.

74 SwissDRG [SwissDRG5-Info, 2015]: 28–30.

75 SwissDRG [SwissDRG5-Info, 2015]: 58–66.

   

Wesentliche Änderungen von SwissDRG-System 4.0 zu SwissDRG-System 5.0 waren:

  • Benennungen von letzten DRGs innerhalb der Basis-DRGs wurden verkürzt. Dazu wurden insbesondere negative Splitbedingungen weggelassen (z. B. «ohne komplexe Diagnose»).70 Dies ergibt zwar z. T. deutliche kürzere Texte. Sie sind aber auch deutlich weniger aussagekräftig.71
  • Pädiatrie:72
    • 47 neue oder modifizierte Kindersplits.73
    • Reduktion der SAPS-Punkte bei Splits für intensivmedizinischen Komplexbehandlungen.
    • Überarbeitung der Neugeborenen-Klassifikation (u. a. separate Abbildung bei einem Geburtsgewicht von weniger als 750 g).
  • Weil bisherige Vergütung der palliativmedizinische Komplexbehandlung74 über Zusatzentgelte teilweise deutlich zu tief war, wurde für Fälle mit mehr als sieben Behandlungstagen unter den Ausnahme-DRGs (= in der Prä-MDC) eine neue Basis-DRG «A97» geschaffen. Sie enthält sechs DRGs mit Kostengewichten zwischen 1.5 und 7.3 DRG-Punkten. Das bisherige Zusatzentgelt wurde aufgehoben.
  • Die Definition der Kostenkomponenten, die zur Berechnung der Langlieger-Zuschläge verwendet werden, wurde revidiert und der Faktor für die Zuschläge wurde bei 259 DRGs von 70 % auf 100 % erhöht.75
  • . . .  [Text ist noch weiter zu bearbeiten.]

57

   

 

 

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H.9.7

 

Hauptkategorien

58

Tafel 3:
Hauptkategorien (MDCs) im SwissDRG-System

MDC Code Bezeichnung
ERR 9 Fehler-DRGs und sonstige DRGs
PRE A Prä-MDC
01 B Krankheiten und Störungen des Nervensystems
02 C Krankheiten und Störungen des Auges
03 D Krankheiten und Störungen des Ohres, der Nase, des Mundes und des Halses
04 E Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane
05 F Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems
06 G Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane
07 H Krankheiten und Störungen an hepatobiliärem System und Pankreas
08 I Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe
09 J Krankheiten und Störungen an Haut, Unterhaut und Mamma
10 K Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
11 L Krankheiten und Störungen der Harnorgane
12 M Krankheiten und Störungen der männlichen Geschlechtsorgane
13 N Krankheiten und Störungen der weiblichen Geschlechtsorgane
14 O Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
15 P Neugeborene
16 Q Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe und des Immunsystems
17 R Hämatologische und solide Neubildungen
18A S HIV
18B T Infektiöse und parasitäre Krankheiten
19 U Psychische Krankheiten und Störungen
20 V Alkohol- und Drogengebrauch und alkohol- und drogeninduzierte psychische Störungen
21A W Polytrauma
21B X Verletzungen, Vergiftungen und toxische Wirkungen von Drogen und Medikamenten
22 Y Verbrennungen
23 Z Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen, und andere Inanspruchnahme des Gesundheitswesens

59

   

 

 

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H.9.8

 

An­zahl Behandlungsfallgruppen und weitere Kennzahlen

60

Tafel 4:
Anzahl SwissDRGs

61

Ver. Jahr Anzahl Basis-Swiss­DRGs Anzahl Swiss­DRGs Unterschied
zum Vorjahr
Anteil gemein­samer SwissDRG-Codes mit Vorjahr Anzahl bewertete Swiss­DRGs Kosten­gewichte mit zwei Daten­jahren Helvetisierte Kostengewichte Fälle für Grouper-Entwick­lung Fälle für CW-Kal­kulation Anzahl kalkulierender Spitäler
5.0 2016 517 1'031 57 0.95 1'018 24 3 827'711 622'042 112
4.0 2015 523 974 -14 0.94 959 22 2 924'050 614'806 102
3.0 2014 537 988 -3 0.99 968 26 48 600'440 412'608 68
2.0 2013 536 991 -61 0.91 973 161 510'939 370'640 50
1.0 2012 559 1'052 1'036 232 499'564 363'376 42
 

Tafel 5:
Weitere Kennzahlen

Ver. Jahr Zusatz-Entgelte Bewertete Zusatz-Entgelte Zusatz-Entgelte differenziert DRGs mit spezifischen Langlieger­zuschlägen Basis-
kosten
inkl. ANK
Basis-
kosten
Helveti-
sierungs-
faktor
5.0 2016 58 57          
4.0 2015 49 48 834 165 10'205 9'331 2.28
3.0 2014 28 26 516 165 8'871 2.28
2.0 2013 5 3   8 8'953 2.08
1.0 2012 5 3   8'860 1.86

62

Tafel 6:
Anzahl SwissDRGs nach Hauptkategorien pro Jahr

Tafel 6: 
Anzahl SwissDRGs nach Hauptkategorien pro Jahr

63

Tafel 7: Entwicklung der Anzahl SwissDRGs nach Subkategorien

64

Tafel 7: 
Entwicklung der Anzahl SwissDRGs nach Subkategorien
 

76 Sequenzdiagramme mit Sequenzbändern sind detaillierter beschrieben unter: Fischer [Neue Grafiken I, 2010]: 78 f.

SwissDRG

 

[Tafel 7] Besonders viele SwissDRGs sind in den chirurgischen Subkategorien von F (Kreislaufsystem) und I (Muskel-Skelett-System und Bindegewebe) zu finden. Deren Sequenzbänder76 sind entsprechend bei über 70 DRGs ganz rechts eingezeichnet.

65

   

Die Abkoppelung der SwissDRGs von den ursprünglichen GDRGs hatte eine leichte Verringerung der Anzahl DRGs zur Folge. Die blassroten ersten Abschnitte der Sequenzbänder zeigen, dass diese Reduktion insbesondere von Version 1 (2012) zu Version 2 (2013) stattfand. Besonders deutlich zu sehen ist sie bei den Prä-MDCs. (Die Anzahl der chirurgischen Prä-MDC-DRGs sank von 49 auf 33.)

66

   

Die dunkelblauen und die intensivroten Bänder zeigen die Veränderungen von der letzten zur neusten Version. Subkategorien ohne Veränderung der Anzahl DRGs wurden mit senkrechten Linien dargestellt.

67

   

Wesentlich zugenommen haben die medizinischen Prä-MDCs von Version 3 (2014) zu Version 4 (2015): Von 13 auf 22 DRGs. (Der entsprechende Abschnitt des Sequenzbandes ist dunkelblau gefärbt.)

68

   

 

 
 

Schweregradkategorien

[Tafel 8] Wie bereits im ARDRG-System wird die Schweregradkategorie aufgrund aller vorhandenen Nebendiagnosen berechnet. Dazu wird die «Klinische Fallkomplexität» (PCCL = «Patient Clinical Complexity Level») und daraus anhand der CCL-Matrix die CC-Stufe (= CCL = «Complication and Comorbidity Level») berechnet.

69

   

Details zum Ablauf dieser Zuordnung sind in der ARDRG-Beschreibung zu finden.

70

Tafel 8:
Anzahl SwissDRGs nach Schweregradkategorien

Jahr Z A B C D E F G H I J SwissDRGs Basis-SwissDRGs
2016 225 292 292 126 50 25 15 3 1 1 1 1'031 517
2015 254 268 268 110 42 20 7 2 1 1 1 974 522
2014 271 266 266 112 43 21 7 1 1     988 537
2013 275 261 261 115 46 22 8 2 1     991 536
2012 287 272 272 120 52 25 15 6 3     1'052 559

71

   

 

 

|^·<×>·v|

H.9.9

 

Codierungsschema

72

|^·<×>·v|

H.9.9.A
 
Codierungsschema für DRGs

73

77 Ausnahmen: Bei die MDCs 05 und 08 kann die Partition nicht aus dem DRG-Code abgelesen werden.

SwissDRG

Nummerierung

[Tafel 8] Das Nummerierungssystem der SwissDRGs ist aus dem GDRG-System bekannt und wurde ursprünglich für das ARDRG-System entwickelt:

  • Das erste Zeichen steht für die Hauptkategorie (MDC = Major Diagnostic Category): Codes A bis Z, sowie 9 (für nicht klassierbare Behandlungsfälle).
  • Die nächsten zwei Zeichen stehen für die Basis-SwissDRG («Adjacent DRG»). Daraus kann oft auch abgelesen werden, in welcher Sub-MDC («Partition») sich eine SwissDRG befindet. – Die Codes 01-39 bezeichnen normalerweise77chirurgische SwissDRGs. Die Nummern 40-59 werden für SwissDRGs zu Fällen mit nicht operativen Prozeduren verwendet (z. B. für Endoskopien an Verdauungsorganen). Unter den Codes 60-99 sind die medizinischen SwissDRGs zu finden.
  • Mit dem vierten Zeichen werden die Verfeinerungen nach CC und/oder Alter bezeichnet. Die Codes «A» bis «H» stehen (in den meisten Fällen) für die Rangfolge bezüglich der Ressourcenintensität. «Z» wurde verwendet, wenn die Basis-SwissDRG nicht weiter unterteilt wurde.

74

Tafel 9:
Erstes SwissDRG-Beispiel: E66A (SwissDRG 1.0 und 2.0)

75

Code Bedeutung Text
E66A DRG-Code Schweres Thoraxtrauma mit komplizierender Diagnose
E Hauptkategorie E Atmungsorgane
66 Medizinische Basis-SwissDRG «E66» Schweres Thoraxtrauma
A Schweregradkategorie «A» hier: mit komplizierender Diagnose
 
   

 

 

78 Basis-DRGs wurden auch «Adjacent DRGs» genannt. – Vgl. Fischer [DRG+Pflege, 2002]: 31+199.

 

Verwässerte Basis-DRGs:

Bereits im Verlaufe der Entwicklung des GDRG-Systems ist das Konzept der Basis-DRGs verwässert worden. Ursprünglich wurde unter einer Basis-DRG eine diagnosebezogene Fallgruppe ohne Angabe von Begleiterkrankungen oder Komplikationen («CCs») und/oder ohne Angabe von Altersstufen verstanden.78 Dies war eine Strukturierungshilfe, die sowohl das Verständnis des Systems wie auch die Analyse der nach dem System kategorisierten Daten erleicherte.

76

   

Im GDRG-System und demzufolge auch im SwissDRG-System finden sich nun aber Angaben zu «CCs» teilweise bereits in der Bezeichnung einzelner Basis-DRGs. Darüberhinaus gibt es DRGs mit einem «Z»-Code (d. h. eigentlich DRGs ohne weitere Unterteilung nach Schweregraden), welche ebenfalls CC-Angaben beinhalten.

77

Tafel 10:
Zweites SwissDRG-Beispiel: G07B (SwissDRG 1.0)

78

Code Bedeutung Text
G07B DRG-Code Appendektomie bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn­ und Dickdarm ohne äusserst schwere CC, Alter > 9 Jahre
G Hauptkategorie G Verdauungsorgane
07 Chirurgische Basis-SwissDRG «G07» Appendektomie bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn­ und Dickdarm ohne äusserst schwere CC
B Schweregradkategorie «B» hier: Alter > 9 Jahre
 

Tafel 11:
Drittes SwissDRG-Beispiel: G07Z (SwissDRG 2.0)

79

Code Bedeutung Text
G07Z DRG-Code Appendektomie bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn­ und Dickdarm ohne äusserst schwere CC
G Hauptkategorie G Verdauungsorgane
07 Chirurgische Basis-SwissDRG «G07» Appendektomie bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn­ und Dickdarm ohne äusserst schwere CC
Z Schweregradkategorie «Z» (= keine Unterteilung nach Schweregradkategorien)
 
   

 

 

79 Appendektomie (SwissDRG 1.0):
bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn­ und Dickdarm ohne äusserst schwere CC:
G07A Alter < 10 Jahre.
G07B Alter > 9 Jahre.
bei Peritonitis oder mit äusserst schweren oder schweren CC:
G22A Alter < 10 Jahre.
G22B Alter > 9 Jahre und Alter < 16 Jahre.
G22C Alter > 15 Jahre.
ausser bei Peritonitis, ohne äusserst schweren oder schweren CC:
G23A Alter < 10 Jahre.
G23B Alter > 9 Jahre und Alter < 14 Jahre.
G23C Alter > 13 Jahre.
Die Liste dieser SwissDRGs in Version 2.0 unterscheidet sich nur durch die Zusammenlegung von G07A und G07B zu G07Z.

 

– Basis-DRGs mit CC

[Tafeln 10 und 11] Ein Beispiel von CC-Angaben in der Basis-DRG-Bezeichnung ist die oben aufgeführte Basis-SwissDRG G07 («Appendektomie bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn­ und Dickdarm ohne äusserst schwere CC»; der Text zur Schweregradkategorie «B» lautete im SwissDRG-System 1.0: «Alter > 9 Jahre»). Zu den Appendektomien gibt es noch zwei weitere Basis-DRGs: G22 und G23. Sie tragen die Bezeichnungen «Appendektomie bei Peritonitis oder mit äusserst schweren oder schweren CC» und «Appendektomie ausser bei Peritonitis, ohne äusserst schweren oder schweren CC». Sie waren in den SwissDRG-Systemen 1.0 und 2.0 in je drei Einzel-DRGs unterteilt, die nach fünf Alterskategorien definiert wurden. (Es ist fraglich, ob die zum Teil nur leicht unterschiedlichen Alterssplits [einmal bei 16, einmal bei 14 Jahren] medizinisch begründbar sind.)79

80

 

– Z-DRGs mit CC

Im SwissDRG-System 1.0 gab es 46 SwissDRGs, die einen Z-Code trugen und bei denen die Bezeichnung trotzdem Angaben zu CCs enthielten. Beispiele (identisch in SwissDRG-System 1.0 und 2.0):

  • B64Z: Delirium ohne äusserst schwere CC.
  • G66Z: Abdominalschmerz oder mesenteriale Lymphadenitis, Alter > 55 Jahre und mit CC.
  • L03Z: Nieren-, Ureter- und grosse Harnblaseneingriffe bei Neubildung, Alter < 19 Jahre oder mit äusserst schweren CC oder ausser bei Neubildung, mit äusserst schweren CC oder Kombinationseingriff.

81

 

Unterschiedliche Inhalte bei gleichen SwissDRG- und GDRG-Codes

Die SwissDRG-Codes lehnen sich an das deutsche System an, sind aber nicht durchgehend identisch.

82

   

[Tafel 12] Beispielsweise gab es im deutschen System G07A, G07B und G07C, im SwissDRG-System 1.0 jedoch nur G07A und G07B (und im SwissDRG-System 2.0 nur noch G07Z).

83

   

[Tafel 13] Oder: Es gab zwar im deutschen wie im schweizerischen System sechs DRGs zur Basis-DRG F49. Die Schweregradkategorien sind jedoch im SwissDRG-System anders definiert als im GDRG-System.

84

   

[Tafel 14] Ein weiteres Beispiel mit einem inhaltlichen Unterschied ist G38Z, wo die DRG selbst leicht unterschiedlich definiert ist.

85

   

 

 

Tafel 12:
Schweregrade zu Basis-DRG G07: «Appendektomie bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn­ und Dickdarm ohne äusserst schwere CC»

DRG Schweregrad GDRG 2008 Schweregrad SwissDRG 1.0 SwissDRG 2.0
G07Z x
G07A Alter < 3 Jahre Alter < 10 Jahre
G07B Alter > 2 Jahre und Alter < 10 Jahre Alter > 9 Jahre
G07C Alter > 9 Jahre

86

Tafel 13:
Schweregrade zu Basis-DRG F49: «Invasive kardiologische Diagnostik ausser bei akutem Myokardinfarkt»

DRG Schweregrad GDRG 2009 Schweregrad SwissDRG 1.0 und 2.0
F49A mehr als 2 Belegungstage,
mit komplexem Eingriff,
mit äusserst schweren CC
mehr als 2 Belegungstage,
mit komplexem Eingriff,
mit äußerst schweren CC
F49B mehr als 2 Belegungstage,
ohne komplexen Eingriff,
mit äusserst schweren CC
mehr als 2 Belegungstage,
ohne komplexen Eingriff,
mit äusserst schweren CC
F49C weniger als 3 Belegungstage
oder mehr als 2 Belegungstage ohne äusserst schwere CC,
Alter < 15 Jahre
mehr als 2 Belegungstage,
mit komplexem Eingriff,
ohne äußerst schwere CC
F49D mehr als 2 Belegungstage,
ohne äusserst schwere CC,
Alter > 14 Jahre,
ohne kardiales Mapping,
mit komplexem Eingriff
mehr als 2 Belegungstage,
ohne komplexem Eingriff,
ohne äußerst schwere CC
F49E mehr als 2 Belegungstage,
Alter > 14 Jahre,
ohne komplexen Eingriff,
ohne äusserst schwere CC
weniger als 3 Belegungstage
F49F weniger als 3 Belegungstage,
Alter > 14 Jahre
ein Belegungstag

87

Tafel 14:
Unterschiedliche Bedingungen in DRG G38Z

88

DRG GDRG 2008 GDRG 2009 SwissDRG 1.0 und 2.0
G38Z Komplizierende Konstellation mit bestimmtem operativen Eingriff bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane Komplizierende Prozeduren mit bestimmtem operativen Eingriff bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane
 
   

 

 

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H.9.9.B
 
Codierungsschema für Zusatzentgelte

89

SwissDRG

Zusatzentgelte 2013

Im Jahr 2013 bestanden die Zusatzentgelt-Codes aus drei Teilen:

  • Eine einleitende Kennzeichnung als Zusatzentgelt mit «ZE».
  • Ein zweistelliger Code für die Zusatzentgeltgruppe bzw. ein vierstelliger Code für das differenzierte Zusatzentgelt.
  • Die Jahreszahl «2013», angefügt hinter einem Bindestrich.

90

   

Beispiele:

  • ZE02-2013: «Hämodialyse, Hämodiafiltration, Hämofiltration, kontinuierlich».
  • ZE02.01-2013: «Hämodialyse, Hämofiltration, Hämodiafiltration, kontinuierlich, bis 24 Stunden».

91

 

Zusatzentgelte 2014

Im Jahr 2014 bestanden die Zusatzentgelt-Codes aus vier durch Bindestriche abgetrennte Teilen:

  • Eine einleitende Kennzeichnung als Zusatzentgelt mit «ZE».
  • Ein «B» für ein bewertetes, ein «U» für ein unbewertetes Zusatzentgelt.
  • Die Jahreszahl «2014».
  • Ein zweistelliger Code für die Zusatzentgeltgruppe bzw. ein vierstelliger Code für das differenzierte Zusatzentgelt.

92

   

Beispiele:

  • ZE-B-2014-03: «Peritonealdialyse, kontinuierlich».
  • ZE-B-2014-03.06: «Peritonealdialyse, kontinuierlich, mehr als 432 Stunden».

93

 

Zusatzentgelte seit 2015

Seit dem Jahr 2015 bestehen die Zusatzentgelt-Codes aus drei durch Bindestriche abgetrennte Teilen:

  • Eine einleitende Kennzeichnung als Zusatzentgelt mit «ZE».
  • Die Jahreszahl, z. B. «2015».
  • Ein zweistelliger Code für die Zusatzentgeltgruppe bzw. ein vierstelliger Code für das differenzierte Zusatzentgelt.

94

   

Beispiele:

  • ZE-2015-03: «Peritonealdialyse, kontinuierlich».
  • ZE-2015-03.06: «Peritonealdialyse: Kontinuierlich, nicht maschinell unterstützt (CAPD), 433 und mehr Stunden»

95

   

 

 

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H.9.10

 

Ökonomische Homogenität

96

Tafel 15:
Varianzreduktion der Kosten

Jahr R2 in %:
alle Fälle
R2 in %:
alle Fälle,
inkl. Anlage­nutzungs­kosten
R2 in %:
getrimmt
R2 in %:
getrimmt,
inkl. Anlage­nutzungs­kosten
Anzahl DRGs
2016 68.2 68.1 80.8 80.8 1'031
2015 64.6 64.7 78.9 79.0 974
2014 66.8   80.3   988
2013 62.3   77.6   991
2012 60.4   74.9   1'052

97

   

 

 

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H.9.11

 

Ausgewählte Internet-Adressen

98

Tafel 16:
Internetadressen zum SwissDRG-System

99

Bereich Abkürzung Bezeichnung Internetadresse
Entwicklung und Wartung   SwissDRG AG http:// www.swissdrg.org / de / 06 _ swissdrg _ ag / SwissDRG _ AG.asp ? navid = 1
Materialien SwissDRG Swiss Diagnosis Related Groups http:// www.swissdrg.org /
Daten Codierung CH Medizinische Codierung http:// www.bfs.admin.ch / bfs / portal / de / index / infothek / nomenklaturen / blank / blank / codage / 00.html
Medizinische Statistik CH Medizinische Statistik der Krankenhäuser http:// www.bfs.admin.ch / bfs / portal / de / index / themen / 14 / 04 / 01 / data / 01 / 05.html
Fallkostenstatistik CH Statistik der diagnosebezogenen Fallkosten http:// www.bfs.admin.ch / bfs / portal / de / index / themen / 14 / 04 / 01 / data / 01 / 05.html
Online-Grouper   SwissDRG-Grouper http:// webgrouper.swissdrg.org /
 

SwissDRG

 

 

 

 

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SwissDRG
SwissDRG 2.0 Band 1
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SwissDRG
SwissDRG2-Entwicklung
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SwissDRG. SwissDRG-Version 2.0 / 2013. Bern 2012: 91 S. Internet: http:// www.swissdrg.org / de / 06 _ swissdrg _ ag / Veranstaltungen / 20120613 _ Version _ 2.0 _ Homepage.pdf.

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SwissDRG
SwissDRG 3.0 Band 1
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SwissDRG3-Info Teil 2
2013
SwissDRG. SwissDRG-Version 3.0 / 2014. Grouperweiterentwicklung und Antragsverfahren. Bern (SwissDRG Infoveranstaltung) 2013: 49 S. Internet: http:// www.swissdrg.org / de / 06 _ swissdrg _ ag / Veranstaltungen / 2 _ 130617 _ Praesentation _ Infoveranstaltung _ abt _ med _ Druckversion.pdf.

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SwissDRG 5.0 Band 1
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SwissDRG. 8. Informationsveranstaltung SwissDRG-Version 5.0 / 2016. 24.6.2015. Bern 2015: 78 S. Internet: http:// www.swissdrg.org / assets / pdf / Infoveranstaltung _ 2015 / 150624 _ Informationsveranstaltung _ Praesentation.pdf.

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126

Z I M  -  Zentrum für Informatik und wirtschaftliche Medizin
CH-9116 Wolfertswil (SG), Steigstrasse 12, Schweiz
E-Post: , Tel: 0041 71 3900 444

 
 
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