Z I M «DRGs und verwandte PCS» (Version 1.24) Kapitel C |
März 2000
Letzte Änderung: 24.01.2005 |
C
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Wolfram Fischer
Zentrum für Informatik und wirtschaftliche Medizin
CH-9116 Wolfertswil SG
(Schweiz)
http://www.fischer-zim.ch/
Kapitel
C aus:
Diagnosis Related Groups (DRGs) und verwandte Patientenklassifikationssysteme
Kurzbeschreibungen und Beurteilung
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Inhaltsverzeichnis |
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C | Hinweise zu PCS-Grundlagen | 1 | |||||||
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C.1 | Patientenklassifikationssysteme | 2 | |||||||
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C.2 | Begriffe | 15 | |||||||
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C.3 | Zur PCS-Konstruktion | 19 | |||||||
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C.3.1 | Basisdatensätze | 20 | |||||||
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C.3.2 | Spezielle Klassifikationskriterien | 26 | |||||||
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C.3.3 | Dimensionalität | 29 | |||||||
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C.3.4 | Schweregrad | 34 | |||||||
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C.3.4.A | Zustandsbezogener Schweregrad | 38 | |||||||
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C.3.4.B | Therapiebezogener Schweregrad | 45 | |||||||
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C.3.5 | Definition der Hauptdiagnose | 49 | |||||||
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C.4 | PCS-Inhalt | 60 | |||||||
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C.4.1 | Ökonomische Homogenität | 61 | |||||||
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C.5 | PCS-Kennzahlen | 68 | |||||||
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C.5.1 | Kostengewichte | 69 | |||||||
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C.5.2 | Grenzwerte | 86 |
C |
Hinweise zu PCS-Grundlagen |
1 |
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C.1 |
Patientenklassifikationssysteme |
2 |
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- |
PCS |
Patientenklassifikationssysteme unterteilen die Patientenschaft bzw. deren Behandlungen in:
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3 | |
Aus der obigen Kurzdefinition geht hervor, dass mit dem Ansatz der Patientenklassifikation zwei ziemlich unterschiedliche Sichten auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden sollten. |
4 | ||||
Klinische Sicht |
Auf der klinischen Seite möchte man – ausgehend von den Problemen und Behandlungszielen bei der Behandlung der einzelnen Patienten – ähnliche Fälle zusammenfassen. Es wird eine eine optimale Behandlung angestrebt. Eines der formalisierten Instrumente dazu sind die vom Behandlungsteam gemeinsam entwickelten Behandlungspfade, welche auf einem Patientenklassifikationssystem basieren. |
5 | |||
Ökonomische Sicht |
Auf der ökonomischen Seite möchte man – ausgehend von den Kosten der Einzelfälle – Produktions- und Verkaufseinheiten bzw. Kostenträger und Tarifpositionen definieren. Es geht hier aus betrieblicher Sicht um die Frage einer je nach Unternehmensziel unterschiedlich definierten Balance zwischen Ertrag und Kosten, aus überbetrieblicher und politischer Sicht um die Frage der Kostenbegrenzung. Zu den dazu einsetzbaren Instrumenten gehören auf der Kostenseite die Kostenträgerrechnung und auf der Ertragsseite Pauschalen und Gesamtbudget. [Tafel 1] |
6 | |||
PCS als gemeinsamer Nenner |
Ein Patientenklassifikationssystem versucht, diese unterschiedlichen Welten mit einem einheitlichen Begriffssystem zu verbinden, um so eine zwar schmale, aber dennoch gemeinsame Verständnisbrücke aufzubauen. [Tafel 2] |
7 | |||
Tafel 1: |
8 | ||||
Quelle: Fischer [DRG-Systeme, 2000]: 25. |
9 | ||||
Tafel 2: |
10 | ||||
Quelle: Fischer [DRG-Systeme, 2000]: 26. |
11 | ||||
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PCS-Beurteilung |
Bei der Beurteilung und bei der Anwendung von Patientenklassifikationssystemen sind folgende Aspekte relevant:
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12 | ||
Diese Studie befasst sich hauptsächlich mit der PCS-Konstruktion und mit Grundzügen des PCS-Inhaltes. Dazu gehören insbesondere die Struktur und die Entwicklung der Anzahl der Behandlungsfallgruppen, die Schweregradunterteilungen und die Homogenität innerhalb der Gruppen. |
13 | ||||
1 Vgl. dazu den Strukturierungsvorschlag in Fischer [DRGs im Vergleich, 1999]: 123-131. |
Auf der Frage der PCS-Einbettung in Vergütungssystemen wird an dieser Stelle kaum eingegangen. Sie ist kann teilweise unabhängig vom verwendeten Patientenklassifikationssystem angegangen werden.1 |
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C.3 |
Zur PCS-Konstruktion |
19 |
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C.3.1 |
Basisdatensätze |
20 |
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- |
Minimaldatensatz |
Um Behandlungsfälle mit einem Patientenklassifikationssystem Behandlungsfallgruppen zuzuordnen, werden routinemässig gesammelte Daten automatisiert verarbeitet. Zu jedem Behandlungsfall wird dazu ein sogenannter «Minimaldatensatz» oder «Fallrekord» aufbereitet. |
21 | ||
Europäischer MBDS |
1981 wurde von der Europäischen Gemeinschaft ein Minimaldatensatz («Minimum Basic Data Set») für stationäre Behandlungsfälle vorgeschlagen. [Tafel 5] |
22 | |||
In der Zwischenzeit erheben sehr viele europäische Länder von den Krankenhäusern fallbezogene Daten in dieser oder ähnlicher Form. |
23 | ||||
Tafel 5: |
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24 | |||
Quelle: BMG-D [Diagnosenstatistik, 1992]: 201; mit Korrekturen gemäss Roger France [MBDS-EU, 1993]: 10 f. |
25 |
C.3.2 |
Spezielle Klassifikationskriterien |
26 |
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2 Im PMC-System wurden Behandlungen, die vorzugsweise ambulant durchgeführt werden, auf der Liste der Behandlungsfallgruppen speziell markiert. 3 Im APR-DRG-System wurde aus diesem Grund die DRG 6 bei Neurolyse des Karpeltunnels durch eine allgemeinere DRG ersetzt. – Im Vorschlag zum IAP-DRG-System, das vor allem auch in Europa zur Anwendung kommen soll, wurde diese DRG wieder aufgenommen. |
- |
Ambulante Behandlung |
Es gibt Systeme, die ambulante Behandlungen (im Krankenhaus) separat klassifizieren. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Liste der Kategorien für stationäre Behandlungen genügend differenziert ist und auch zur Abbildung der ambulanten Behandlungen verwendet werden könnte. Wenn ja, dann würde es genügen, bei ambulanten Behandlungen allenfalls eine andere Liste von Kostengewichten zu benutzen. In diesem Fall könnte das Kriterium «ambulante Durchführung der Behandlung» als Kriterium einer separaten Dimension «Aufenthaltsart» betrachtet werden. Dies wäre eine elegante Lösung und würde das Patientenklassifikationssystem nicht unnötig aufblasen. Nicht alle stationären Behandlungen können ambulant durchgeführt werden. Diese Tatsache kann zur Kontrolle der Datenqualität verwendet werden. Im Verlaufe der Zeit verschiebt sich jedoch die Grenze zwischen ambulanten und stationären Behandlungsmöglichkeiten.2 Damit werden manche Behandlungsfallgruppen von Patientenklassifikationssystemen für stationäre Patienten überflüssig.3 Wenn das Patientenklassifikationssystem unabhängig von der Aufenthaltsart konstruiert wurde, wird es langlebiger. |
27 | |
Verlegung |
In einzelnen Klassifikationssystemen wird z. T. die externe Verlegung als Kriterium zur Gruppenbestimmung verwendet. Dies sollte anders gelöst werden. Eine Verlegung kann anzeigen, dass die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Dies ist eine Frage der Definition der Behandlungseinheit. Wenn die Definition der Behandlungseinheit (z. B. «Fall») Verlegungen nicht berücksichtigt, ist es möglich, eine Korrektur erst auf der Ebene des Kostengewichtes vorzunehmen. Bei Verlegungen oder auch bei deutlich unterdurchschnittlichen Verweildauern kann es angepasst oder anders berechnet werden. |
28 | |||
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C.3.3 |
Dimensionalität |
29 |
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4 Primäre Probleme rechtfertigen den Krankenhausaufenthalt. Sekundäre Probleme sind zusätzliche Probleme, die den Behandlungsaufwand erhöhen. – Vgl. Fischer [PCS, 1997]: 41. 5 Das Gesundungspotenzial ist der bei optimaler Behandlung erreichbare Gesundheitszustand. – Fischer [PCS, 1997]: 34. 6 Behandlungsziele lassen sich beschreiben als angestrebte Veränderung des Patientenzustandes. |
- |
Grundsätzlich sind bei der Konstruktion von Patientenklassifikationssystemen folgende wesentliche Klassifikationsdimensionen zu beachten [Tafel 6]:
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30 | ||
Weitere Dimensionen wie «Beherbergungsart» («allgemein», «halbprivat», «privat») oder «Lehre und Forschung» sind hier nicht aufgeführt, da sie nicht Teile eines Patientenklassifikationssystems sein sollten, sondern Elemente des Vergütungsmodelles. |
31 | ||||
Tafel 6: |
32 | ||||
Quelle: Fischer [DRG+Pflege, 2002]: 84. |
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Da viele der etablierten Patientenklassifikationssysteme nach dem Vorbild der DRGs eine eindimensionale Struktur anstreben, sind einzelne dieser Dimensionen in eine hierarchische Struktur eingepasst worden; andere Dimensionen sind weggelassen worden. |
33 | ||||
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C.3.4 |
Schweregrad |
34 |
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- |
Eine der grossen Herausforderungen, denen sich die Entwickler von Patientenklassifikationssystemen immer wieder stellen, ist die Abbildung des Schweregrades. Aufgrund der beschränkt verfügbaren Klassifikationsmerkmale wird der Schweregrad so weit wie möglich von den Haupt- und Nebendiagnosen und von den codierten Prozeduren abgeleitet. |
35 | |||
Kostenintensität |
Ziel von Patientenklassifikationssystemen ist es meist, nicht die Schwere der Erkrankung an sich, sondern nur deren Auswirkungen auf die Kostenintensität abzubilden. Diese korrelieren mit dem klinischen Schweregrad in einem gewissen Ausmass. Somit hat der klinische Schweregrad auch einen Einfluss auf eine Gruppenbildung nach ökonomischen Gesichtspunkten. |
36 | |||
Grenzwerte |
Da es in den bekannten Patientenklassifikationssystemen bisher
nur in unbefriedigendem Masse gelungen ist, aufgrund der verfügbaren
Merkmale die Ressourcenintensität gut
abzubilden, wurden Grenzwerte von Kostenindikatoren
definiert, ausserhalb welcher ein Behandlungsfall zu einem Sonderfall,
zu einem sogenannten Ausreisser («outlier») wird.
Während früher Grenzwerte hauptsächlich aufgrund
der Verweildauern definiert wurden, werden heute zunehmend auch
Grenzwerte bezüglich der Kosten definiert.
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37 | |||
C.3.4.A |
Zustandsbezogener Schweregrad |
38 |
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- |
Oft werden Schweregrad und Multimorbidität als Synonyme verwendet. Das ist aber nicht korrekt. |
39 | |||
Multimorbidität |
Multimorbidität bedeutet, dass ein Behandlungsfall mehrere Krankheiten zugleich aufweist. Beschrieben werden können solche Fälle durch die Angabe aller Diagnosen. In DRG-Systemen werden die kostenrelevanten Nebendiagnosen in sogenannten CC-Listen aufgeführt («CC» steht für Comorbidity or Complication). Manche Basis-DRGs sind unterteilt in DRGs «mit CC» und DRGs «ohne CC». – Die so grob abgebildete Multimorbidität ist aber nur ein Aspekt des Schweregrades. |
40 | |||
7 Gonella et al. [Disease Staging, 1984]; vgl. auch Fischer [PCS, 1997]: 231 ff. |
Krankheitsstadium |
Der Fortschritt des Erkrankungsprozesses – das Krankheitsstadium bezogen auf einzelne Körpersysteme bzw. Organe oder bezogen auf die Erkrankung des Patienten insgesamt – kann nur teilweise von den Diagnosen abgeleitet werden. (Das Patientenklassifikationssystem «Disease Staging» hat sich dieser Aufgabe verschrieben und kann ein beachtenswertes Ergebnis vorweisen.7) |
41 | ||
8 Vgl. zu dieser Thematik auch: Fischer [PCS, 1997]: 44 f. |
Mit fortschreitendem Erkrankungsprozess ändern sich Mortalitäts- und Morbiditätsrisiko, d. h. das Risiko zu sterben bzw. das Risiko von bleibenden gesundheitlichen Störungen. Diese Risiken können auch als «Schwere der Erkrankung» bezeichnet werden.8 |
42 | |||
9 Im ARDRG-System gibt es zwar viele Position von Alterssplits, aber im Vergleich zum ANDRG-System wurden viel weniger Behandlungsfallgruppen nach Alter unterteilt. Vgl. Commonwealth of Australia [AR-DRG-Dev.4-Vol.1, 1998]: 7. |
Alter |
Des Öftern wird das Alter als Indikator für die Multimorbidität und den Schweregrad der Erkrankung verwendet. Es hat sich – z. B. bei den amerikanischen DRG-Systemen – gezeigt, dass das Alter zur Abgrenzung von pädiatrischen Fällen dienlich ist. Je differenzierter die DRG-Systeme jedoch ausgestaltet wurden, desto mehr konnte auf eine Unterteilung bei Alter 65 verzichtet werden. Diese Beobachtung konnte bei der Entwicklung sowohl der amerikanischen wie auch der australischen DRG-Systeme gemacht werden.9 |
43 | ||
10 Zu den ICD-9-Codes 764 («Verzögertes fetales Wachstum und Mangelernährung») und 765 («Affektionen durch verkürzte Schwangerschaft und n. n. bez. Geburtsuntergewicht») kann in der 5. Stelle des Codes das Geburtsgewicht in 9 Stufen auf 250 g bis 500 g genau spezifiziert werden (bis max. 2500 g). – In der ICD-10 gibt es unter «P07» (nur) zwei Codes für niedriges Geburtsgewicht. |
Geburtsgewicht |
Bei Neugeborenen wird in den DRG-Systemen das Geburtsgewicht nebst dem Alter in Tagen als Hauptklassifikationsmerkmal verwendet (Ausnahme: HCFA-DRG). Das Geburtsgewicht kann mittels ICD-9-CM/3 codiert werden und muss deshalb – in den USA zumindest – nicht separat erhoben werden.10 |
44 |
C.3.4.B |
Therapiebezogener Schweregrad |
45 |
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- |
Entlassungsdestination |
Da die konventionelle Falldefinition die Entlassungsdestination nicht berücksichtigt, wurde sie in manchen Systemen zur Präzisierung der Behandlungsintensität bei der Gruppendefinition verwendet. Wenn dies – eher selten – vorkommt, dann geschieht dies meistens aufgrund der Angabe: «externe Verlegung in ein anderes Krankenhaus». |
46 | ||
11 ICD-9-CM/3-Codes zur temporären Tracheostomie: «31.1» und «96.70» bis «96.72». 12 Das Kostengewicht der HCFA-DRG 483 der Version 17.0 liegt z. B. 16-mal über dem durchschnittlichen Fallkostengewicht. Das Kostengewicht der APDRG 483, Version 12.0 lag sogar 23-mal über dem durchschnittlichen Fallkostengewicht. |
Temporäre Tracheostomie und IPS |
Eine temporäre Tracheostomie (d. h. Luftröhrenschnitt zur künstlichen Beatmung, z. B. bei komatösen Patienten) ist oft ein Indikator für eine aufwändige Behandlung auf der Intensivpflegestation («IPS», englisch «ICU»). Eine temporäre Tracheostomie kann aber auch durchgeführt werden, wenn es von der Diagnose und der zugehörigen Behandlungsart erforderlich ist. (Diese Diagnosen betreffen hauptsächlich den Gesichts-, Mund- und Halsbereich und sind weniger aufwändig.) Da die temporäre Tracheostomie routinemässig mittels ICD-9-CM/3 codierbar ist, konnte sie zur Gruppendefinition verwendet werden.11 In DRG-Systemen wurde davon auch ausgiebig Gebrauch gemacht. Falls eine Tracheostomie ohne Diagnose im Gesichts-, Mund- und Halsbereich vorliegt, wird der Patient einer separaten DRG zugewiesen. Diese DRG – z. B. HCFA-DRG 483 – hat ein hohes Kostengewicht (und eine grosse Streuung).12 |
47 | ||
13 Duckett [Casemix-Funding-Australia, 1998]. – In Westaustralien wird die Intensivpflege über ein separates Budget auf historischer Basis abgegolten. In Queensland werden IPS-Charakteristiken zur Bestimmung des Krankenhaustyps verwendet. In Victoria und in Tasmanien wird die Intensivpflege nicht gesondert berücksichtigt. |
Andernorts, z. B. in Österreich und in einem der australischen Staaten (in Südaustralien)13 werden Intensivpflegetage getrennt klassiert und abgerechnet. |
48 | |||
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C.3.5 |
Definition der Hauptdiagnose |
49 |
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- |
Wahl der Hauptdiagnose |
Patientenklassifikationssysteme, welche – entsprechend dem Vorbild der DRGs – auf der Deklaration genau einer Hauptdiagnose aufbauen, haben sich damit auseinanderzusetzen, welche der gestellten Diagnosen nun als Hauptdiagnose deklariert werden soll. Diese Aufgabe ist nicht immer ohne Probleme lösbar. |
50 | ||
14 Nach ICD-9-CM [1995]: 5 ist der Hauptcode jener «ICD-9-CM-Code», der den Hauptgrund für die Behandlungsaufnahme definiert. |
USA |
In den USA wird diejenige Diagnose als Hauptdiagnose bezeichnet, die – nach dem Studium des Falles – als Grund für die Hospitalisation erklärt wird.14 |
51 | ||
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WHO |
Die Definition der Hauptdiagnose, welche die WHO für die ICD-10 formuliert hat, ist etwas differenzierter und entspricht nicht ganz der amerikanischen Kurzfassung:15
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52 | ||
GHM |
Frankreich |
Eine etwas andere Sicht zur Frage der Hauptdiagnose hat sich in Frankreich entwickelt: |
53 | ||
Grundsatz |
Im GHM-System gilt als Hauptdiagnose jene Diagnose, welche retrospektiv den wesentlichen medizinischen und pflegerischen Aufwand mit sich gebracht hat. |
54 | |||
16 Vgl. B.O. [GHM-6-Vol.1, 2000]: 19 f. – Dies ist ein Unterschied zur Situation in der Schweiz, wo der Kreuz-Code als Hauptdiagnose gesetzt werden muss. 17 Zum Beispiel wird «K93.1*» («Megakolon bei Chagas-Krankheit») in Hauptkategorie «CMD 06» und die zugehörige Ätiologie «B57.3+» («Chagas-Krankheit (chronisch) mit Beteiligung des Verdauungssystems») in «CMD 18» aufgeführt. – In den ICD-9-CM-basierten DRG-Systemen sei das von nicht so grosser Bedeutung, da dort Ätiologie- und Manifestationscodes in den meisten Fällen einer einzigen Hauptkategorie zugeordnet werden könnten. Von dieser Annahme ging man jedenfalls bei der ersten DRG-Anpassung aus. |
Kreuz-Stern-Codes |
Mit der Einführung der ICD-10 ist es vermehrt möglich, Kreuz-Stern-Diagnosen zu verwenden. In solchen Fällen wird mit zwei Codes gearbeitet, d. h. mit einem «+»-Code für die Ätiologie und mit einem «*»-Code für die Manifestation. Der Stern-Code für die Manifestation der Krankheit muss als Hauptdiagnose eingesetzt werden.16 Das ist insofern von Wichtigkeit, da es im ICD-10 vermehrt Kreuz-Stern-Paare von Diagnosen gibt, die nicht zur gleichen Hauptkategorie gehören.17 |
55 | ||
«Verbundene Diagnose» |
Ab dem Jahr 2000 gibt es ein zusätzliches Feld, worin die mit der Hauptdiagnose «verbundene Diagnose» erhoben wird. Dies kann die zur Haupt-Kreuz-Diagnose gehörige Stern-Diagnose (Ätiologie) sein. Es kann auch die ursächliche Diagnose bei «Z»-Hauptdiagnosen sein (z. B. bei Palliativpflege). |
56 | |||
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Krankenhausinterne Verlegungen |
Falls mehrere Abteilungsdatensätze (RUM) vorhanden sind, d. h. falls krankenhausinterne Verlegungen stattgefunden haben, kommen folgende Regeln zur Anwendung:18
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57 | ||
Als «verbundene Diagnose» wird die Diagnose aus jenem Abteilungsdatensatz genommen, aus welchem die Hauptdiagnose stammt. |
58 | ||||
Wenn die Hauptdiagnose und die damit verbundene Diagnose bestimmt sind, werden alle übrigen nicht dokumentarischen Diagnosen (aller Abteilungsdatensätze) zu Nebendiagnosen erklärt. Wenn ein Diagnose- oder ein Prozeduren-Code in mehr als einem Abteilungsdatensatz erscheint, wird jeweils nur ein Eintrag weiterverarbeitet. |
59 |
C.4 |
PCS-Inhalt |
60 |
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C.4.1 |
Ökonomische Homogenität |
61 |
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- |
Homogenität |
Bei der Bildung von Kategorien wird versucht, gleichartige Fälle in Gruppen zusammenzufassen. Die Homogenität der gebildeten Kategorien kann man unter zwei Gesichtspunkten messen:
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62 | |
19 Die Varianz ist ein statistisches Mass für die Streuung von Daten. Sie wird als Quadrat der Standardabweichung berechnet. Die Varianzreduktion ist ein Mass dafür, inwieweit es durch die Gruppenbildung gelungen ist, die Streuung der Daten zu erklären. 20 Der Variationskoeffizient berechnet sich als Standardabweichung dividiert durch den arithmetischen Mittelwert und ist ein Mass für die Streuung innerhalb einer Gruppe. |
Zur Beantwortung der ersten Frage wird oft die Varianzreduktion verwendet.19 Zur Beantwortung der zweiten Fragen kann für jede Gruppe der Variationskoeffizient berechnet werden.20 |
63 | ||
21 In Kurtz [Statistics, 1983]: 272 wird eine Korrelation zwischen 0 % und 24 % als niedrig, zwischen 25 % und 49 % als mässig, zwischen 50 % und 74 % als hoch und zwischen 75 % und 100 % als sehr hoch bezeichnet. (Es ist zu beachten, dass diese Aussagen aus einem Buch über Statistiken in den Sozialwissenschaften stammen; in anderen Bereichen würde diese Einteilung weniger grosszügig ausfallen.) Vgl. zur Thematik der noch akzeptablen Streuungen auch die Überlegungen zum Variationskoeffizienten in Fischer [PCS, 1997]: 427 f und Sanderson [DRGs in Europe, 1993]: 54. |
Varianzreduktion |
Zu Beginn der Entwicklung von Patientenklassifikationssystemen war man froh, wenn man Varianzreduktionen bezüglich der Verweildauern von 20 % oder «sogar» 30 % erreichte. Heute berechnet man die Varianzreduktion auch bezüglich der fakturierten Beträge (nur in den USA) und bezüglich der Kosten. Mit den bis heute weiterentwickelten, verfeinerten DRG-Systemen werden Varianzreduktionen von teilweise bis etwa 50 % erreicht. Aber auch solche Werte können aus statistischer Sicht noch nicht als gut, höchstens als mässig bezeichnet werden.21 Dass dem so ist, wird jedem sofort klar, der sich die Mühe nimmt, die Histogramme und/oder Boxplots von Gruppen, die eine Varianzreduktion in dieser Grössenordnung aufweisen, einander gegenüberzustellen. |
64 | |
22 RAR = «Reduction of Absolute Residuals». Vgl. Håkansson / Gavelin [Sweden, 1999]: 182 f. An dieser Stelle führt Håkansson ein Beispiel des grossen Krankenhauses Huddinge in Stockholm aus dem Jahre 1995 an, in welchem sich bei den nach AP-DRG gruppierten und 5 %-getrimmten Daten eine Varianzreduktion bezüglich der Kosten von 66 % ergab. Die Reduktion der absoluten Abweichungen betrug aber nur 38 %. (Chirurgische Fälle: 77 % bzw. 48 %; medizinische Fälle: 31 % bzw. 21 %.) |
Andere Masse? |
Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Varianzreduktion eine geeignete Grösse ist, um die Homogenität eines Patientenklassifikationssystems zu beurteilen, denn infolge der rechtssteilen Verteilung können sich irreführende Werte ergeben. Es gibt u. a. den Ansatz, zusätzlich zur Reduktion der Varianz auch die Reduktion der absoluten Abweichungen zu berechnen.22 |
65 | |
Variationskoeffizienten |
Immer wieder muss festgestellt werden, dass beim Vergleich von Behandlungsfällen, die ein und derselben Patientengruppe zugeteilt worden sind, Kosten und Verweildauern recht stark variieren. |
66 | ||
Variationskoeffizienten, die unterhalb von 1.0 liegen, gelten in PCS-Kreisen noch heute als akzeptabel. Ein Variationskoeffizient von 1.0 (bzw. 100 %) bedeutet aber, dass – bei Annahme des idealen Falles: beim Vorhandensein einer Normalverteilung – ca. 2/3 der Fälle Werte von Verweildauern bzw. Kosten zwischen 0 (Null) und dem 2-fachen Wert des Mittelwertes liegen. Die übrigen Fälle haben erwartungsgemäss Werte, die ausserhalb dieses Bandes liegen. In vielen Behandlungsfallgruppen aller heutigen Patientenklassifikationssysteme sind die jährlich neu berechenbaren Variationskoeffizienten höher als 1. |
67 |
C.5 |
PCS-Kennzahlen |
68 |
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C.5.1 |
Kostengewichte |
69 |
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Relative Soll-Kosten |
Kostengewichte widerspiegeln die Kosten der Behandlung. Sie werden gewöhnlich als relative (Punkte-) Werte angegeben. Kostengewichte heissen in den DRG-Systemen «cost weights», im österreichischen System «LDF-Punkte» und im bisherigen deutschen System der Fallpauschalen und Sonderentgelte «Bewertungsrelationen». |
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Verwendung |
Kostengewichte können benutzt werden:
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Zusammenhang von Kostengewichten und Patientenklassifikationssystemen |
Bei der Benutzung von Patientenklassifikationssystemen wird gewöhnlich zu jeder Behandlungsfallgruppe und/oder zu jedem Behandlungsfall ein Kostengewicht ermittelt. Die Zuordnung von Behandlungsfallgruppen und Kostengewichten muss nicht eindeutig sein. Insbesondere können für ein und dieselbe Behandlungsfallgruppe verschiedene Kostengewichte für unterschiedliche regionale Einheiten oder für unterschiedliche Tarifverträge festgelegt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass Kostengewichte nicht untrennbar zu bestimmten Patientenklassifikationssystemen gehören. |
72 | |||||||
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Kostengewichtberechnung |
Kostengewichte können auf sehr unterschiedliche Weisen berechnet werden:
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73 | ||||||
Die Kostengewichte werden gewöhnlich so festgelegt, dass das Kostengewicht von 1.0 den nationalen Durchschnittsfallkosten entspricht. |
74 | ||||||||
Tafel 7: |
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75 | |||||||
23 Marazzi/Ruffieux [AQTM, 1998]. |
AP |
Gammaverteilung (APDRG-Schweiz) |
Bei Kostengewichtberechnungen können Ausreisser die Mittelwerte z. T. stark verfälschen. Dies ist insbesondere bei kleineren Gruppengrössen der Fall. Bei den Kostengewichtberechungen der Gruppe «APDRG-Schweiz» wurde deshalb auf eine robuste Methode zurückgegriffen, die darüber hinaus mit einer Gamma-Verteilung anstelle der üblichen Lognormal- (oder gar Normal-) Verteilung arbeitet. Dies entspricht den vorgefundenen Verteilung von Kosten und Verweildauern von Behandlungsfällen besser.23 (Vgl. Anhang I.3.) |
76 | |||||
24 Diese Unterscheidung wurde auf den 1.1.2000 aufgehoben. (Vgl. DKG.Aktuell 2/2000.) |
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Inkl. Arztkosten? |
Bei Kostengewichtvergleichen ist besonders zu beachten, welche Kosten gewichtet wurden. In den USA werden gewöhnlich nur die Krankenhauskosten bzw. die entsprechenden Fakturabeträge gewichtet. Arztkosten sind darin nicht enthalten, da diese infolge des Belegarztsystems üblicherweise noch nicht über Fallpauschalen abgerechnet werden. In Deutschland wurden bis 1999 für belegärztliche und hauptärztliche Behandlungen getrennte Kostengewichte kalkuliert.24 |
77 | |||||
Übernahme von ausländischen Kostengewichten? |
Die Kostengewichte können infolge unterschiedlicher Behandlungspraxis und unterschiedlicher Kostensätze der Leistungsstellen nicht aus dem Ausland übernommen werden, sondern sind neu zu berechnen. |
78 | |||||||
25 Vgl. Fischer [Fallgewichtung, 1997]; Fischer [Cost Weight Proportions, 1997]. |
Es hat sich in verschiedenen Ländern und Untersuchungen gezeigt, dass es problematisch ist, die amerikanischen Kostengewichte zu übernehmen. Es ist darauf hinzuweisen, dass allein schon der Vergleich von Kostengewichtverhältnissen vergleichbarer Patientengruppen zwischen den amerikanischen DRG-Systemen mehr oder weniger grosse Differenzen zu Tage fördert.25 |
79 | |||||||
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Unkorrekt festgelegte Kostengewichte |
Unkorrekt festgelegte Kostengewichte haben die fatale Folge von unerwünschten Anreizen. Zum Beispiel wurden in Österreich zu hohe Kostengewichte für gewisse stationäre Behandlungen in Zusammenhang mit der Vermehrung der Fallzahlen um 2.5 % im Jahr 1996 gebracht. Man vermutete eine Umlagerung aus dem ambulanten in den stationären Bereich.26 (Natürlich könnte es auch andere Gründe für diese Zunahme geben, z. B. Fallvermehrung durch Aufteilung von Fällen, welche infolge schlechter Definition der abgegoltenen Behandlungseinheit möglich wurde.) Wichtig ist die Erkenntnis: Nach welchen Regeln der Übergang zwischen stationärer und ambulanter Behandlung festgelegt wird, hat Einfluss auf die Höhe der Kostengewichte. |
80 | ||||||
Casemix und Casemix-Index |
Das Kostengewicht einer Behandlungsfallgruppe ist ein Mass für die durchschnittliche Aufwändigkeit der Behandlung. Man kann nun damit alle Behandlungsfälle einer Periode gewichten und summieren. Dies können alle Behandlungsfälle eines Krankenhauses, einer Region oder eines Landes sein. Das Resultat wird «Casemix» genannt. |
81 | |||||||
Tafel 8: |
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Um einen Hinweis auf die durchschnittliche Aufwändigkeit der Fälle zu erhalten, kann der Durchschnitt dieser Summe berechnet werden: Dieses durchschnittliche Kostengewicht pro Behandlungsfall wird Casemix-Index genannt. |
83 | ||||||||
Tafel 9: |
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84 | |||||||
Der Casemix-Index ist ein Indikator für die durchschnittliche Ressourcen-Intensität der behandelten Fälle. |
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C.5.2 |
Grenzwerte |
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Ausreisser |
Grenzwerte («trimpoints») wurden festgelegt, weil es Behandlungen gibt, die zwar aufgrund der Kenntnis von Diagnosen und Prozeduren einer bestimmten Behandlungsfallgruppe zugeordnet worden sind, die jedoch viel mehr Kosten verursachen und/oder viel länger hospitalisiert sind, als für die zugeordnete Behandlungsfallgruppe erwartet wird. Das sind sogenannte «Ausreisser» («outlier»). Solche Abweichungen können einerseits infolge eines unwirtschaftlichen Vorgehens der Leistungserbringer zustande kommen. Andererseits sind sie jedoch auch Folge von nicht berücksichtigten Patienten- und/oder Behandlungsmerkmalen und weisen – bei häufigem Auftreten – auf die Inhomogenität der entsprechenden Patientengruppen hin. Um solche Fälle nicht mit ungerechtfertigt niedrigen Vergütungen abzugelten, wurden in den meisten Patientenklassifikationssystemen Grenzwerte definiert, innerhalb welcher die Behandlungsfälle erwartungsgemäss liegen. Behandlungsfälle, die ausserhalb der Grenzwerte liegen, werden vergütungsmässig gesondert behandelt. |
87 | ||||||
Es macht Sinn, nicht nur obere, sondern auch untere Grenzverweildauern festzulegen. Dies ermöglicht eine vergütungstechnisch besser ausgestaltbare Abgrenzung zu den teilstationär und ambulant behandelten Patienten. |
88 | ||||||||
Grenzwerte als PCS-Element |
Bei den Grenzwerten handelt es sich – wie bei den Kostengewichten – nicht um Kernelemente eines Patientenklassifikationssystems, sondern um Elemente, die separat bestimmbar sind. |
89 | |||||||
DRG |
Die Grenzwerte für DRGs werden üblicherweise mittels eines statistischen Verfahrens bestimmt. Welche Formel für ein DRG-System verwendet wird, hängt von der Herkunft der Daten bzw. von den Auftraggebern ab. Ziel ist es gewöhnlich, die Ausreisser auf einen bestimmten Anteil festzulegen, z. B. auf 5 % aller Fälle. |
90 | |||||||
Mittelwert + m × Standardabweichung |
In einer einfachen Variante wird der Grenzwert beim Mittelwert zuzüglich 2 oder 3 Standardabweichungen festgelegt. Bei dieser Berechnungsweise werden die Messwerte meist logarithmisiert. |
91 | |||||||
27 Gemäss persönlicher E-Post von Th. Mansky, 3M, vom 12.6.1998. |
Ein etwas weitergehender Vorschlag des Grouperherstellers 3M zu dieser Methode ist eine Berechnung in zwei Durchgängen: Im ersten Durchgang werden die Extrem-Langlieger oberhalb der dreifachen Standardabweichung der logarithmisierten Verweildauern aus der Stichprobe entfernt. Anschliessend werden die Grenzwerte bei der 1.96-fachen Standardabweichung der logarithmisierten Verweildauern der verbleibenden Fälle bzw. bei minimal 17 Tagen festgelegt. Auf diese Weise ergeben sich im statistischen Mittel ungefähr die angestrebten 5 % Ausreisser.27 |
92 | |||||||
28 Vgl. Bender et al. [L3H3, 1995]. |
L3/H3-Verfahren |
In Australien wurde auch das sogenannte «L3/H3»-Verfahren verwendet.28 Dabei werden die Grenzwerte unabhängig von der Streuung festgelegt: Der obere Grenzwert liegt beim dreifachen Wert der durchschnittlichen Verweildauer, der untere Grenzwert bei einem Drittel der durchschnittlichen Verweildauer. |
93 | ||||||
Q3 + k × IQR |
Eine weitere Methode zur Bestimmung des oberen Grenzwertes ist die Festlegung beim 3. Quartil (Q3) zuzüglich des k-fachen Quartilsabstandes (IQR). Oftmals wird k auf 1.5 gesetzt. Analog dazu kann der untere Grenzwert als Q1 – k × IQR festgelegt werden, wobei k in diesem Fall dann gewöhnlich deutlich unter 1 liegt, z. B. bei 0.1. |
94 | |||||||
HRG |
Grenzwertfestlegung |
Zur Bestimmung der HRG-Ausreisser bezüglich der Verweildauern wurde der Quartilsabstand verwendet. Der obere Grenzwerte wurde definiert als: |
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Q3 + 1.5 x ( Q3 - Q1 ) |
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«Getrimmte» und «gekappte» Daten |
In neueren HRG-Statistiken werden nicht nur statistische Kennzahlen für die «getrimmten» Daten ausgewiesen, sondern auch für die «gekappten» Daten. Bei den «getrimmten» Daten wurden alle Ausreisser weggelassen. Bei den «gekappten» Daten wurden die Ist-Verweildauern der Ausreisser durch die Grenzverweildauern ersetzt. |
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