Fischer: Patientenklassifikationssysteme und Fallpauschalen.

Z I M - Streiflicht 1994(2)3 April/Mai 1994


Patientenklassifikationssysteme und Fallpauschalen

Wolfram Fischer

Zentrum für Informatik und wirtschaftliche Medizin
CH-9116 Wolfertswil SG (Schweiz)
http://www.fischer-zim.ch/


      
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Guten Tag!

Fehler haben die unliebsame Eigenschaft sich fortzupflanzen: In der NZZ vom 19./20.2.94, S. 53, hiess es in der Kommentierung der Vorschläge zu den neuen Organisationsmodellen des Kantons Zürich wie bereits im entsprechenden Bericht von E. Buschor: "Unter Fallpauschalen werden klinisch gleichartige, bezüglich der Kosten homogene Behandlungsfälle oder -gruppen verstanden. Diese sind heute bereits in Patientenklassifikationssystemen international standardisiert."

Mit Patientenklassifikationssystemen (PCS) wird versucht, Gruppen von Patienten zu definieren, deren Kosten ähnlich hoch sind. Beispiele zu den im Bericht angesprochenen, aus den USA stammenden DRGs (Diagnosis Related Groups) sind: "Nicht-operative Behandlung von ausgedehnten Verbrennungen" (DRG 457) oder "Operationen aufgrund infektiöser und parasitärer Erkrankungen" (DRG 415).

Es ist nun aber nicht korrekt, solche Patientenklassifikationssysteme mit Fallpauschalen gleichzusetzen. Unter Fallpauschalen wird eine neue Abrechnungsform verstanden, bei der jeweils der ganze Spitalaufenthalt unabhängig von der Aufenthaltsdauer mit einem festen Betrag vergütet wird. Gewöhnlich werden dabei PCS als Hilfsmittel eingesetzt. Es können bereits vorhandene Systeme zugezogen werden (wie die DRGs in den USA), oder es können neue gebildet werden (wie die 40 chirurgischen Fallgruppen in Deutschland). Pro Patientengruppe wird ein fester Preis kalkuliert oder ausgehandelt, um damit die stationäre Behandlung all jener Patienten, die zu dieser Gruppe gehören, zu vergüten.

Solche Systeme sind umso unbefriedigender, je gewichtiger andere Kostenfaktoren – insbesondere jene der Pflege – werden: Es gibt Patienten, bei denen zum Vorneherein klar ist, dass ihre Behandlung aus dem Rahmen fallen wird, z. B. Patienten, die wegen ihres schlechten Allgemeinzustandes einen übermässigen Pflegeaufwand verursachen werden. In der Konsequenz werden diese Patienten ungern behandelt, da das fallpauschale Entgelt den erhöhten Aufwand nicht decken wird.

Rein medizinisch definierte Patientenklassifikationssysteme und darauf beruhende Fallpauschalen mögen genügen für die chirurgische Behandlung. In der Inneren Medizin und insbesondere auch in der Psychiatrie, Rehabilitation und Geriatrie aber sind solche PCS nicht sinnvoll einsetzbar. Es ist deshalb nötig, dass Systeme zur Abrechnung nach Fallpauschalen, die nur auf medizinischen Angaben zum Patienten beruhen, überdacht und ergänzt werden. Am Z I M werden dazu Ideen und Konzepte studiert und entwickelt.


Literaturhinweis:
Ergänzende Informationen zu diesem Thema finden Sie in:
-  Fischer: Patientenklassifikationssysteme, S. 30 ff + 397 ff. (ISBN 978-3-9521232-2-5)
-  Fischer et al.: Das TAR-System und andere Patientenklassifikationssysteme für die Rehabilitation, S. 12 ff. (ISBN 978-3-905764-02-4)

Z I M  -  Zentrum für Informatik und wirtschaftliche Medizin
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Fundstelle = http://www.fischer-zim.ch/streiflicht/Fallpauschalen-PCS-9405.htm
( Letztmals generiert: 28.06.2013 )