Z I M - Streiflicht 1995(3)2 | Feb./März 1995 |
Risikogerechte Vereinbarung von Fallpauschalen |
Wolfram Fischer
Zentrum für Informatik und wirtschaftliche Medizin
CH-9116 Wolfertswil SG
(Schweiz)
http://www.fischer-zim.ch/
|
|
|
|
|
Fallpauschalen werden oft für bestimmte Operationen vereinbart. Wenn die Spitalbehandlungen aber nicht anhand von weiteren Kriterien näher umschrieben werden, hat das Spital viele Risiken zu übernehmen, für die es selbst nicht verantwortlich ist. Bei der Vereinbarung von Fallpauschalen muss deshalb darauf geachtet werden, dass die wesentlichen, vom Spital nicht beeinflussten Kostenfaktoren zur Beschreibung der Fälle verwendet werden. Sonst entsteht die Gefahr, dass gewisse Patienten wegen mangelndem finanziellen Anreiz benachteiligt werden.
Bei der Vereinbarung von
Fallpauschalen für häufig durchgeführte Eingriffe
müssen deshalb folgende
Punkte diskutiert werden:
|
All diese Punkte sind kommentiert in meinem Artikel
im Schweizer Spital vom April 1995
(mit Zusammenfassung in französischer Sprache).
Z I M
-
Zentrum für Informatik und wirtschaftliche Medizin
|
Vorheriges Streiflicht: | Inhaltsverzeichnisse: | Nächstes Streiflicht: |
Leistungserfassung in der Pflege | Streiflichter | Aufenthaltsdauern |
Navigations-Tabellen | ||
Z I M - Hauptseite |
© Z I M
Fundstelle =
http://www.fischer-zim.ch/streiflicht/Fallpauschalen-9503.htm
( Letztmals generiert:
28.06.2013
)