Fischer: Vorschläge.

Z I M   «DRGs und verwandte PCS» (Version 1.24) Kapitel G       März 2000
Letzte Änderung: 02.05.2000


G
Vorschläge

Wolfram Fischer

Zentrum für Informatik und wirtschaftliche Medizin
CH-9116 Wolfertswil SG (Schweiz)
http://www.fischer-zim.ch/


Kapitel G aus:
Diagnosis Related Groups (DRGs) und verwandte Patientenklassifikationssysteme
Kurzbeschreibungen und Beurteilung

      
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DRGs und verwandte PCS
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Inhaltsverzeichnis

 

 

G Vorschläge 1

 

G.1 Vorschläge zur Auswahl eines existierenden Systems 2

 

G.2 Vorschläge zur Übernahme von Elementen aus verschiedenen Systemen 14

 

G.2.1 Dimensionalisierung 15

 

G.2.1.A Klassifikationsdimensionen 19

 

G.2.1.B Patientenzustand 29

 

G.2.1.C Behandlungsziele 42

 

G.2.1.D Behandlung 44

 

G.2.1.E Behandlungsresultate 58

 

G.2.2 Vorschläge in Kurzform 61

|^·<×>·v|

G

 

Vorschläge

1

|^·<×>·v|

G.1

 

Vorschläge zur Auswahl eines existierenden Systems

2

1 Vgl. Fischer [DRGs im Vergleich, 1999]: 92–95.

-

Synopsis von Basis­fall­gruppen

Als Entscheidungsgrundlage für die Wahl eines DRG-Systems sollte eine Synopsis der in den verschiedenen Patienten­klassifi­kations­systemen definierten Basis­fall­gruppen erstellt und mit den medizi­nischen Fachgesellschaften diskutiert werden.1 [Tafel 1]

3

   

Es sollte themenweise und detailliert überprüft werden, welche Patientengruppen in welchem Differen­zierungs­grad auf der Stufe der Basis­fall­gruppen und auf der Stufe der verfeinerten Behand­lungs­fall­gruppen in den einzelnen Systemen definiert sind.

4

   

Eine alternative Form einer Synopsis könnte darin bestehen, dass die Behand­lungs­fall­gruppen einzelner Systeme in Relation zu einem Basissystem dargestellt werden. Ein System, das sich als Basissystem eignen könnte, ist «Disease Staging».

5

 

Systemvorschlag

Wenn ich gleich heute ein System vorschlagen müsste als Ausgangspunkt für eine landeseigene Ent­wick­lung, dann würde ich als Erstes das AR-DRG-System aus Australien in Betracht ziehen, da es gut formalisiert und dadurch – trotz seiner Komplexität – einigermassen transparent und relativ flexibel ist. Im AR-DRG-System wurden interessante Lösungsansätze zur Schwere­grad­differen­zierung imple­men­tiert. Ich würde das System aber eher nicht in der Originalform verwenden, sondern als Patienten­klassifi­kations­system mit einer durchgehenden, mehrstufigen CC-Unter­teilung. Dazu sind die Basis-AR-DRGs zusammen mit einer durchgehenden Differen­zierung nach PCCL-Stufen zu verwenden.

Vor einem solchen Entscheid sollten die Basis-AR-DRGs synoptisch mit den Basis­fall­gruppen aus anderen Systemen verglichen werden, insbesondere mit jenen aus dem IAP-DRG-System und aus dem GHM-System (vgl. oben).

6

 

Variante

Als Variante zu den Basis­fall­gruppen des AR-DRG-System könnten auch die HDG- und MEL-Gruppen – die Basis­fall­gruppen des LDF-Systems – als Ausgangspunkt verwendet werden.

7

Tafel 1:
Synopsis zur Append­ektomie: Amerikanische Systeme, AN-DRG, LDF, HRG

System An­zahl Gruppen Basis­fall­gruppe Ver­feine­rungen Code
HCFA-DRG 17.04 Append­ektomie ohne komplizierende Haupt­diagnose ohne CC 167
mit CC 166
mit komplizierender Haupt­diagnose ohne CC 165
mit CC 164
RDRG 13/178 Append­ektomie ohne komplizierende Haupt­diagnose ohne CC 1660
mit CC «C», «B», «A» 1661, 1662, 1663
mit komplizierender Haupt­diagnose ohne CC 1640
mit CC «C», «B», «A» 1641, 1642, 1643
AP-DRG 12.04+2 Append­ektomie ohne komplizierende Haupt­diagnose ohne CC 167
mit CC 166
bei MCC (553)
mit komplizierender Haupt­diagnose ohne CC 165
mit CC 164
bei MCC (553)
AN-DRG 3.12 Append­ektomie ohne komplizierende Haupt­diagnose 314
mit komplizierender Haupt­diagnose 313
APR-DRG 12.04 Append­ektomie 2 × 4 CC-Stufen 164 / 1-4
IR-DRG 20013 Eingriffe am Appendix 3 CC-Stufen 06051, 06052, 06053
GHM 3 – 64 Append­ektomie unkompliziert ohne CC und Alter < 70 225
mit CC oder Alter > 69 224
kompliziert ohne CC und Alter < 70 223
mit CC oder Alter > 69 222
LDF'973 Append­ektomie laparoskopisch MEL 06.01A
offen Alter > 69 MEL 06.01B
Alter bis 69 MEL 06.01C
LDF'98
– LDF 2003
3 Append­ektomie Alter > 69 MEL 06.01A
Alter > 14 bis 69 MEL 06.01C
Alter bis 14 MEL 06.01B
HRG 32 Append­ektomie ohne CC und Alter < 70 F82
mit CC oder Alter > 69 F81
HRG 43 Append­ektomie-Prozeduren Alter ≥ 19 mit MCC FA20A
Alter ≥ 19 ohne MCC FA20B
Alter ≤ 18 FA20C

8

Tafel 2:
Synopsis zur Append­ektomie: AR-DRG, G-DRG, SwissDRG

9

ARDRG-4
ARDRG-5
GDRG-1
2 Append­ektomie mit sehr schwer­wiegender oder schwer­wiegender Begleit­erkran­kung oder Komplikation G07A
ohne sehr schwer­wiegende oder schwer­wiegende Begleit­erkran­kung oder Komplikation G07B
GDRG 20043 Append­ektomie bei Peritonitis mit äusserst schweren oder schweren CC G07A
bei Peritonitis ohne äusserst schwere oder schwere CC oder ausser bei Peritonitis mit äusserst schweren oder schweren CC G07B
ausser bei Peritonitis ohne äusserst schwere oder schwere CC G07C
GDRG 20053 Append­ektomie bei Peritonitis mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn- und Dickdarm ohne äusserst schwere CC G07Z
bei Peritonitis ohne äusserst schwere oder schwere CC oder ausser bei Peritonitis mit äusserst schweren oder schweren CC G22Z
ausser bei Peritonitis ohne äusserst schwere oder schwere CC G23Z
GDRG 20065 Append­ektomie bei Peritonitis mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn- und Dickdarm ohne äusserst schwere CC G07Z
bei Peritonitis oder mit äusserst schweren oder schweren CC Alter < 10 Jahre G22A
Alter > 9 Jahre G22B
bei Peritonitis ohne äusserst schwere oder schwere CC Alter < 10 Jahre G23A
Alter > 9 Jahre G23B
GDRG 20078 Append­ektomie bei Peritonitis mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn- und Dickdarm ohne äusserst schwere CC Alter < 3 Jahre G07A
Alter > 2 Jahre G07B
bei Peritonitis oder mit äusserst schweren oder schweren CC Alter < 10 Jahre G22A
9 Jahre < Alter < 16 Jahre G22B
Alter > 15 Jahre G22C
bei Peritonitis ohne äusserst schwere oder schwere CC Alter < 10 Jahre G23A
9 Jahre < Alter < 14 Jahre G23B
Alter > 13 Jahre G23C
GDRG 2008
GDRG 2009
GDRG 2010
GDRG 2011
9 Append­ektomie bei Peritonitis mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn- und Dickdarm ohne äusserst schwere CC Alter < 3 Jahre G07A
2 Jahre < Alter < 10 Jahre G07B
Alter > 9 Jahre G07C
bei Peritonitis oder mit äusserst schweren oder schweren CC Alter < 10 Jahre G22A
9 Jahre < Alter < 16 Jahre G22B
Alter > 15 Jahre G22C
bei Peritonitis ohne äusserst schwere oder schwere CC Alter < 10 Jahre G23A
9 Jahre < Alter < 14 Jahre G23B
Alter > 13 Jahre G23C
SwissDRG 1.08 Append­ektomie bei Peritonitis mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn- und Dickdarm ohne äusserst schwere CC Alter < 10 Jahre G07A
Alter > 9 Jahre G07B
bei Peritonitis oder mit äusserst schweren oder schweren CC Alter < 10 Jahre G22A
9 Jahre < Alter < 16 Jahre G22B
Alter > 15 Jahre G22C
bei Peritonitis ohne äusserst schwere oder schwere CC Alter < 10 Jahre G23A
9 Jahre < Alter < 14 Jahre G23B
Alter > 13 Jahre G23C
 

-

 

 

 

-

Kosten­gewichtung

Die Aufteilung der Kosten­gewichte in Leistungs- und Tageskomponente nach dem Modell des LDF-Systems und – evtl. zusätzlich – die Auslagerung der IPS-Aufenthalte würde die Verlagerung des finanziellen Risikos von den Krankenkassen zu den Kranken­häusern, welche mit der Einführung eines DRG-orientieren Ver­gütungs­systems bezweckt wird, etwas abfedern.

10

 

EfP-Ansatz

Der vielversprechende EfP-Ansatz aus dem GHM-Projekt sollte im Auge behalten werden. (Bei diesem Ansatz werden einem Behand­lungs­fall mehre­re Basis-GHMs, aber nur ein einziges Kosten­gewicht zugewiesen.) Er könnte leicht auch auf die Basis­fall­gruppen eines anderen Systems übertragen werden.

11

2 Bei der Verwendung des EfP-Ansatzes relativiert sich diese Forderung, da dann zu einem Behand­lungs­fall mehre­re Behand­lungs­fall­gruppen generiert werden, aus denen das Fallkostengewicht errechnet wird.

 

Ausgangs­daten

Voraussetzungen für den Aufbau einer sinnvollen Schwere­grad­differen­zierung sind eine vollständige und korrekte Codierung der Behand­lungs­fälle und die Verfügbarkeit von ausreichenden Mengen an Kostendaten auf Fallebene, die jährlich aktualisiert werden.

Im Zusammenhang mit der Codierung ist die Definition der Haupt­diagnose präziser zu formulieren.2

12

 

Falldefinition

Die Definition des «Falles» inkl. der Verlegungs-Problematik muss ebenfalls eingehend überprüft werden.

13

|^·<×>·v|

G.2

 

Vorschläge zur Übernahme von Elementen aus verschiedenen Systemen

14

|^·<×>·v|

G.2.1

 

Dimensionalisierung

15

-

Modularer Ansatz

Angesichts der Tatsache, dass die vielen entstandenen DRG-Systeme nach wie vor eine mangelnde kostenmässige Homogenität aufweisen und dass deren Ent­wick­lung noch nicht abgeschlossen ist, ist bei einer Wahl darauf zu achten, dass das System in flexibler Weise veränderbar ist. Der beste Ansatz, um flexible Systeme aufzubauen, ist die Verwendung von Dimen­sionen (Achsen), die voneinander un­abhän­gig definiert werden können.

16

   

Aus diesem Grund ist ein modularisierter Ansatz, nach welchem die erfolg- und konsensversprechendsten Elemente von vorhandenen Systemen zu­sammen­gestellt und miteinander verbunden werden, empfehlenswerter, als ein einziges System auszuwählen.

17

   

Dazu sind die Patienten­klassifi­kations­systeme im Hinblick auf die von ihnen abgebildeten Dimen­sionen zu analysieren. Aus der Vielzahl der verwendeten und der zur Verfügung stehenden Dimen­sionen sind jene zu wählen, die klinisch bedeutungsvoll sind und von denen erwartet wird, dass sie kostenmässig relevant sind.  
 

18

|^·<×>·v|

G.2.1.A
 
Klassifikationsdimensionen

19

3 Primäre Probleme rechtfertigen den Kranken­haus­aufenthalt. Sekundäre Probleme sind zusätzliche Probleme, die den Behand­lungs­aufwand erhöhen. – Vgl. Fischer [PCS, 1997]: 41.

4 Das Gesundungs­potenzial ist der bei optimaler Behand­lung erreichbare Gesundheitszustand. – Fischer [PCS, 1997]: 34.

5 Behand­lungs­ziele lassen sich beschreiben als angestrebte Veränderung des Patientenzustandes.

-

 

Grundsätzlich sind bei der Konstruktion von Patienten­klassifi­kations­systemen folgende wesent­liche Klassi­fi­kations­dimensionen zu beachten [Tafel 3]:

  • Patientenzustand:
    • Diagnose- und patienten­bezogener Schwere­grad:
      • Diagnostische Basis­fall­gruppe.
      • Schwere­grade aller Probleme oder Gesamt­schwere­grad.
      • Hauptproblem (Haupt­diagnose, zugehörige Primär­gruppe, Haupt­kate­gorie).
    • Sekundäre Probleme.3
    • Ressourcen des Patienten.
    • Alters­stufe.
  • Evtl. Gesundungs­potenzial.4
  • Behand­lungs­ziele.5
  • Behand­lung:
    • Behand­lungs­verfahren und Auf­wändig­keit
      • Prozedurale Basis­fall­gruppe.
      • Auf­wändig­keit (Mehrfach­leistungen, Lang­zeit­beatmung, IPS, Notfall­aufnahme, ...).
      • Behandlungsmodus («chirur­gisch», «medizi­nisch», . . .).
    • Auf­ent­halts­art («stationär», «kurzstationär», «teil­statio­när», «ambu­lant»).
    • Entlas­sungs­desti­nation («nach Hause», «Pflegeheim», «Akutkrankenhaus», . . .).
    • Zeitliche Einheiten (Behand­lungs­abschnitte und -phasen).
    • Behandlungssektor (Behand­lung im Akutkrankenhaus, Psychiatrie, Geriatrie, Rehabilitation, . . .). Beteiligte Berufsgruppen.
  • Behandlungsresultate:
    • Resultate zur Bestimmung von Ausreissern (Kosten, Verweildauern).
    • Qualität (Wiederaufnahme, Infektionen, . . .).

20

   

Weitere Dimen­sionen wie «Beherbergungsart» («allgemein», «halbprivat», «privat») oder «Lehre und Forschung» sind hier nicht aufgeführt, da sie nicht Teile eines Patienten­klassifi­kations­systems sein sollten, sondern Elemente des Vergütungsmodelles.

21

Tafel 3: Klassifikationsdimensionen

22

Tafel 3: 
Klassifikationsdimensionen
 
   

Quelle: Fischer [DRG+Pflege, 2002]: 84.

 

-

Auswahl von Dimen­sionen

Bei der Auswahl von Dimen­sionen muss entschieden werden: [Tafeln 4 und 5]:

  • Welche Dimen­sionen sollen in welcher Weise verwendet werden?
  • Welche Skalen sollen den einzelnen Dimen­sionen zugeordnet werden?
  • Wie sollen die Behand­lungs­fälle gewichtet werden?

23

Tafel 4:
Strukturierung der Dimen­sionen

Tafel 4: Strukturierung der Dimen­sionen

24

   

Quelle: Fischer [DRG-Systeme, 2000]: 149.

25

6 Im GHM-System wurde die Dimen­sion «Auf­ent­halts­art» über die Haupt­kate­gorie «CM 24» (Ein-Tages-Fälle) in die GHM-Hierarchie eingebunden.

7 Manche dieser Dimen­sionen könnten prinzipiell nachträglich hinzugefügt und additiv oder als Zuschlag gewichtet werden.

 

Beispiel: DRG-Systeme

In den meisten DRG-Systemen sind die Behand­lungs­fall­gruppen als Liste von Kategorien angeordnet. Einem Behand­lungs­fall wird jeweils nur genau eine dieser Behand­lungs­fall­gruppen zugeordnet. Die Liste ist teil­weise hierarchisch strukturiert und basiert auf Inhalten von mehre­ren Dimen­sionen. Verwendet wurden haupt­sächlich: Diagnostische oder prozedurale Basis­fall­gruppen (mit Separarierung der tracheostomierten Fälle), Schweregradeinstufung der Neben­dia­gnosen (CC-Stufen) und Alters­stufen. Die Dimen­sion «Auf­ent­halts­art» weist bei den DRG-Systemen gewöhnlich nur eine Ausprägung auf, nämlich «stationär».6 Als Behandlungssektor gelten die Behand­lungen im Akut-Krankenhaus. Andere Dimen­sionen wie «sekundäre Probleme» Entlas­sungs­desti­nation, Stadium der Krankheit, Behand­lungs­ziele, Notfall­aufnahme, . . . wurden weggelassen.7 – Die Dimen­sionen wurden also selektiert, dann hierarchisiert und mit einer nominalen Skala versehen.

Jede Behand­lungs­fall­gruppe erhält genau ein Kosten­gewicht. Die Berechnung erfolgt in den verschiedenen Ländern auf unter­schied­liche Weise. Eine Verrechnung mit anderen Kosten­gewichten für den gleichen Behand­lungs­fall ist nur dann nötig, wenn weitere Dimen­sionen verwendet werden.

26

Tafel 5:
Beispiele zur Strukturierung der Dimen­sionen

Tafel 5: Beispiele zur Strukturierung der Dimen­sionen

27

   

Quelle: Fischer [DRG-Systeme, 2000]: 150.

28

   

 

 

|^·<×>·v|

G.2.1.B
 
Patientenzustand

29

-

Basis­fall­gruppen

Die zentrale Dimen­sion von etablierten Patienten­klassifi­kations­systemen ist eine – oft kombinierte – Liste der diagnostischen und prozeduralen Basis­fall­gruppen.

30

8 Beispiele: HCFA-DRG, RDRG, APR-DRG, IAP-DRG, AR-DRG; LDF.

   

Es ist ein System zu wählen, dessen Behand­lungs­fall­gruppen auf Basis­fall­gruppen zurückgeführt werden können.8

31

 

Diagnostische und prozedurale Basis­fall­gruppen

DRG-Systeme sehen keine zweidimensionale Gruppierung in diagnostische und in prozedurale Behand­lungs­fall­gruppen vor. Trotzdem ist es denkbar, zu jeder prozeduralen Behand­lungs­fall­gruppe auch eine diagnostische Behand­lungs­fall­gruppe zu erzeugen, indem die Verarbeitung der Austrittsdaten einmal mit und einmal ohne Prozeduren-Codes geschieht. Die Basis­fall­gruppe auf der elementarsten Ebene kann erzeugt werden, wenn zur Gruppierung alle Codes ausser jener der Haupt­diagnose entfernt werden.

32

   

Eine zweidimensionale Aufteilung in diagnostische und prozedurale Gruppen bringt den Vorteil mit sich, dass damit ein Ansatz für eine sekto­ren­über­grei­fende Klassi­fi­kation vorhanden ist, denn die (elementare) diagnostische Basis­fall­gruppe wird über mehre­re Behand­lungs­abschnitte konstant bleiben.

33

9 (In diese Richtung geht auch der EfP-Ansatz, der in Frankreich als alternative Implmentationsform des GHM-Systems getestet wird.)

 

Schwere­grad

Der Schwere­grad der Erkrankung kann – aufgrund der vorhandenen Daten – nur über die Diagnosen oder – indirekt – über die angewendeten Prozeduren abgebildet werden. Dabei stehen zwei Ansätze im Vordergrund:

  • Das Prinzip von Disease Staging: Aus den Diagnosen werden alle Krankheiten und deren Stadien extrahiert.9
  • Das Prinzip der CC-Stufen (Gesamt­schwere­grad der Begleit­erkran­kungen oder Komplikationen): Jede Diagnose wird in eine CC-Liste eines bestimmten Intensitätsgrades eingetragen. Aufgrund einfacherer oder komplizierterer Algorithmen wird dem Behand­lungs­fall aufgrund der CC-Einstufung aller vorhandenen Neben­dia­gnosen ein Gesamt­schwere­grad in Form einer bestimmten CC-Stufe zugeteilt.

34

10 Beispiele: RDRG, APR-DRG, IAP-DRG. – Aus dem AR-DRG-System könnte die PCCL-Einstufung als se­pa­rate Dimen­sion verwendet werden.

   

Nach Möglichkeit sollte die CC-Einstufung als se­pa­rate Dimen­sion geführt werden, was heisst, dass alle Basis­fall­gruppen durchgehend in eine gleiche An­zahl von CC-Stufen aufgeteilt werden können.10

Eine solche, durchgehende Aufteilung schafft eine besser akzeptierte klinische Homogenität.

35

11 In diesem Zusammenhang könnte die Verwendung von ICIDH-2 oder FIM™ geprüft werden. – Vgl. WHO [ICIDH, 1995]; Granger et al. [FIM, 1995].

 

Sekundäre Probleme

Währenddem primäre Probleme einen Kranken­haus­aufenthalt rechtfertigen, sind sekundäre Probleme zusätzliche Probleme, welche den Behand­lungs­aufwand erhöhen. Durch den Einbezug solcher Kriterien würde sich die Homogenität erhöhen. Dies ist aber nur möglich, wenn der Aus­tritts­daten­satz ent­spre­chend ergänzt wird und wenn eine geeignete Formalisierung eingeführt werden kann.11

Eine DRG-Implementation sollte von Studien zur Kostenrelevanz sekundärer Probleme begleitet werden.

36

12 Vgl. Fischer [Pflege­diagnosen, 1999/2001].

13 Vgl. dazu auch: Werley et al. [NMDS, 1991]; Weber [NMDS, 1996] und das Schweizer Projekt «Nursing Data».

 

Pflege

Es gibt kosten­relevante (primäre und sekundäre) Probleme, welche mit ärztlichen Diagnosen schlecht oder nicht abgebildet werden können. Dazu gehören insbesondere Fähigkeits­einschrän­kungen und Probleme der Partizipation am Leben in Gemeinschaft und Gesellschaft.12

Es ist zu prüfen, in wie weit der Minimaldatensatz erweitert werden soll und dabei auf ergänzende Klassi­fi­kationen der Pflege und/oder der Rehabilitation zurückgegriffen werden müsste.13

37

 

Alter für Kinder

Eine Aufteilung nach Alter ist vor allem zur Abgrenzung von pädiatrischen Patienten angebracht.

Die Erfahrung mit DRG-Systemen zeigt, dass eine oder mehre­re Grenzen für Rentner umso weniger nötig ist, je differenzierte die CC-Einstufung ist.

38

14 Da das Ge­schlecht ohnehin erfasst wird, ist eine Aus­wer­tung nach Ge­schlecht trotzdem jederzeit möglich und könnte u. a. zur Validierung oder Falsifizierung der obigen Hypothese durchgeführt werden.

 

Keine Aufteilung nach Ge­schlecht

Bei der Gruppenzuteilung kann das Ge­schlecht zur Plausi­bili­sie­rung der Eingangsdaten bei gynäkologischen und urologischen Diagnosen und Eingriffen dienen. Eine se­pa­rate Auswertungs-Dimen­sion für das Ge­schlecht zu erstellen, wird jedoch nicht als nötig erachtet, da dies – aus der Perspektive der Anwendung – aus klinischer Sicht nicht häufig und aus ökonomischer Sicht nur in Einzelfällen von Bedeutung ist.14

39

15 Gutes Beispiel der Zusammen­fassung von differenzierten CC-Einstufungen aus ökonomischer Sicht: AR-DRG.

 

Aggregation aus ökonomischer Sicht

Die auf diese Weise ziemlich aufgefächerte Sicht sollte aggregiert werden können zu Behand­lungs­fall­gruppen, welche möglichst kostenhomogen sind. Daraus entstehen Gruppen, die Zusammen­fassungen z. T. über mehre­re CC-Stufen und/oder andere Dimen­sionen sind.15

40

   

Das Resultat ist ein Patienten­klassifi­kations­system mit mehre­ren ineinander abbildbaren Detail­lierungs­graden:

  1. Eine klinisch relevante, eher detaillierte Darstellung des Patienten­klassifi­kations­systems.
  2. Eine ökonomisch relevante, eher knapp gehaltene, aggregierte Darstellung des Patienten­klassifi­kations­systems, das auch für die Tarifierung gebraucht werden kann.

41

   

 

 

|^·<×>·v|

G.2.1.C
 
Behandlungsziele

42

16 Vgl. Fischer [Pflege­diagnosen, 1999]: 32-34.

-

 

Eigentlich ist es klar, dass gesetzte Behand­lungs­ziele die zu wählende Behand­lung und damit die Auf­wändig­keit eines Behandlungsfalles wesent­lich beeinflussen. Trotzdem werden Behand­lungs­ziele – auch in Patienten­klassifi­kations­systemen für nicht akute Behand­lungen – nicht als Klassi­fi­kations­kriterien verwendet. Dies kann daran liegen, dass Behand­lungs­ziele auf den ersten Blick nicht einfach formalisierbar sind. Wenn jedoch Behand­lungs­ziele als Beschreibungen des anzustrebenden Gesundheitszustandes betrachtet werden, könnten sie mit den gleichen Codie­rungs­systemen formalisiert werden, die zur Codierung des aktuellen Zustandes zur Verfügung stehen. Dies sind (skalierte) Codie­rungs­systeme zur Codierung von ärztlichen und pflegerischen Zustands­beschreibungen, z. B. ICIDH-2 oder FIM.16

43

   

 

 

|^·<×>·v|

G.2.1.D
 
Behandlung

44

-

IPS-Aufenthalte

Es ist zu überprüfen, ob es notwendig ist, für IPS-Aufenthalte eine se­pa­rate Dimen­sion anzulegen, oder ob sie besser indirekt über eine differenzierte CC-Einstufung berücksichtigt werden sollten. Für stärker leistungs-orientierte Systeme ist eine se­pa­rate IPS-Dimen­sion geeignet; für stärker leistungsbedarfs-orientierte Systeme ist eine differenziertere CC-Einstufung sinnvoller.

45

17 Im RDRG-System wurde deshalb auf eine Ver­feine­rung der ent­spre­chenden Basis-RDRG verzichtet.

 

Lang­zeit­beatmung

Der Indikator «Lang­zeit­beatmung» (Tracheo­stomie) kann eventuell anstelle eine differenzierteren IPS-Klassi­fi­kation treten. Solcherart klassifizierte Fälle sind jedoch sehr inhomogen.17

46

18 Gute Beispiele: LDF, PMC. – Schlechtes Beispiel: GHM (mehre­re Behand­lungen führen auf mehre­ren Abteilungen in einem einzigen Krankenhaus zu nicht klassierbaren Fällen).

 

Mehrfach­leistungen

Die Unterdrückung von Mehrfach­leistungen wird in den meisten DRG-Systemen angewandt. Damit werden jedoch falsche Anreize gesetzt, die zur unwirtschaftlichen Vermehrung von Fällen führen.

Mehrfach­leistungen müssen abgebildet werden können.18

Auch gewisse nicht-chirur­gische Leistungen, wie Lang­zeit­beatmung, (z. B. rehabilitative) Therapien oder aufwändige diagnostische Massnahmen könnten als Mehrfach­leistungen in ein Patienten­klassifi­kations­system einbezogen werden.

47

 

Notfälle

Die Frage nach der Einweisungsart – elektiv oder als Notfall – kann ebenfalls als se­pa­rate Dimen­sion geführt werden. Dies macht dann Sinn, wenn eine se­pa­rate Vergütung (z. B. in Form eines Zuschlages) vorgesehen ist, oder wenn es wichtig ist, die Inanspruchnahme der Notfalldienste zu kennen.

48

 

Auf­ent­halts­art

Die Auf­ent­halts­art («stationär» usw.) sollte als se­pa­rate Dimen­sion geführt werden.

49

   

Falls das nicht so gemacht wird, müssen die Behand­lungs­fall­gruppen laufend angepasst werden, um der Ent­wick­lung von immer mehr ambu­lant durchführbaren Eingriffen und anderen Therapien zu folgen. Ausserdem stellt sich die Frage, in welchen Fällen eine unter­schied­liche Tarifierung gerechtfertigt ist und wann nicht. Wenn die Auf­ent­halts­art als se­pa­rate Dimen­sion geführt wird, kann sie nach Bedarf ein- und ausgeblendet werden.

50

 

Entlassungdestination

Die Entlas­sungs­desti­nation kann eventuell als Indikator für die Intensität der Nachbetreuung benutzt werden.

Patienten, die in eine andere Akutklinik, ins Pflegeheim oder in eine Rehabilitationsklinik entlassen werden, sind normalerweise weniger aufwändig als Patienten, die nach Hause entlassen werden. Bei einer rehabilitativen Weiter­behand­lung spielt es ausserdem eine Rolle, ob es sich um eine Frührehabilitation handelt oder nicht.

Je mehr die Abbildbarkeit von Mehrfach­leistungen in Richtung thera­peu­tischer Leistungen der postoperativen Phase ausgebaut wird, desto weniger besteht ein Bedarf nach einem Einbezug der Entlas­sungs­desti­nation, da diese ja nur ein Indikator für die Leistungen dieser Behand­lungs­phase ist.

51

19 Vgl. Fischer [PCS, 1997]: 55-61.

 

Zeitliche Einheiten

Von den übrigen Merkmalen hat wohl die zeitliche Strukturierung am meisten Einfluss auf die Homogenität einer Patientenklassifikation. Geeignete zeitliche Einheiten ermöglichen die Benutzung eines Patienten­klassifi­kations­systems auch im Rahmen von Leistungserbringer-übergreifenden Anwendungen. Dazu bietet sich eine zweistufige Unter­teilung an: Behand­lungs­abschnitte und Behand­lungs­phasen.19

52

   

Behand­lungs­abschnitte sind Abschnitte in einem Behand­lungs­verlauf mit unter­schied­lichen (kurzfristigen, primären) Behand­lungs­zielen:

  • Kontaktaufnahme
  • Prävention
  • Akut­behandlung
  • Rehabilitation
  • Betreuung/Pflege
  • Behandlungspause

53

   

Behand­lungs­phasen sind Elemente von Behand­lungs­abschnitten mit unter­schied­licher Behandlungsmethodik:

  • Diagnostik
  • Therapie
    • Opera­tion
    • Andere Therapie
    • IPS-Aufenthalt
  • Nachbetreuung
  • Wartephase

54

   

Da es in diesem Text um Akut­behandlungen geht, ist der Behand­lungs­abschnitt festgelegt.

55

   

Bezüglich der Behand­lungs­phasen ist es insbesondere wichtig festzuhalten, ob die Diagnostik Teil des Behandlungsfalles ist und wie ausgedehnt die Nachbetreuung – im Anschluss an die Opera­tion oder die Haupttherapie – ist.

56

   

Das Konzept von Mehrfach­leistungen und eine zeitliche Strukturierung nach Behand­lungs­phasen sind in gewisser Weise komplementär: Je mehr die Abbildbarkeit von Mehrfach­leistungen ausgebaut wird, d. h., je leistungs­bezo­gener das System wird, desto weniger besteht ein Bedarf nach einer detaillierten zeitlichen Strukturierung.

57

   

 

 

|^·<×>·v|

G.2.1.E
 
Behandlungsresultate

58

-

Grenzwerte für Ausreisser

Es ist anzunehmen, dass es trotz der bisher erwähnten Massnahmen nötig bleiben wird, Grenzwerte für Ausreisser zu definieren. Behand­lungs­fälle ausserhalb der Grenzwerte gehören zwar weiterhin zur zugeordneten Behand­lungs­fall­gruppe. Sie werden aber anders gewichtet.

Um das finanzielle Risiko teurer Fälle nicht allzusehr auf das Krankenhaus zu überwälzen, sind Grenzwerte bezüglich der Verweildauern und der Kosten festzulegen.

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Qualitätsindikatoren

Grundsätzlich sollten Qualitätsindikatoren nicht Element von Patienten­klassifi­kations­systemen sein, da sie der Kontrolle dienen.

Trotzdem kann es nützlich sein, ausgewählte Indikatoren zu benutzen.

Insbesondere könnte die Information «ist eine/keine Wiederaufnahme» als se­pa­rate Dimen­sion für den Leistungsausweis und die Vergütung angebracht sein.

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G.2.2

 

Vorschläge in Kurzform

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-

 

Hier folgt ein Kondensat der wichtigsten Vorschläge in konkretisierter Form:

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Tafel 6:
Zusammen­fassung der wichtigsten Vorschläge (Teil 1)

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  Erläuterung Vorteile Nachteile
Basis-DRGs Benutzung von Basis-DRGs nach AR-DRG oder nach IAP-DRG.
(Die Basis-IAP-DRGs sind europäisiert, d. h. sie enthalten gewisse Eingriffe, die in den USA fast ausschliesslich ambu­lant durchgeführt werden.)
  • Bessere Transparenz.
  • Kleinere Gruppen­zahl.
  • Bessere Aggre­gier­bar­keit.
  • Bessere Akzeptanz auf der klinischen Seite.
Keine.
Nummerierung Numme­rie­rungs­system nach AR-DRG. Man kann Aggregationen der gruppierten Daten nach verschiedene Gesichts­punkten durchführen. Keine.
Mehrfach­gruppen­zuteilung Mehrfachgruppenzuteilung nach der französischen Methode EfP (GHM). Man hat ein Gesamtgewicht und weiss wie es zusammengesetzt ist. – Ähnliche Methoden könnten auch von den Systemen DS und PMC adaptiert werden. Der Algorithmus zur Berechnung der Kosten­gewichte wird komplizierter.
Oder:
CC als se­pa­rate Dimen­sion
Die CC-Einstufung als se­pa­rate Dimen­sion führen. Dazu könnte der Gesamt­schwere­grad PCCL aus dem AR-DRG-System verwendet werden.
  • Berück­sichtigung aller Begleit­erkran­kungen oder Komplikationen.
  • Gute Aggre­gier­bar­keit.
Bei einer gegebenen CC-Einstufung ist nicht mehr ersichtlich, was sich dahinter verbirgt. Die klinische Relevanz von CC-Einstufungen ist mässig.
Modularer Aufbau
  • Die Auf­ent­halts­art (stationär usw.) sollte als se­pa­rate Dimen­sion geführt werden.
  • Pädiatrische Patienten sollten mittels einer se­pa­raten Dimen­sion abgegrenzt werden.
  • Weitere Dimen­sionen, die getestet werden sollten, sind:
    • Notfall­aufnahme.
    • Entlas­sungs­desti­nation.
    • Sekundäre Probleme (u. a. gewisse Pflegeprobleme).
    • Zeitliche Strukturierung (z. B. Behand­lungs­phasen).
  • Je nach Bedarf können einzelne Dimen­sionen ein- oder ausgeblendet werden.
  • Zur Auf­ent­halts­art:
    Bei zunehmender ambu­lanter Durchführung gewisser Eingriffe muss das Patienten­klassifi­kations­system nicht angepasst werden.
Zum Teil wird die An­zahl resultierender Behand­lungs­fall­gruppen unnötig vermehrt. (Dies kann aber mit geeigneten Aggregationsmechanismen wieder wettgemacht werden.)
 

Tafel 7:
Zusammen­fassung der wichtigsten Vorschläge (Teil 2)

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  Erläuterung Vorteile Nachteile
Aggregation für Ökonomen Infolge der unter­schied­lichen Bedürfnisse aus klinischer und ökonomischer Sicht sollte ein Patienten­klassifi­kations­system geschaffen werden, das in unter­schied­lichen Detail­lierungs­graden verwendet werden kann. (Als Muster könnten die Aggregationsformen des CRG-Modells dienen. CRG = Clinical Risk Groups.)
  • Eine klinisch relevante Differen­zierung wird ermöglicht.
  • Die An­zahl Behand­lungs­fall­gruppen bleibt für die Tarifierung angemessen klein.
  • Diskussionen zwischen Klinikern und Ökonomen können mehr Boden erhalten.
Keine.
Mehrfach­leistungen Mehrfach­leistungen sollten abgebildet werden können. (Auch IPS-Aufenthalte und Notfall­aufnahmen könnten als Zusatz­leistung gelten. – Zur Kosten­gewichtung könnte vom LDF-Modell mit Leistungs- und Tageskomponenten ausgegangen werden.) Dies ermöglicht eine leistungsorientiertere Abbildung der Kranken­haus­lei­stun­gen als wenn nur die Hauptleistung klassifiziert wird. Der Algorithmus zur Berechnung der Kosten­gewichte wird komplizierter.
 
   

 

 

 

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