Z I M - Auszug Version 1.24 |
März 2000
Letzte Ergänzung: Juli 2011 |
Synopsis von DRGs
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Wolfram Fischer
Zentrum für Informatik und wirtschaftliche Medizin
CH-9116 Wolfertswil SG
(Schweiz)
http://www.fischer-zim.ch/
Ergänzter Auszug aus:
Diagnosis Related Groups (DRGs) und verwandte Patientenklassifikationssysteme
Kurzbeschreibungen und Beurteilung
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Tafel 1: |
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1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tafel 2: |
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Quelle: Fischer [DRG-Systeme, 2000]: 145. |
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Tafel 3: |
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Die Synopsis zeigt, dass das klassifikatorisch nicht ganz banale Problem der Appendektomie auf z. T. unterschiedliche Weise angegangen wurde. |
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1 Als Appendizitis «mit komplizierender Hauptdiagnose» gelten in den amerikanischen DRG-Systemen (exkl. APR-DRG): akute Appendizitis mit generalisierter Peritonitis oder mit peritonealem Abszess und bösartige Neubildung der Appendix. 2 Bei «akuter Appendizitis mit peritonealem Abzess» (ICD-9-CM/1: 540.1) gilt bei der Zuordnung zur Basis-APR-DRG 164 oder 188 mindestens Schweregradstufe 2. Bei «akuter Appendizitis mit generalisierter Peritonitis» (ICD-9-CM/1: 540.0) gibt es nur einen minimalen Schweregrad von 2 bei der Zuordnung zur Basis-APR-DRG 188 («Andere Diagnosen am Verdauungstrakt», wozu u. a. Appendicitiden ohne Operation gehören). Bei «bösartiger Neubildung der Appendix» (ICD-9-CM/1: 153.5) gibt es keinen erhöhten minimalen Schweregrad. |
Komplizierende Hauptdiagnose |
Die Schweregradstufen «mit Begleiterkrankung oder Komplikation (CC)» und «ohne Begleiterkrankung oder Komplikation (CC)» betreffen nur die Nebendiagnosen. Im Falle einer Appendizitis mit Komplikationen wechselt jedoch die Hauptdiagnose.1 Dies wird in vielen Systemen als wesentliches Kriterium für die Schätzung des Behandlungsaufwandes betrachtet. Deshalb gibt es in diesen Systemen zwei Basisfallgruppen: Einmal mit und einmal ohne komplizierende Hauptdiagnose. Die Systeme AR-DRG, LDF und HRG haben auf diese Art der Differenzierung verzichtet. – Im APR-DRG-System ist gewissen komplizierenden Hauptdiagnosen bei Appendektomie eine erhöhte minimale Schweregradstufe zugeordnet.2 – Im ANDRG-System wurde nur nach der Hauptdiagnose, nicht aber nach dem Schweregrad der Nebendiagnosen differenziert. Dieses Vorgehen wurde im ARDRG-System wieder aufgehoben; neu werden nur noch Appendektomien mit schwerwiegenden Begleiterkrankungen oder Komplikationen und mit sehr schwerwiegenden Begleiterkrankungen oder Komplikationen separat gruppiert. |
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3 «Klassisch» deshalb, weil es sich hier um die ursprünglich übliche Art der Subgruppierung handelt, welche in den ersten Versionen des HCFA-DRG-Systems verwendet wurde. |
Alter und CC |
Die einfachste und zugleich «klassisch» anmutende Einteilung wird im HRG-System 3 gemacht: «Appendektomie mit Begleiterkrankung oder Komplikation oder Alter über 69» und «übrige Appendektomien».3 Diese Art der Subgruppierung der Basisfallgruppen wird auch im GHM-System verwendet. |
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In den neuen Versionen des LDF-Systems wird nur nach Alter differenziert. Dies entspricht dem Prinzip des LDF-Systems, nach dem Begleiterkrankungen oder Komplikationen eher nicht berücksichtigt werden. |
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Laparoskopische Appendektomie |
Der Unterschied zwischen laparoskopischer und offener Appendektomie wird nicht als kostenrelevant betrachtet (ausser in der ersten Version der LDF). Oder besser gesagt: Mit diesem Vorgehen wird bewusst kein Anreiz gesetzt, durch die Einführung eines klassifikatorischen Unterschieds (und einer entsprechenden Gewichtung) den offenen Eingriff dem minimalinvasivem Eingriff vorzuziehen (oder umgekehrt). Und wenn kein Unterschied gemacht wird, dann ergibt sich daraus ein finanzieller Anreiz für den kostengünstigeren Eingriff. |
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4 Wenn es sich z. B. während einer laparoskopischen Operation herausstellt, dass die Bauchschmerzen nicht von einer Appendizitis, sondern von einer Infektion des Eileiters herrühren (ICD-9-CM/1: 614.0 oder 614.2), dann gilt HCFA-/AP-/R-/APR-DRG 368 («Infektionen der weiblichen Geschlechtsorgane») aus MDC 13 («Weibliche Geschlechtsorgane»). Falls man zusätzlich eine «diagnostische Massnahme am Ovar» (ICD-9-CM/3: 65.19) codiert, kommen die DRGs 359/358 zum Zug. |
Unbestätigter Verdacht auf Appendizitis |
Bei ca. 10 % bis 15 % der korrekt indizierten Appendektomien kann der diagnostizierte Verdacht einer Appendizitis histologisch nicht bestätigt werden. Nun ist die Qualifikation «Verdacht auf» herkömmlicherweise nicht Teil des Minimaldatensatzes. Auch trifft in solchen Fällen die Diagnose «Appendizitis» nicht zu. Sie werden nur dann hier klassifiziert, falls eine Appendektomie erfolgte und falls die Hauptdiagnose zur Hauptkategorie 6 «Verdauungsorgane» gehört. Bei Hauptdiagnosen aus anderen Hauptkategorien kommen medizinische DRGs unabhängig davon zur Anwendung, ob die Appendix entfernt wurde oder nicht.4 |
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5 Nach ICD-9-CM/3 stehen für diagnostische Massnahmen an der Appenix die Codes 45.21 bis 45.29 zur Verfügung. 6 Diese Sammel-DRGs sind tendenziell höher bewertet als die DRGs zu den Appendektomien. |
Wenn als Operation eine diagnostische Massnahme an der Appendix codiert wird,5 und falls die Hauptdiagnose zur Hauptkategorie 6 «Verdauungsorgane» gehört, werden diese Eingriffe den HCFA-/AP-/R-/APR-DRGs 153/152 «Kleinere Dünn- und Dickdarmeingriffe mit/ohne Begleiterkrankung oder Komplikation» zugeordnet.6 |
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Im GDRG-System wurde dieses Problem aufgegeriffen: Ab Version 2005 wurden alle kleine Dünn- und Dickdarmeingriffe (ausser solche mit schweren und äussert schweren CC) der Peritonitis mit schweren und äussert schweren CC gleichgestellt. |
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Literaturverzeichnis |
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Fischer W. Diagnosis Related Groups (DRGs) und verwandte Patientenklassifikationssysteme. Kurzbeschreibungen und Beurteilung. Wolfertswil (ZIM) 2000: 181 S. Internet: http:// www.fischer-zim.ch / studien / DRG-Systeme-0003-Info.htm. | 13 |
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Fundstelle =
http://www.fischer-zim.ch/text-pcssa/t-ga1--DRG-Synopsis-Appendektomie-0003.htm
( Letztmals generiert:
10.01.2012
)