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Übersicht über die Änderungsvorschläge
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THESE |
Die mangelnde Homogenität von DRGs könnte durch gezielte
Berücksichtigung von Informationen der Pflege verbessert
werden. - In dieser Übersicht werden die Ansätze dazu
aufgeführt.
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INHALT |
Es werden Anträge zu folgenden Themen gestellt:
a. MEHRFACHGRUPPIERUNG
b. ZUSÄTZLICHE DRGs
c. KALKULATION
d. VERGÜTUNG
e. Literaturverzeichnis
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ERLAEUTERUNGEN |
a. MEHRFACHGRUPPIERUNG
a1. Mehrfachprobleme
Bei mehreren, voneinander relativ unabhängigen Problemen sind
dem Behandlungsfall nebst einer DRG weitere Patientenkategorien
zuzuordnen.
Der noch zu belegende Mehraufwand darf nicht dem Krankenhaus
belastet werden, um Patienten mit pflegeaufwändigen
Behinderungen/Beeinträchtigungen nicht zu benachteiligen.
a2. Mehrfachleistungen
Bei mehreren, nicht mit dem Hauptproblem direkt zusammenhängenden
Behandlungen, sind dem Behandlungsfall nebst einer DRG weitere
Patientenkategorien zuzuordnen.
Der noch zu belegende Mehraufwand sollte nicht dem Krankenhaus
belastet werden, um nicht falsche Anreize zum Fallsplitting
und zur Unterlassung von sinnvollen Mehrfachleistungen zu setzen.
a3. Zusatzleistungen
Bei Behandlungen, die bei einem bestimmten Hauptproblem
nicht immer, sondern nur von Fall zu Fall auftreten, sind dem
Behandlungsfall nebst einer DRG weitere Patientenkategorien
zuzuordnen.
Der noch zu belegende Mehraufwand sollte nicht dem Krankenhaus
belastet werden, um nicht falsche Anreize zur Unterlassung von
sinnvollen Zusatzleistungen zu setzen. Darüberhinaus können
mit der Vergütung von Zusatzleistungen Qualitätsanreize gesetzt
werden.
b. ZUSÄTZLICHE DRGs
b1. Alternative Verfahren
Anerkannte alternative Verfahren mit unterschiedlichen Kosten
sollen über separate DRGs abgebildet werden.
Mehr- oder Minderkosten von anerkannten alternativen Verfahren
sollten nicht zu Lasten des Krankenhauses gehen.
b2. Wassergeburt
Wassergeburten sollten ausserhalb von O60D über eine separate
DRG vergütet werden.
Es gibt einen Mehraufwand bei Wassergeburten im Vergleich
zu risikolosen konventionellen Spontangeburten infolge der
1:1-Betreuung durch eine Hebamme während der Zeit, welche die
Gebärende in der Wanne verbringt.
c. KALKULATION
c1. Publikation von Streuungen
Die Streuungen sollten nebst Durchschnittswerten pro DRG (und
zusätzlich zu den Fallzahlen) publiziert werden.
Damit wird es möglich, sich ein Bild über die Homogenität
innerhalb der einzelnen DRGs machen zu können.
d. VERGÜTUNG
d1. Pflegeausreisser
Es sind zusätzlich zu Ausreissern bezüglich der Verweildauern
und der Fallkosten auch Ausreisser bezüglich des Pflegeaufwandes
zu bestimmen.
Damit werden finanzielle Verzerrungseffekte und Fehlanreize
infolge ungenügend homogener DRGs abgeschwächt.
d2. Unterschiedliche Sets von Kostengewichten
Für pädiatrische, evtl. auch für geriatrische Patienten sollten
spezielle Sets von Kostengewichten geschaffen werden.
Manche Klassifikations- und Vergütungsprobleme lassen sich
bedeutend einfacher durch separate Sets von Kostengewichten
lösen als durch selektive Unterteilungen von (vielen) DRGs.
d3. Modulare Pauschalen
Mehrfachprobleme, Mehrfachleistungen, Zusatzleistungen und
Pflegeausreisser können mittels modularer Pauschalen zusätzlich
vergütet werden.
Modulare Pauschalen verhindern eine übermässige Vermehrung der
Anzahl DRGs.
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Mehrfachprobleme
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THESE |
Bei mehreren, voneinander relativ unabhängigen Problemen sind
dem Behandlungsfall nebst einer DRG weitere Patientenkategorien
zuzuordnen.
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GRUND |
Der noch zu belegende Mehraufwand darf nicht dem Krankenhaus
belastet werden, um Patienten mit pflegeaufwändigen
Behinderungen/Beeinträchtigungen nicht zu benachteiligen.
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BEISPIELE |
(a) Betreuung ohne ausdrücklichem Ziel einer Zustandsverbesserung:
- Demenz (ICD-10: F01-F04), Delir (F05), Alzheimer (G30),
beeinträchtigte Gedächtnisleistung (R41.3).
- Orientierungsstörung (R41.0).
- Evtl. weitere psychische Behinderungen.
- Evtl. physische Beeinträchtigungen:
- Mobilität:
- Eingeschränkte Fähigkeit zur Lageveränderung (bewirkt
Dekubitusgefahr -> Lagerungsmassnahmen, Ernährung, Schulung).
- Eingeschränkte Fähigkeit, mit Gegenständen umzugehen
(bewirkt Selbstfürsorgedefizit beim Kleiden, bei der Körperhygiene).
- Eingeschränkte Fähigkeit zur Fortbewegung (z. B. vom Bett zum Stuhl
-> Hilfestellung, Hilfsmittel).
- Schluckstörung (Fazio-orale Therapie).
- Inkontinenz (entweder mit oder ohne Ziel einer Zustandsverbesserung).
- Evtl. beeinträchtigte verbale Kommunikation (z. T. über ICD-10 codierbar:
Dysphasie/Aphasie R47.0, Dysarthrie R47.1, sonstige
Sprech-/Sprachstörungen R47.8; aber auch über NANDA oder ICF
abbildbar).
- Gefahr der Gewalttätigkeit (?).
(b) Behandlung/Betreuung mit dem Ziel einer Zustandsverbesserung:
(c) Gefahren von Gesundheitsproblemen:
- Dekubitusgefahr.
- Evtl. Sturzgefahr (Folgekosten nach Stürzen sind oft gross).
- Evtl. Pneumoniegefahr.
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ERLAEUTERUNGEN |
Es kann zwischen drei Typen von Zusatzproblemen unterschieden werden:
(a) Es gibt Zusatzprobleme, welche die Hospitalisation nicht
begründen, diese jedoch deutlich aufwändiger werden lassen.
Solche Probleme sind gewöhnlich bereits vor der Hospitalisation
vorhanden und bleiben über die Hospitalisation hinaus
weiterbestehen. Eine Zustandsveränderung wird meist nicht
angestrebt.
Der zusätzliche Aufwand entsteht nicht durch die Krankheit an sich,
sondern infolge der von ihr verursachten Fähigkeitsseinschränkungen,
die eine pflegerische Unterstützung notwendig machen.
Da solche Probleme von ärztlicher Seite nicht oder nur am Rande
therapiert werden, sind sie bei der ärztlichen Codierung oft kaum
von Bedeutung. Die Pflege müsste hier die Codierung dann beantragen,
wenn ein deutlicher Zusatzaufwand anfällt. (Es könnte Sinn machen,
solche Codes speziell zu markieren, z. B.: "mit Zusatzpflegeaufwand".)
(b) Es gibt Probleme, für deren Behandlung primär die Pflege zuständig
ist und bei denen eine Zustandsveränderung angestrebt wird.
(c) Schliesslich gibt es potenzielle Probleme, die bei Patienten mit
erhöhtem Risiko auftreten können. Diese zu verhindern ist Aufgabe
der Pflege. Sie sind zu berücksichtigen, wenn damit ein zusätzlicher
Pflegeaufwand verbunden ist und wenn sie nicht zu erwartende Folgen
der Haupt- oder Nebendiagnosen sind.
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EXTERNE BEISPIELE |
Im französischen System EfP-GHM, das sich noch im Entwicklungsstadium
befindet, können einem Behandlungsfall mehrere Basis-GHMs zugeteilt
werden. Es wird ein einziges Kostengewicht kalkuliert.
Bei «Disease Staging» werden einem Behandlungsfall ebenfalls
mehrere Patientenkategorien zugeteilt. (Patientenkategorien sind
hier Krankheitskategorien mit unterschiedlichen Schweregraden.)
Auf die Benennung einer Hauptdiagnose wird in diesem System
verzichtet.
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DATEN |
- Ein Teil der Probleme könnte allenfalls über die ICD-10 abgebildet
werden, sollte aber als "mit Zusatzpflegeaufwand" deklariert
werden. - Vorzuziehen wäre eine Abbildung mittels ICF
(allenfalls auch mittels NANDA-Pflegediagnosen).
- Grundsätzlich sollten nur jene Probleme als Zusatzprobleme
codiert werden, die tatsächlich mit Mehraufwand behandelt
wurden.
- Zur Überprüfung des Mehraufwandes müsste der Pflegeaufwand
fallbezogen erfasst werden.
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PROBLEME |
- Die hier genannten Zusatzprobleme überschneiden sich zum Teil
mit ärztlichen Problemen. Eine ICD-10-Codierung würde eine
detaillierte ärztliche Diagnose verlangen, was aber weder für
die Ärzte nötig ist (da keine Behandlung erfolgt), noch für die
Pflege (da nicht die Krankheit, sondern die dadurch bedingten
Fähigkeitseinschränkungen einen zusätzlichen Pflegeaufwand
mit sich bringen). Ausserdem muss bedacht werden, dass der
pflegerische Mehraufwand oft nicht allein aufgrund von
ICD-10-Diagnosen begründet werden kann.
- Die Zuordnung von zusätzlichen Patientenkategorien für
Patienten mit bestimmten Zusatzproblemen macht nur Sinn,
wenn es einen deutlichen Unterschied zwischen dem Vorhandensein
und dem Nichtvorhandensein eines Zusatzproblems gibt.
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PRO |
- Patienten mit bestimmten Behinderungen/Beeinträchtigungen
(Zusatzproblemen) sind erwartungsgemäss pflegeaufwändigere
Patienten. Die Krankenhäuser sollten für den Zusatzaufwand
bei Behandlung und Betreuung entschädigt werden.
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KONTRA |
- Wenn der Zusatzpflegeaufwand im Verhältnis zu den Gesamtkosten
sehr klein ist, fällt er zu wenig ins Gewicht, um ein Zusatzentgelt
zu begründen.
- Für gewisse Pflegeprobleme bestehen noch keine allgemein anerkannten
Codierungssysteme; man müsste sich für eines der sich konkurrienden
und sich noch in Entwicklung befindlichen Pflegediagnosensysteme
entscheiden (z. B. für das Codierungssystem von NANDA; ICF wäre
eine möglicherweise breitere Akzeptanz findende Alternative
eines berufsgruppenübergreifenen Klassifikationssystems).
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FAZIT |
- Es sollten einzelne Zusatzprobleme bestimmt und im Hinblick auf den
zusätzlich entstehenden Pflegeaufwand untersucht werden.
- Die Codierung sollte über zusätzliche Codes erfolgen,
die zwar in die ICD-10-Liste eingeführt werden könnten,
die dann aber als Pflegecodes erkenntlich sein sollten.
(Sie könnten z. B. mit einem Sonderzeichen wie "&" gekennzeichnet werden
oder einem Präfix wie "p-" beginnen.)
- Eine berufsgruppenverbindende Codierung mittels ICF sollte erwogen
werden.
- Der Zusatzaufwand fällt täglich an und ist somit abhängig von der
Verweildauer. (Er ist also tages- und nicht fallbezogen.)
Konsequenterweise müsste er nicht über eine Höherstufung des
Schweregrades (via CCL-Liste), sondern zusätzlich zur
DRG-Pauschale über pflegebezogene Tagespauschalen abgegolten
werden.
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LITERATUR |
Fischer [DRG+Pflege, 2002]: 86f, 95ff, 102f;
Hunstein et al. [ICD10+Pflege, 2002.]
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/\
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Mehrfachleistungen
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THESE |
Bei mehreren, nicht mit dem Hauptproblem direkt
zusammenhängenden Behandlungen, sind dem Behandlungsfall
nebst einer DRG weitere Patientenkategorien zuzuordnen.
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GRUND |
Der noch zu belegende Mehraufwand sollte nicht dem Krankenhaus
belastet werden, um nicht falsche Anreize zum Fallsplitting
und zur Unterlassung von sinnvollen Mehrfachleistungen zu setzen.
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BEISPIELE |
- Lagerungsmassnahmen.
- Versorgung bestehender Stomata.
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ERLAEUTERUNGEN |
Das Problem ist nicht nur ein rein pflegerisches. Auch
ärztliche Mehrfachleistungen sollten abgegolten werden,
um nicht zusätzliche Anreize zum Fallsplitting zu schaffen.
(Ein solcher Anreiz kann z. B. darin bestehen, vermehrt
zweisitzige Operationen durchzuführen, auch wenn bestimmte
einsitzige Doppeleingriffe kostengünstiger und weniger belastend
für den Patienten wären. - Roeder et al [GDRG/2, 2002]: 799 weisen auch auf den Anreiz zur möglichen Unterlassung von
nicht vergüteten Mehrfachleistungen hin. Als Beispiel wird
eine Herzoperation mit gleichzeitiger kurativer Behandlung
eines Vorhofflimmerns angeführt. Aus DRG-Sicht bestehe kein
Anlass, das Vorhofflimmern zu behandeln, da der Erlös nicht
grösser sein werde. Und die Kosten für die deswegen notwendige
lebenslängliche antiarrhythmische Medikation fielen nicht dem
Krankenhaus zur Last.)
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EXTERNE BEISPIELE |
Im österreichischen System ist es möglich, bei chirurgischen
Mehrfachleistungen mehrere LDFs pro Fall aufzuführen und
abzurechnen.
In AR-DRG 5.0 wurde für eine komplexe Gastroskopie, die
zusammen mit einer Koloskopie durchgeführt wurde, eine
neue DRG geschaffen (G46). - Die Bildung neuer DRGs
für kombinierte Eingriffe ist eine andere Variante,
(ausgewählte) Mehrfachleistung zu berücksichtigen.
Dadurch kann jedoch die DRG-Liste sehr aufgebläht werden.
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PROBLEME |
- Um einen Anspruch auf eine Leistungsvergütung zu erhalten,
sollte ein Leistungsbedarf vorhanden sein, der sich aufgrund der
Problemstellung und den Zielen ergibt. (Zu Letzteren existiert
allerdings noch keine standardisierte Erfassungsmöglichkeit.)
Deshalb sollte jeder als Mehrfachleistung in Frage kommenden
Prozedur eine zugehörige ärztliche oder pflegerische Diagnose
zugeordnet werden.
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PRO |
- Weniger Anreize zum Fallsplitting.
- Weniger Anreize zur Unterlassung von sinnvollen Mehrfachleistungen.
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KONTRA |
- Die Abgeltung von benannten, erbrachten Leistungen (anstatt von
Soll-Leistungen, die aufgrund der Probleme und Behandlungsziele
bestimmt werden), bewirkt Anreize, diese Leistungen zu erbringen,
auch wenn sie nicht unbedingt nötig wären.
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FAZIT |
- Mehrfachleistungen sollten wenn möglich auf Zusatzprobleme
zurückgeführt werden und im Rahmen von Mehrfachproblemen
zusätzlich abgegolten werden. (Vgl. Antrag "Mehrfachprobleme".)
- Ist das nicht möglich oder nicht sinnvoll, sollten
Mehrfachleistungen separat vergütet werden.
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LITERATUR |
Roeder et al [GDRG/2, 2002]: 799;
Fischer [DRG+Pflege, 2002]: 101f, 82ff.
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/\
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Zusatzleistungen
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THESE |
Bei Behandlungen, die bei einem bestimmten Hauptproblem
nicht immer, sondern nur von Fall zu Fall auftreten, sind
dem Behandlungsfall nebst einer DRG weitere Patientenkategorien
zuzuordnen.
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GRUND |
Der noch zu belegende Mehraufwand sollte nicht dem Krankenhaus
belastet werden, um nicht falsche Anreize zur Unterlassung von
sinnvollen Zusatzleistungen zu setzen. Darüberhinaus können
mit der Vergütung von Zusatzleistungen Qualitätsanreize gesetzt
werden.
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BEISPIELE |
- Therapeutische Pflege (Basale Stimulation, Fazio-orale Therapie,
Schlucktraining, ...).
- Sterbebegleitung.
- Intensivpflege.
- Permanente Präsenz / 1:1 Betreuung.
- 1:1-Präsenz der Hebamme bei einer Wassergeburt.
- Notfallaufnahme (?).
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EXTERNE BEISPIELE |
Im österreichischen LDF-System und in einzelnen australischen
Staaten werden Aufenthalte in der Intensivpflege gesondert
vergütet. (Fischer [DRG+Pflege, 2002]: 38)
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PROBLEME |
- Um einen Anspruch auf eine Leistungsvergütung zu erhalten,
sollte ein Leistungsbedarf vorhanden sein, der sich aufgrund der
Problemstellung und der Ziele ergibt. (Zu Letzteren existiert
allerdings noch keine standardisierte Erfassungsmöglichkeit.)
Deshalb sollte nach Möglichkeit jeder als Zusatzleistung in
Frage kommenden Prozedur eine ärztliche oder pflegerische
Diagnose zugeordnet werden. Bei Leistungen, die einem
bestimmten Therapiekonzept folgen oder die durch die Wahl
eines alternativen Verfahrens erbracht werden, ist dies aber
nicht ohne weiteres möglich.
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PRO |
- Weniger Anreize zur Unterlassung von sinnvollen Zusatzleistungen.
- Durch eine gezielte Auswahl vergüteter Zusatzleistungen können
Qualitätsanreize gesetzt werden. (Diese können in stärkerer
oder schwächerer Weise gesetzt werden, je nachdem ob die
Vergütungen unter, bei oder über den Kosten im Krankenhaus
liegen.)
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KONTRA |
- Die Abgeltung von benannten, erbrachten Leistungen (anstatt von
Soll-Leistungen, die aufgrund der Probleme und Behandlungsziele
bestimmt werden), bewirkt Anreize, diese Leistungen zu erbringen,
auch wenn sie nicht unbedingt nötig wären.
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FAZIT |
- Zusatzleistungen sollten dann separat vergütet werden, wenn daraus
ein Mehraufwand resultiert und/oder wenn eine merkliche
Qualitätsverbesserung erwartet werden kann und wenn ohne eine
solche Vergütung die Gefahr besteht, dass diese Leistungen
aus finanziellen Gründen nicht im nötigen Umfang erbracht
werden können.
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LITERATUR |
Fischer [DRG+Pflege, 2002]: 101f, 82ff;
Roeder et al [GDRG/1, 2002].
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/\
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Alternative Verfahren
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THESE |
Anerkannte alternative Verfahren mit unterschiedlichen
Kosten sollen über separate DRGs abgebildet werden.
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GRUND |
Mehr- oder Minderkosten von anerkannten alternativen Verfahren
sollten nicht zu Lasten des Krankenhauses gehen.
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BEISPIELE |
- Palliativmedizin.
- Evtl. gewisse pädiatrische Behandlungen.
- Alternative Gebärmethoden (vgl. Antrag "Wassergeburt").
- Alternative Behandlungsformen (Anthroposophische Behandlungen, usw.).
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ERLAEUTERUNGEN |
Bei manchen Problemen bzw. Aufgaben ist der Leistungsbedarf nicht
nur von der Ausgangssituation (z. B. von den Diagnosen) abhängig,
sondern auch von den zu erreichenden Zielen, von den angewandten
therapeutischen Prinzipien sowie von den Wünschen des Patienten.
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EXTERNE BEISPIELE |
Prozedurenbasierte DRGs können immer auch Beispiele für
alternative Verfahren sein. Dies gilt insbesondere auch für
jene Prozeduren, die Innovationen abbilden. Manche Systeme
unterscheiden z. B. bei manchen Prozeduren zwischen laparoskopischen
und offenen Eingriffen. In AR-DRG 5.0 wurde neu zwischen offener
und laparoskopischer Cholezystektomie unterschieden (H07 und H08
anstelle von H03 und H04).
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DATEN |
- Die Information über den Einsatz alternativer Verfahren
müsste über - z. T. zusätzlich einzuführende - Prozedurencodes
erfolgen.
- Die Fallkostenkalkulation kann nach bisherigem Schema erfolgen;
wichtig ist eine möglichst realitätsnahe Erfassung der
Pflegezeiten.
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PRO |
- Wenn die Gesellschaft das Angebot an alternativen Verfahren
wünscht und zu finanzieren bereit ist, sind diese differenziert
zu vergüten. (Es stellt sich dann die Frage, ob allfällige Mehrkosten
solcher Leistungen über das DRG-Budget oder - auch indikationsbezogen -
aus einem Budget für Vorhalteleistungen vergütet werden sollen.)
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KONTRA |
- Wenn das Angebot alternativer Leistungen einzig zur Differenzierung
im Sinne einer attraktiveren Stellung am Markt dient, sollte
der Leistungserbringer die Zusatzkosten selbst übernehmen, genau
so wie er entfallende Kosten auch nicht abzuliefern hat.
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FAZIT |
- Alternative Behandlungsverfahren sollten dann über spezielle
(oder über schweregradmässig anders eingestufte) DRGs vergütet
werden, wenn sie im Pflichtleistungskatalog aufgeführt sind und
wenn sie einen deutlich differierenden Aufwand mit sich bringen.
- Alternativ zur Bildung von weiteren DRGs ist auch die
Bildung von separaten Kostengewichten zu bestehenden DRGs
denkbar. (Vgl. Antrag "Unterschiedliche Sets von Kostengewichten".)
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LITERATUR |
Roeder et al [GDRG/1, 2002];
Roeder et al [GDRG/2, 2002];
Roeder et al [GDRG-palliativ, 2002].
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Wassergeburt
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THESE |
Wassergeburten sollten ausserhalb von O60D über eine separate DRG
vergütet werden.
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GRUND |
Es gibt einen Mehraufwand bei Wassergeburten im Vergleich
zu risikolosen konventionellen Spontangeburten infolge der
1:1-Betreuung durch eine Hebamme während der Zeit, welche
die Gebärende in der Wanne verbringt.
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ERLAEUTERUNGEN |
Die Wassergeburt ist ein Beispiel eines alternativen Verfahrens.
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DATEN |
- Es muss ein OPS-Code für Wassergeburten eingeführt werden.
- Die Zeiten der 1:1-Betreuung in der Wanne gehören standardmässig
zum geburtshilflichen Falldatensatz.
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STUDIEN-RESULTATE |
- Die Wassergeburt dauerte in Sterzing (650 von 1174 Geburten)
durchschnittlich 20 Minuten weniger lang bei Zweit- und
Mehrgebärenden (250 zu 270 Minuten = 7% Einsparung) und
70 Minuten weniger lang bei Erstgebärenden (Eröffnungsphase:
370 zu 440 Minuten = 16% Einsparung, Austreibungsphase 30 zu 35
Minuten). (Thöni [Wassergeburt, 2001]: 245f)
- Thöni [a.a.O.: 246f] erwähnt nur 5 Dammschnitte auf 650 Wassergeburten.
67% der Gebärenden haben bei 650 Wassergeburten weder Dammschnitt
noch Dammriss (im Vergleich zu 40% von 374 Kreissbett- und
48% von 150 Hockergeburten).
- Bei keiner der 650 Wassergeburten wurde ein Analgetikum verabreicht.
[Thöni 247]. Auch auf Wehenmittel konnte verzichtet werden. [Thöni 248]
Der verkürzten Geburtsdauer muss der Mehraufwand infolge der
1:1-Betreuung gegenübergestellt werden. [Eine erste Auswertung
der Daten von über 750 Geburten, davon 148 im Wasser, aus
dem Krankenhaus Minden ergab einen geschätzten Mehraufwand
von 52 Hebammen-Minuten (38%) bei Wassergeburten im Vergleich
zu Landgeburten. Es sind deutlichere Unterschiede bei einer
Differenzierung zwischen Erst- und Mehrgebärenden zu vermuten;
die Aufbereitung von deutschen Daten zur Beantwortung dieser
Frage ist noch im Gange.]
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PRO |
- Wassergeburten stellen eine sanfte Geburtsmethode dar, welche
sowohl der Gebärenden und wie auch dem Neugeborenen zugute kommen.
- Ohne Zusatzentgelt können an manchen Kliniken aus rein finanziellen
Gründen keine Geburten im Wasser angeboten werden.
- Die aus medizinischen und forensischen Gründen sicherzustellende
100%ige Anwesenheit der Hebamme während der Wassergeburt erfordert
nicht nur einen höheren Zeitaufwand während der Geburt, sondern
auch ein höheres Ausmass an Bereitschafts- und Rufbereitschaftszeiten
der Hebammen.
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KONTRA |
- Die Wahl der Gebärmethode ist nicht abhängig vom Problem,
das den Leistungsbedarf auslöst. (Es gibt keine Indikation
bei Schwangerschaften, welche eine Wassergeburt erfordern.
Allerdings muss hier angemerkt werden, dass Geburten
nicht als Krankheiten zu behandeln sind. Es geht vielmehr
darum, für diesen natürlichen Vorgang eine wohltuende
und gleichzeitig sichere Umgebung bereitzustellen.)
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FAZIT |
- Es soll eine neue DRG für Wassergeburten geschaffen werden.
- Es muss ein OPS-Code für Wassergeburten eingeführt werden.
- Evtl. sollte als weiteres Kriterium die Zahl der Geburten
(Erstgeburt ja/nein) miteinbezogen werden.
- Der Mehraufwand für Wassergeburten infolge der 1:1-Betreuung
durch eine Hebamme während der Zeit in der Wanne kann anhand
der geburtshilflichen Falldaten geschätzt werden.
- Anstelle einer neuen DRG könnte die nötige 1:1-Betreuung durch
die Hebamme bei einer Wassergeburt auch über ein Zusatzentgelt
abgegolten werden.
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LITERATUR |
Thöni [Wassergeburt, 2001];
Thöni [Wassergeburt, 2000].
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/\
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Publikation von Streuungen
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THESE |
Die Streuungen sollten nebst Durchschnittswerten pro DRG
(und zusätzlich zu den Fallzahlen) publiziert werden.
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GRUND |
Damit wird es möglich, sich ein Bild über die Homogenität
innerhalb der einzelnen DRGs machen zu können.
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BEISPIELE |
- Streuung der Verweildauern pro DRG.
- Streuung der Fallkosten pro DRG.
- Streuung der Pflegekosten pro DRG.
- Streuung der Pflegezeiten
(z. B. LEP-,
evtl. auch PPR-Minuten) pro DRG.
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ERLAEUTERUNGEN |
Wenn die Streuungen bekannt sind, lassen sich DRGs besser
identifizieren, bei denen evtl. Aussagen der Pflege zu
zusätzlicher Homogenität verhelfen könnten.
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DATEN |
- Variationskoeffizienten.
- Median, erstes und drittes Quartil.
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PROBLEME |
- Viele der anzutreffenden Verteilungen sind nicht normalverteilt.
Der Variationskoeffizent kann deshalb eine problematische Grösse
sein.
- Bei kleinen Fallzahlen haben Streuungsmasse nur eine geringe
Aussagekraft.
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PRO |
- Die Beurteilung der Homogenität von DRGs bleibt nicht nur
einem kleinen Fachgremium überlassen, sondern die nötigen
Daten dazu werden offengelegt.
- Problematische DRGs werden besser erkannt.
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KONTRA |
- Der Aufwand zur Erstellung und zur Erklärung der Publikationen
wird grösser.
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FAZIT |
- Die Publikation von Streuungen pro DRGs ist für eine qualifizierte
Beurteilung und Weiterentwicklung der einzelnen DRGs unabdingbar.
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LITERATUR |
Fischer [DRG+Pflege, 2002]: 57ff;
Fischer [DRG-Systeme, 2000]: 134 ff.
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/\
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Pflegeausreisser
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THESE |
Es sind zusätzlich zu Ausreissern bezüglich der Verweildauern
und der Fallkosten auch Ausreisser bezüglich des Pflegeaufwandes
zu bestimmen.
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GRUND |
Damit werden finanzielle Verzerrungseffekte und Fehlanreize
infolge ungenügend homogener DRGs abgeschwächt.
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BEISPIELE |
- Stark über-/unterdurchschnittlicher Pflegeaufwand pro Tag.
- Unverhältnismässig grosser/kleiner Anteil der Pflegekosten
an den Fallkosten.
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ERLAEUTERUNGEN |
Die Definition und Vergütung von Ausreissern bleibt immer ein
letztes Mittel, um Fehler einer Klassifikation auszugleichen,
denen über Veränderungen im Aufbau der Klassifikation nicht
beizukommen ist. Zunächst wären also die Möglichkeiten von
Mehrfachproblemen, Mehrfachleistungen, Zusatzleistungen und
alternativen Verfahren auszuschöpfen.
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DATEN |
- Pflegeaufwand pro Tag (in LEP-Minuten oder als Ist-Zeiten).
- Pflegekosten pro Fall / Fallkosten.
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PROBLEME |
- Eine fix definierte Rate von Ausreissern berücksichtigt
die Tatsache nicht, das DRG-Konstruktionsmängel im Verlaufe
der Jahre verbessert werden. Anhand abnehmender Ausreisserzahlen
könnte die Verbesserung der DRG-Konstruktion bzw. die Anpassung
der Behandlungsabläufe festgestellt werden können.
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PRO |
- DRG-Konstruktionsprobleme führen bei einer Aussonderung von
Pflegeausreissern weniger zu ungerechten Vergütungen.
- Je mehr DRG-Konstruktionsmängel behoben werden, desto weniger
Ausreisser sollte es geben.
- Die Definition von Pflegeausreissern fördert eine differenzierte
Erhebung von Pflegedaten (insbesondere des Pflegeaufwandes).
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KONTRA |
- Das Prinzip der Vergütung nur genau einer DRG-Pauschale pro
Fall wird zunehmend aufgeweicht.
- Es könnte so auch nicht notweniger übermässiger zusätzlicher
Pflegeaufwand vergütet werden.
- Pflegeausreisser sind schwierig zu definieren, solange der
Pflegeaufwand nicht genügend realitätsnah erhoben wird.
(Problem: Pflegetage versus PPR-Minuten versus LEP-Minuten
versus Ist-Zeiten.)
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FAZIT |
- Die Definition von Pflegeausreissern kann als erste Massnahme
so lange sinnvoll sein, als die Pflege auf der Ebene der
DRG-Klassifikation (im Unterschied zur Ebene der DRG-Kalkulation)
nicht genügend berücksichtigt ist.
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LITERATUR |
Fischer [DRG+Pflege, 2002]: 107f, 90.
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/\
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Unterschiedliche Sets von Kostengewichten
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THESE |
Für pädiatrische, evtl. auch für geriatrische Patienten
sollten spezielle Sets von Kostengewichten geschaffen werden.
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GRUND |
Manche Klassifikations- und Vergütungsprobleme lassen sich
bedeutend einfacher durch separate Sets von Kostengewichten
lösen als durch selektive Unterteilungen von (vielen) DRGs.
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BEISPIELE |
- Pädiatrische Kostengewichte (evtl. in mehreren Sets unterteilt
nach Alter der Patienten: 1 bis 28 Tage, 28 Tage bis 1 Jahr, 1 Jahr
bis 6 Jahre, 6 Jahre bis 18 Jahre; vgl. auch die Anträge von GKinD).
- Evtl. geriatische Kostengewichte.
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DATEN |
- Zur Berechnung genügen die konventionellen Fall- und
Kalkulationsdaten.
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PROBLEME |
- Für gewisse DRGs ergeben sich zu kleine Fallzahlen. Kostengewichte
solcher DRGs müssten aufgrund der Basisgewichte extrapoliert werden.
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PRO |
- Für Kinderkrankenhäuser ergibt sich aufgrund ihres einseitigen
Patientenspektrums kein Ausgleich über das durchschnittliche
Kostengewicht pro DRG, welches Behandlungskosten von Patienten
aller Altersstufen umfasst (sofern die Kinderkrankenhäuser
überhaupt in repräsentativem Ausmass bei der Kalkulation
vertreten sind; andernfalls spiegelt das durchschnittliche
Kostengewicht die Behandlungskosten für erwachsene Patienten).
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KONTRA |
- Es sind nicht in allen DRGs Unterschiede zwischen dem Aufwand
bei erwachsenen und pädiatrischen und/oder geriatrischen Patienten
vorhanden.
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FAZIT |
- Für pädiatrische Patienten könnten separate Kostengewichtsets
verwendet werden. Dabei sollte möglicherweise nach mehreren
Altersstufen getrennt werden (z. B. unter 28 Tage, unter 1 Jahr,
1 bis 6 Jahre, 6 bis 18 Jahre).
- Kostengewichte in DRGs mit zu kleinen Fallzahlen und in DRGs
ohne deutliche Kostenunterschiede zwischen Kindern und Erwachsenen
können dabei in den verschiedenen Sets identisch sein.
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LITERATUR |
NACHRI [2000].
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Modulare Pauschalen
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THESE |
Mehrfachprobleme, Mehrfachleistungen, Zusatzleistungen und
Pflegeausreisser können mittels modularer Pauschalen zusätzlich
vergütet werden.
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GRUND |
Modulare Pauschalen verhindern eine übermässige Vermehrung der
Anzahl DRGs.
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BEISPIELE |
- Zusatzentgelte für Pflegeausreisser.
- DRG-Fallpauschale und pflegebezogene Tagespauschale.
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ERLAEUTERUNGEN |
Modulare Pauschalen können fall- oder tagesbezogen sein.
Jede Patientenkategorie, welche einem Fall (oder einzelnen Tagen)
zugeordnet wird, löst eine Pauschale aus.
Bereits jetzt gibt es modulare Pauschalen, nämlich die
DRG-Pauschale plus die Überlieger-Tagespauschale. Diese beiden
Pauschalen beziehen sich allerdings beide auf die (einzige) DRG
des Falles. Denkbar sind nun aber auch Pauschalen, die sich auf
verschiedene ärztliche und/oder pflegerische Patientenkategorien
beziehen.
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EXTERNE BEISPIELE |
Im österreichischen LDF-System ist die Fallpauschale in eine
Leistungs- und eine Tageskomponente aufgeteilt. Dadurch wird
die Vergütung von Mehrfachleistungen möglich. Die gleiche
Unterteilung wird auch verwendet, um bei Überliegern eine
degressive Tagespauschale auszuzahlen und bei Unterliegern
die Fallpauschale linear zu kürzen.
Im österreichischen LDF-System wird der Aufenthalt auf der
Intensivpflegestation über eine separate Tagespauschale
vergütet.
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DATEN |
- Nebst differenzierten Daten als Klassifikationskriterien
braucht es auch eine genügend präzise Kostenkalkulation.
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PROBLEME |
- Modulare Pauschalen werden zur Fallvergütung aufsummiert.
Dabei könnte es u. U. wegen mangelnder Berücksichtigung von
Kosteneinsparungen durch die gleichzeitige Behandlung
aller zu Pauschalen führenden Probleme im Rahmen eines
einzigen Behandlungsfalles zu überhöhten Vergütungen
kommen. Diskont-Modelle müssten studiert werden. (Hinzukommende
Pauschalen werden mit abnehmenden Prozentsätzen gewichtet und
zur Vergütung aufaddiert, z. B.: Erste Pauschale voll, zweite
Pauschale 90%, usw.)
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PRO |
- Leistungsgerechtere Vergütung.
- Weniger finanzielle Risiken der Krankenhäuser.
- Falls die Vergütungshöhe korrekt angesetzt werden kann:
Weniger Anreize, irreführende finanzielle Überlegungen
für oder gegen Behandlungen anzuwenden.
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KONTRA |
- Aufwändigere Abrechnung.
- Die Entwicklung eines Kalkulationschemas für die Gewichte
von modularen Pauschalen ist aufwändig.
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FAZIT |
- Ein finanziell sinnvoll gefedertes System braucht modulare
Fallpauschalen, um die zu willkürlichen finanziellen Risiken
bei der Vergütung einer einzigen DRG-Pauschale pro Fall
einzugrenzen.
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LITERATUR |
Fischer [DRG+Pflege, 2002]: 90;
Roeder et al [GDRG/1, 2002];
Patris [EfP/coûts, 2000];
http:// www.le-pmsi.org / dossiers / efp /.
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/\
|
Literaturverzeichnis
|
|
Fischer (DRG-Systeme, 2000):
| |
Fischer W.
Diagnosis Related Groups (DRGs) und verwandte Patientenklassifikationssysteme.
Kurzbeschreibungen und Beurteilung.
Wolfertswil (Z/I/M) 2000: 181 S. ISBN: 3-9521232-5-0. Internet:
http:// www.fischer-zim.ch / studien / DRG-Systeme-0003-Info.htm. |
Fischer (DRG+Pflege, 2002):
| |
Fischer W.
Diagnosis Related Groups (DRGs) und Pflege.
Grundlagen, Codierungssysteme, Integrationsmöglichkeiten.
Bern (Huber) 2002: 472 S. ISBN: 3-456-83576-0. Internet:
http:// www.fischer-zim.ch / studien / DRG-Pflege-0112-Info.htm. |
Hunstein et al. (ICD10+Pflege, 2002.):
| |
Hunstein D, Peters J, Fischer W, Rehwinkel I, Stein M, König P et al.
Diskussionsvorschlag von Listen ausgewählter ICD-10-Diagnosen für die Pflege mit potenziellen CC-Einstufungen im AR-DRG-System.
Zusammengestellt von Experten aus dem Höhenrieder Kreis (HK) im Auftrag des Deutschen Pflegerates (DPR).
(BALK/DBfK) 2002. Internet:
http:// www.deutscher-pflegerat.de / ICD_Pflege.htm. |
NACHRI (2000):
| |
NACHRI.
NACHRI Case Mix Program: Alternative Relative Cost Weights and Long Stay Outlier Trim Points and Their Uses for Internal Management and Reimbursement.
2000 Internet:
http:// www.childrenshospitals.net / nachri / aboutn / programs / crjmarticle.pdf. |
Patris (EfP/coûts, 2000):
| |
Patris A.
Un modèle des coûts pour l'Effeuillage Progressif.
In: Journées émois, Nancy 2000.
Internet (obsolet): http:// www.spieao.u-nancy.fr / emois2000 / emois / com2000 / 24com2000.html. |
Roeder et al (GDRG/1, 2002):
| |
Roeder N, Rochell B, Glocker S.
Gleiche DRG-Leistung = Gleiche Realleistung? (I).
Oder stimmt das: Gleiches Geld für gleiche Leistung?.
In: Das Krankenhaus 2002(94): 702–709. Internet:
http://www.dkgev.de / pub / dkh / 9_2002 / 702-900_Roeder-Rochell.pdf. |
Roeder et al (GDRG/2, 2002):
| |
Roeder N, Rochell B, Glocker S.
Gleiche DRG-Leistung = Gleiche Realleistung? (II).
Oder stimmt das: Gleiches Geld für gleiche Leistung?.
In: Das Krankenhaus 2002(94): 794–800. Internet:
http://www.dkgev.de / pub / dkh / 10_2002 / 794-800_Roeder-Rochell-II.pdf. |
Roeder et al (GDRG-palliativ, 2002):
| |
Roeder N, Klaschik E, Cremer M, Lindena G, Juhra C.
DRGs in der Palliativmedizin: Ist die palliativmedizinische Begleitung Schwerstkranker pauschalierbar?.
In: Das Krankenhaus 2002(94): 1000–1004. Internet:
http://www.dkgev.de / pub / dkh / 12_2002 / 1000-1004_Roeder.pdf. |
Thöni (Wassergeburt, 2000):
| |
Thöni A.
Gebären im Wasser.
Abstract, 2000: 1 S. Internet:
http://www.thieme.de / abstracts / gebfra / abstracts2000 / daten / 23_21_01.html. |
Thöni (Wassergeburt, 2001):
| |
Thöni A.
Gebären im Wasser.
Bericht nach 650, von den Hebammen "begleiteten" Wassergeburten am Krankenhaus Sterzing.
In: Hebammenforum 2001: 244–249. |
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