Fischer: AP-DRGs der Gruppe «APDRG-Schweiz».

Z I M - Auszug DRG+Pflege       Sept. 2001
Letzte Ergänzung: 26.03.2009


AP-DRGs
der Gruppe «APDRG-Schweiz»

Wolfram Fischer

Zentrum für Informatik und wirtschaftliche Medizin
CH-9116 Wolfertswil SG (Schweiz)
http://www.fischer-zim.ch/


Ergänzter Auszug (ohne APDRG-Liste) aus:
Fischer W:
Diagnosis Related Groups (DRGs) und Pflege
Grundlagen, Codierungssysteme, Integrationsmöglichkeiten
ISBN 978-3-456-83576-1
Huber-Verlag, Bern

      
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Inhaltsverzeichnis

 

1 Entwicklung und Anwendungen

 

2 Adaptationen

 

3 Kostengewichtberechnungen

 

4 Literaturverzeichnis


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1

Entwicklung und Anwendungen

1 http:// www.apdrgsuisse.ch /.

2 Vgl. Krüger [2001]; APDRG-CH [TAR APDRG, 2001].

APDRG in der Schweiz

In der Schweiz formierte sich im Frühjahr 1998 unter dem Namen «Verein APDRG-Schweiz»1 eine privat organisierte Gruppe von Kranken­häusern, Versicherern und Kantonen, die sich die Einführung der APDRGs in der Schweiz zum Ziel setzte. Sie machte Übersetzungen und Anpassungen der APDRG-Version 12.0, berechnete Kosten­gewichte aufgrund der Daten der Kranken­häuser unter den Mitgliedern und publizierte im Jahr 2001 erstmals auch ein Handbuch zur (potenziellen) Tarifierung unter APDRG.2

3 Im Kanton Zürich gibt es zwanzig subventionierte Akutkrankenhäuser mit jährlichen Betriebskosten von insgesamt ca. Fr. 2 Mrd. Der vom Kanton mittels «Globalbudgets» finanzierte Staatsanteil beträgt ca. 25 % der Betriebskosten. Für jedes Krankenhaus wird jährlich ein Betriebskostenbudget (Globalbudget) festgelegt. Dabei wird das Vorjahresbudget ent­spre­chend der erwarteten Fallmengen und aufgrund einer «Effizienzsteigerungsvorgabe», welche sich an den casemix­bereinigten Fallkosten des «besten» Spitals orientiert, korrigiert. Ziel sei es, von 2000 bis 2004 die casemix­bereinigten Fallkosten für die weniger wirt­schaft­liche Kranken­häuser auf das Niveau des Benchmark-Spitals zu bringen. (Zur Casemix-Kalkulation wird die zweite Version der Kosten­gewichte von APDRG-Schweiz benutzt.) – Gemäss persönlicher E-Post von M. Dieckmann, Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, 21. und 24.9.2001.

4 Vgl. Rueff [2001].

 

Das angepasste APDRG-System wird im Kanton Zürich seit 2000 bei der Berechnung der Vergütung des Staatsanteils von öffentlichen Kranken­häusern eingesetzt.3 Geplant ist dies auch in den Kantonen Waadt und Wallis ab 2002.4

5 Vgl. Rey [2001] und Schenker [APDRG-CH-Projekt-2002, 2001]: 3.

 

Aufgrund des Entscheides in Deutschland für das ARDRG-System als Grundlage für die GDRG-Ent­wick­lung und infolge der Lancierung des IRDRG-Systems durch die Firma 3M ist bei der APDRG-Gruppe auch die Frage nach dem Einsatz eines alternativen DRG-Systems zur Diskussion gestellt worden.5

6 Träger sind: Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK), H+ Die Spitäler der Schweiz (H+), santésuisse – Die Schweizer Krankenversicherer (santésuisse), die Versicherer gemäss UVG/MV/IV vertreten durch die MTK, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH). Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) hat Beobachterstatus. – Der private Verein APDRG-Schweiz soll aufgelöst werden. – Vgl. SDK [SwissDRG, 2003].

SwissDRG

In der ersten Hälfte des Jahres 2003 wurde ein gesamt­schweiz­erisches Projekt zur Bereitstellung eines SwissDRG-Systems von Behörden und Organisationen des Gesundheitswesens initiiert, womit die Arbeiten von APDRG-Schweiz abgelöst und auf nationaler Ebene weitergeführt werden sollen.6

 

Das SwissDRG-System wird auf dem GDRG-System basieren und soll ab 2012 zur Vergütung von akutstationären Fällen gesamt­schweiz­erisch eingesetzt werden.

 

 

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2

Adaptationen

7 Detail s. Guillain et al. [APDRG-CH3, 2001]: 6 f.

Adaptationen

Für Anwendungen in der Schweiz wurden zunächst die APDRGs der 12. Version, basierend auf den Codierungsystemen ICD-10 für Diagnosen und ICD-9-CM/3 («CHOP») für Prozeduren mit nur minimalen Änderungen übersetzt. In der dritten Version, welche 2001 publiziert wurde, sind sieben neue DRGs (mit den Nummern 9xx) definiert worden.7 In diesem Zusammenhang wurden einige der bestehenden APDRGs inhaltlich leicht verändert. Die Haupt­kate­gorien wurden durchnummeriert und um Gruppe 27 erweitert.

Tafel 1:
APDRG-Haupt­kate­gorien (MDCs) nach der Anpassung (Version 3.0) durch die Gruppe «APDRG-Schweiz»

MDC Bezeichung
01 Nervensystem
02 Augen
03 Hals, Nase, Ohren
04 Atmungsorgane
05 Kreislaufsystem
06 Verdauungsorgane
07 Leber, Galle, Pankreas
08 Skelett, Muskeln, Bindegewebe
09 Haut, Unterhaut-Zellgewebe, Mamma
10 Drüsen-, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
11 Nieren und Harnwege
12 Männliche Ge­schlechts­orga­ne
13 Weibliche Ge­schlechts­orga­ne
14 Schwangerschaft, Entbindung, Wochenbett
15 Affektionen von Neu­gebo­renen und Feten
16 Blut, blutbildende Organe
17 Krankheiten des myeloproliferativen Systems und schlecht differenzierte Neubildungen
18 Infektiöse und parasitäre Erkrankungen
19 Psyche
20 Alkohol- und Drogenmissbrauch
21 Verletzungen; Vergiftungen; toxische Wirkungen durch Arzneimittel
22 Verbrennungen
23 Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen, und andere Kontakte mit der medizi­nischen Versorgung
24 HIV-Infektionen
25 Polytraumata
26 Tracheo­stomie und Transplantationen
27 Todesfall oder Verlegung am ersten Aufenthaltstag
28 Nicht klassi­fizier­bar

 

 

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3

Kostengewichtberechnungen

8 Persönliche E-Meldung von R. Krüger, ISE, Sept. 2001. – Die Liste der Kosten­gewichte ist verfügbar unter: http:// www.apdrgsuisse.ch /.

Kostengewichtberechnungen

Bis zum Jahr 2002 wurden dreimal Kosten­gewichte berechnet. Das erklärte Ziel der Gruppe «Verein APDRG-Schweiz» war es, mit der Publikation einer ersten, experimentellen Version der Kosten­gewichte bereits im Gründungsjahr 1998 die Diskussion und die Möglichkeiten der Verbesserung der Methode vorantreiben zu können. Die Kosten­gewichte der drei Versionen sind z. T. ähnlich, z. T. differieren sie recht stark. Dies hängt damit zusammen, dass die Rechnungsmethode tatsächlich von Version zu Version verändert und verfeinert wurde. Die Gruppe «APDRG-Schweiz» erklärte, dass die wesent­lichen Elemente der Methode, welche für die im Sommer 2001 publizierten Kosten­gewichte der dritten Version verwendet wurde, als stabilisiert betrachten werden können, womit auch deren Einsatz in den Pilot­projekten in den Kantonen Zürich und Waadt gerechtfertigt sei.8

 

Infolgedessen sind die Kosten­gewichte der verschiedenen Versionen nicht miteinander vergleichbar. Trotzdem werden sie hier nebeneinander aufgelistet. Dies soll verdeutlichen, dass es nie ein einziges, «richtiges» Kosten­gewicht geben wird, und auch, wie wichtig es ist, die Grundlagen der Kostengewichtberechnungen zu kennen, und dass es bei deren Veränderung und/oder bei der Veränderung der einbezogenen Kranken­häuser und deren Behand­lungs­fälle zu mehr oder weniger grossen Veränderungen der resultierenden Kosten­gewichte kommen kann.

 

Im Folgenden wird auf einige Besonderheiten der einzelnen Versionen der Kostengewichtberechnungen hingewiesen [vgl. darüberhinaus auch Tafel 2]:

9 Bei den gemeldeten Kostenwerten handelte es sich relative Werte: Es wurden die direkten Kosten des Falles durch die durch­schnitt­lichen direkten Kosten aller Fälle des Betriebes dividiert. – Barbier et al. [APDRG-CH1, 1998]: 9.

– Version 1

  • Für die Publikation von Version 1 wurden die Daten der Kranken­häuser des Tessins zu einem einzigen Krankenhaus zu­sammen­gefasst.
  • In Version 1 wurden die Kostenwerte der nicht universitären Kranken­häusern mit 0.74 gewichtet, «damit vergleichbare Aufenthalte (un­abhän­gig vom Spitaltyp) vergleichbare Kosten­gewichte haben».9

10 Guillain et al. [APDRG-CH3, 2001]: 4 f.

11 Kruger/Rey [2001]: 41.

12 Bisher stand SPG für: «Special Payment Groups».

– Version 3

  • In Version 3 wurde An­zahl der Fälle der nicht universitären Kranken­häuser – bei genügend hoher Fallzahl je APDRG – mit 7 multipliziert, um einen der nationalen Verteilung ent­spre­chenden Anteil der Fälle von nicht unversitären Kranken­häusern zu erhalten. Auf diese Weise wurde eine kalkulatorische Gesamtanzahl von 288'257 Fällen erreicht, von denen 83 % nicht aus Universitätsspitälern stammten.10
  • Version 3 wird im Unterschied zu den vorherigen «Versuchsversionen» als «reife Version» bezeichnet.11
  • Ab Version 3.2 wurden die sieben zusätzlichen DRGs 9xx wurden umbenannt zu «Swiss Payment Groups» (SPG).12
  • In Version 3.2 wurden die Nummern für die Haupt­kate­gorien 26, 27 und 28 wieder entfernt.

13 Dieser Faktor entspreche der Steigung bei der Regression der Kosten pro DRG von universitären Kranken­häusern nach den Kosten pro DRG von nicht universitären Kranken­häusern. – APDRG-CH [CW 4.0, 2003]: 3.

14 Dies betraf: APDRG 103, 302, 480, 795, 803, 804, 805; SPG 904, 905, 906.

15 Der Wert von 4.402 ergibt sich durch die Auflösung der Formel in APDRG-CH [CW 4.0, 2003]: 15: Erster oberer Grenzwert: HTP1 = ALOS × 2.4. Zweiter oberer Grenzwert: HTP2 = ((HTP1-ALOS)×2.43)+ALOS, woraus sich nach Ersetzung von HTP1 ergibt: HTP2 = ALOS × 4.402.

16 APDRG-CH [CW 4.1, 2003].

– Version 4

  • Zur Kalkulation der Kennzahlen der Version 4 wurden Daten aus den Jahren 1999 bis 2001 verwendet. (Es standen nicht von allen beteiligten Kranken­häusern Daten aller drei Jahre zur Verfügung.)
  • Die Kosten der nicht universitären Kranken­häuser wurden mit dem Faktor 1.24 multipliziert.13
  • Die Kosten­gewichte für die Transplantationen wurden nicht aufgrund der Kostenerhebung, sondern aufgrund der gültigen Tarife bestimmt.14
  • Zur Berechnung der Vergütung wurden zwei obere Grenzwerte pro APDRG berechnet: Der erste Grenzwert liegt bei der erwarteten Aufenthaltsdauer × 2.4 und der zweite Grenzwert liegt bei der erwarteten Aufenthaltsdauer × 4.402.15 Es wurde vorgeschlagen, für die Behandlungstage zwischen den beiden Grenzwerten eine degressive, anschliessend eine konstante Tages­pauschale zu vergüten.
  • Aufgrund der Kostenerhebung wurde ein Basispreis (bzw. eine Basiskostenrate) kalkuliert. Es ergaben sich CHF 9041 für Universitätskrankenhäuser und CHF 6842 für nicht universitäre Kranken­häuser.
  • In Version 4.1 wurde zusätzlich SPG 907 (Tod eines Neu­gebo­renen innert weniger als 24 Stunden nach der Geburt) definiert.16

17 Vgl. zum Folgenden: APDRG-CH [CW 5.0, 2004].

18 Gemäss Art. 3 VKL und 5.

– Version 5.0

  • Es wurden 5 neue SPGs definiert.17
  • Bisher basierten die Kosten für Implantate auf belgischen Kosten­gewichten; neu werden Daten aus dem Unversitätsspital Lausanne (CHUV) verwendet.
  • Die Kosten­gewichte für die Transplantationen basierten bisher vereinbarten Preisen (gemäss SVK-Tarifverträgen). Neu wurden diese Kosten­gewichte aufhand der Daten aus den Universitätsspitälern berechnet.
  • Neu gelten als stationäre Fälle alle Behand­lungen, die über Nacht ein Bett belegen.18 (Bisher war es nötig, dass die Aufenthaltszeit mindestens 24 Stunden betrug.) Diese Änderungen hatte nur eine minimale Auswirkung auf die Kosten­gewichte.

19 Die Definitionen der SPGs sind zu finden in: APDRG-CH [CW 5.1, 2005]: 15 ff.

– Version 5.1

  • Der durch eine Nachbearbeitung erweiterte Gruppie­rungs­prozess liefert nun nebst den konventionellen 641 APDRGs 27 zusätzlich definierte SPGs.19

20 Vgl. zum Folgenden: APDRG-CH [CW 6.0, 2008].

21 Die CCC-SPGs fassen Behand­lungen mit Intensivversorgung auf Sub-MDC- und teil­weise sogar auf MDC-Ebene zusammen.

– Version 6.0

  • Die Methode zur Berechnung der Grenzwerte wurde verfeinert mit dem Ziel, eine möglichst kleine Differenz zwischen den durch­schnitt­lichen Kosten von Universitätsspitälern und von nicht-universitären Spitälern zu erhalten. Der untere Grenzwert liegt nie unter 3 Tagen, damit die Vergütungen von 2-tägigen Behand­lungen nicht deren Kosten weit übersteigen. Im Resultat gab es einen deutlich höheren Anteil an unteren Ausreissern.20
  • Es sind weitere 210 SPGs definiert worden, davon 74 zur Splittung von APDRGs nach CCs, 13 zur Splittung von APDRGs nach MCCs, 24 zur Splittung von APDRGs nach «katastrophalen CCs» aufgrund von CHOP-Codes der Intensivversorgung,21 88 bei Behand­lungen «mit Mehrfacheingriffen», 5 zusätzliche pädiatrische APDRGs, eine DRG für Endoskopien, eine DRG für Radiochirurgie (bei Kraniotomien), . . .
  • Fälle, die vom APDRG-Grouper den Fehler-DRGs 468, 476 oder 477 zugeordnet werden, werden nachträglich aufgrund des Prozeduren-Codes nach Möglichkeit einer abrechenbaren APDRG zugeordnet.

Tafel 2:
Versionen der Kosten­gewichte der Gruppe APDRG-Schweiz

Vers.
(Publikationsjahr)
1.0
(1998)
2.0
(1999)
3.0
(2001)
4.0 + 4.1
(2003)
5.0
(2004)
5.1
(2005)
6.0
(2007)
Gültig für Jahr     3.1 für 2002
3.2 für 2003
2004 2005 2006 2008
An­zahl APDRGs 641 641 648 641 + 7 = 648 641 + 12 = 653 641 + 27 = 668 641 + 237 = 878
Kosten­basis Direkte Kosten Vollkosten
(exkl. Investitionen)
Vollkosten
(exkl. Investitionen)
Vollkosten
(exkl. Investitionen)
     
An­zahl beteiligte Kranken­häuser 11 11 11 12
(davon 3 Uni-Kliniken)
13
(davon 3 Uni-Kliniken)
  21 bzw. 27 (davon 5 bzw. 6 universitär)
An­zahl Behand­lungs­fälle 89'209 94'781 88'942 203'253 207'604 199'808 405'513
Datenjahre       1999-2001 2000-2002 2001-2003 2004+2005
Faktor für nicht-universitäre Fallkosten 0.74     1.24 1.0 1.0  
An­zahl der nach New Yorker Werten korrigierten Kosten­gewichte 207 (32 %) 18 (3 %) Unklare Angaben (mindestens 22) 104 (16 %) 105 (16 %)    
An­zahl weiterer korrigierter Kosten­gewichte       29 + 5 APDRGs + 3 SPGs 21 24  
Grenzwert­berech­nung Q3 + 2 × ( Q3 – Q1 );
nur oben
Gamma 99%;
oben und unten
Gamma 98%;
oben und unten
L3H2.4:
Unterer Grenzwert = ein Drittel der durch­schnitt­lichen Aufenthaltsdauer (ALOS), aufgerundet auf die nächste ganze Zahl, berechnet nach Entfernung der Ausreisser nach Q1 – 1.5 × [ Q3 – Q1 ] und Q3 + 1.5 × [ Q3 – Q1 ].
Oberer Grenzwert = ganzahliger Anteil von 2.4 × ALOS.
L3H2.4 L3H2.4 L3H2.4 erweitert
Fallanteile Ausreisser 4.3 % der Fälle
bei Trimmung der oberen Kosten­ausreisser.
4.7 % der Fälle
bei Trimmung der oberen Kosten­ausreisser.
13.5 % der Fälle
bei oberer und unterer Trimmung sowohl nach Aufenthaltsdauern wie auch nach Kosten
(bzw. 8.8 % der Fälle, wenn nur bezüglich der Aufenthaltsdauern ge­trimmt und ohne Gewich­tung der nicht universitären Fälle gerechnet wird).
Unten: 5.0 %
Oben: 8.1 %
Unten: 4.6 %
Oben: 6.5 %
Unten: 4.4 %
Oben: 6.0 %
Unten: 16.1 %
Oben: 5.4 %
Behand­lung der Ausreisser Ausreisser wurden vor der Berechnung der Kosten­gewichte entfernt. Aufenthaltsdauern und Kosten der Ausreisser wurden vor der Berechnung der Kosten­gewichte durch die kalkulierten Grenzwerte der ent­spre­chenden APDRG ersetzt. Ausreisser wurden vor der Berechnung der Kosten­gewichte entfernt. (wie Vorjahr) (wie Vorjahr) (wie Vorjahr) (wie Vorjahr)
Basispreis universitär       9'041 9'050 9'444  
Basispreis nicht-universitär       6'842 7'523 7'878  
 

 

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4

Literaturverzeichnis

 

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Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz. Diagnosebezogene Spitalleistungsabgeltung – Projekt Swiss DRG. In: Rundschreiben Nr. 2, 5.5. 2003: 3 S. Internet: http:// www.gdk-cds.ch / fileadmin / pdf / Gesundheitsoekonomie / Spitalfinanzierung / Projekt_SwissDRG / Rundschreiben2-d.pdf.

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